Beitragspflicht
Beitragshöhe
Vorschüsse und Sicherheitsleistungen
Umlageverfahren
Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
(+++ Textnachweis ab: 21.8.1996 +++)Das Gesetz wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 36 G v. 7.8.1996 I 1254 (UVEG 860-7/1) mWv 1.1.1997 in Kraft getreten. § 1 Nr 1, §§ 14 bis 25 sind am 21.8.1996 in Kraft getreten.