Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages | AbgG | Fünfter Abschnitt

Fünfter Abschnitt | AbgG

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(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1981 +++)

Das G wurde als Art. I G v. 18.2.1977 I 297 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen; es ist gem. Art. X Satz 2 dieses G nach Maßgabe seines § 46 in Kraft getreten.
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