Aktenzeichen 2 BvR 1672/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120808.2bvr167212
RCN:
RCN2KBLRQGSXQLB38M

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.08.2012

Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen kommunalwahlrechtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde - zweistufiges landesrechtliches Wahlprüfungsverfahren (hier: §§ 39 ff KomWG NW 1998) als vorrangige Rechtsschutzmöglichkeit - zudem Unzulässigkeit mangels eines als verletzt rügefähigen Grundrechts unzulässig - keine unmittelbare Anwendung der Wahlrechtsgrundsätze § 38 GG auf Kommunalwahlen - normunmittelbare Verfassungsbeschwerde ebenfalls unzulässig

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