Aktenzeichen VI R 60/11

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ECLI:
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RCN:
RCN6JVKL6TENMLE3F9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 10.03.2015

Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen

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Bundesfinanzhof: Vorlagebeschluss vom 18.04.2013

(Vorlage gemäß § 11 FGO - Pflicht zur Anrufung des Großen Senats bei beabsichtigter Abweichung von der Entscheidung eines anderen BFH-Senats - Aufwendungen für eine Adoption als außergewöhnliche Belastung)

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Verfahrensgang

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Az. VI R 60/11
Bundesfinanzhof, VI R 60/11, 10.03.2015. Bundesfinanzhof, VI R 60/11, 18.04.2013.
Az. GrS 1/13
Bundesfinanzhof, GrS 1/13, 09.10.2014.
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