Gesetz über den Bundesnachrichtendienst | BNDG | Unterabschnitt 5

Unterabschnitt 5 | BNDG

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(+++ Textnachweis ab: 30.12.1990 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 36 SÜG +++)

Das G wurde als Art. 4 G v. 20.12.1990 I 2954 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen
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