Anlage 42 BewG

(zu § 259 Absatz 1) Normalherstellungskosten

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1(Fundstelle: BGBl. 2I 2019, 1847 – 1848)

I.
Begriff der Brutto-Grundfläche (BGF)
1.
Die BGF ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks. In Anlehnung an die DIN 277-1:2005-02 sind bei den Grundflächen folgende Bereiche zu unterscheiden:Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,Bereich c: nicht überdeckt.Für die Anwendung der Normalherstellungskosten (NHK) sind im Rahmen der Ermittlung der BGF nur die Grundflächen der Bereiche a und b zugrunde zu legen. Balkone, auch wenn sie überdeckt sind, sind dem Bereich c zuzuordnen.Für die Ermittlung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz und Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Bodenbelagsoberkanten anzusetzen.
2.
Nicht zur BGF gehören z. B. Flächen von Spitzböden und Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, z. B. über abgehängten Decken.
II.
Normalherstellungskosten (NHK)Normalherstellungskosten in Euro/m2 BGF auf der Grundlage der Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010), einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer für die jeweilige Gebäudeart (Kostenstand 2010) sowie eines pauschalen Zuschlages für bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen, und sonstige Anlagen (3 %)

GebäudeartBaujahrgruppevor 19951995 – 2004ab 2005 1Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)  695  8861 118 2Banken und ähnliche Geschäftshäuser  736  9371 494 3Bürogebäude, Verwaltungsgebäude  8391 0711 736 4Gemeindezentren, Vereinsheime, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude1 0041 2821 555 5Kindergärten (Kindertagesstätten), allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen1 1641 4881 710 6Wohnheime, Internate, Alten-, Pflegeheime  8761 1181 370 7Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser1 3341 7052 075 8Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen1 1181 4271 859 9.1Sporthallen1 1331 4471 777 9.2Tennishallen  8141 0401 226 9.3Freizeitbäder, Kur- und Heilbäder1 9782 5243 07510.1Verbrauchermärkte  582  742  89610.2Kauf- und Warenhäuser1 0661 3601 63310.3Autohäuser ohne Werkstatt  757  9681 27711.1Betriebs- und Werkstätten eingeschossig oder mehrgeschossig ohne Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise  762  9731 20011.2Betriebs- und Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise  536  680  94212.1Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager  283  361  50512.2Lagergebäude mit bis zu 25 Prozent Mischnutzung  443  567  71112.3Lagergebäude mit mehr als 25 Prozent Mischnutzung  716  9171 12813Museen, Theater, Sakralbauten1 5141 8752 39514Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches  26315Stallbauten  42216Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen  62317Einzelgaragen, Mehrfachgaragen  50018Carports und Ähnliches  19619Teileigentum
Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen.
20Auffangklausel
Normalherstellungskosten für nicht aufgeführte Gebäudearten sind aus den Normalherstellungskosten vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 26. April 2024 03:01

G. zuletzt geändert durch Art. 31 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
G. Neugefasst durch Bek. v. 1.2.1991 I 230;

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