Stationäre Querdenken-Versammlung mit 8000 Teilnehmern, Versammlungsverbot, infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit, Gefahrenprognose, Verhältnismäßigkeit, milderes Mittel, Beschränkung der Teilnehmerzahl (hier: nicht in gleicher Weise geeignet)
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