JVEG

Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten

Inhaltsverzeichnis


Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften



Abschnitt 2

Gemeinsame Vorschriften



Abschnitt 3

Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern



Abschnitt 4

Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern



Abschnitt 5

Entschädigung von Zeugen und Dritten



Abschnitt 6

Schlussvorschriften


(+++ Textnachweis ab: 1.7.2004 +++)

Das G wurde als Art. 2 des G v. 5.5.2004 I 718 (KostRMoG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 8 Satz 1 dieses G am 1.7.2004 in Kraft.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.