Aktenzeichen 1 StR 579/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:220716B1STR579.15.0
RCN:
RCN62YNKHSBUJPEAUE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.07.2016

Strafverfahren: Zulässigkeit der Anhörungsrüge

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.04.2016

Strafverfahren wegen Betrugs: Vortragserfordernis bei Rüge, die Wirtschaftsstrafkammer sei funktionell zuständig; Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 579/15
Bundesgerichtshof, 1 StR 579/15, 22.07.2016. Bundesgerichtshof, 1 StR 579/15, 07.04.2016.
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