Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen kommunalwahlrechtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde - zweistufiges landesrechtliches Wahlprüfungsverfahren (hier: §§ 39 ff KomWG NW 1998) als vorrangige Rechtsschutzmöglichkeit - zudem Unzulässigkeit mangels eines als verletzt rügefähigen Grundrechts unzulässig - keine unmittelbare Anwendung der Wahlrechtsgrundsätze § 38 GG auf Kommunalwahlen - normunmittelbare Verfassungsbeschwerde ebenfalls unzulässig
Öffnen