Allgemeine Vorschriften
Beitragspflicht
Beitragshöhe
Vorschüsse und Sicherheitsleistungen
Umlageverfahren
Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Gemeinsame Vorschriften
Berechnungsgrundsätze
Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
(+++ Textnachweis ab: 21.8.1996 +++)Das Gesetz wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 36 G v. 7.8.1996 I 1254 (UVEG 860-7/1) mWv 1.1.1997 in Kraft getreten. § 1 Nr 1, §§ 14 bis 25 sind am 21.8.1996 in Kraft getreten.