Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen | IfSG | 7. Abschnitt

7. Abschnitt | IfSG

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(+++ Textnachweis ab: 1.1.2001 +++)

Das G wurde als Artikel 1 G v. 20.7.2000 I 1045 (SeuchRNeuG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 dieses G mWv 1.1.2001, §§ 37 und 38 mWv 26.7.2000 in Kraft getreten.
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