Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale Pumpvorrichtung" – keine Bindung an einen auf die ausschließlich beschränkte Verteidigung des Patents gerichteten Antrags – Beschränkungswirkung erfolgt erst aufgrund des Urteils und mit Eintritt der Rechtskraft – zur Abstimmung mit dem parallelen Patentverletzungsverfahren – zum Verzicht auf Schutz für die Vergangenheit und die Zukunft
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