Allgemeine Vorschriften
Koordinierung und Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in besonderen Lagen
Überwachung
Verhütung übertragbarer Krankheiten
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen
Wasser
Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Vollzug des Gesetzes und zuständige Behörden
Entschädigung in besonderen Fällen
Straf- und Bußgeldvorschriften
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen IfSG(+++ Textnachweis ab: 1.1.2001 +++)Das G wurde als Artikel 1 G v. 20.7.2000 I 1045 (SeuchRNeuG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 dieses G mWv 1.1.2001, §§ 37 und 38 mWv 26.7.2000 in Kraft getreten.