Aufgaben der Unfallversicherung
Versicherter Personenkreis
Versicherungsfall
Prävention
Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
Heilbehandlung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Renten an Versicherte
Leistungen an Hinterbliebene
Beginn, Änderung und Ende von Renten
Abfindung
Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Erstmalige Festsetzung
Neufestsetzung
Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen
Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen
Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen
Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
Unfallversicherungsträger
Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
Weitere Versicherungseinrichtungen
Dienstrecht
Beitragspflicht
Beitragshöhe
Vorschüsse und Sicherheitsleistungen
Umlageverfahren
Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern
Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten
Grundsätze
Datenverarbeitung durch Ärzte
Dateisysteme
Sonstige Vorschriften
Bußgeldvorschriften
Übergangsrecht
Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen SGB VII(+++ Textnachweis ab: 21.8.1996 +++)Das Gesetz wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 36 G v. 7.8.1996 I 1254 (UVEG 860-7/1) mWv 1.1.1997 in Kraft getreten. § 1 Nr 1, §§ 14 bis 25 sind am 21.8.1996 in Kraft getreten.