AbgG

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

Inhaltsverzeichnis


Erster Abschnitt

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag



Zweiter Abschnitt

Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf



Dritter Abschnitt

Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes



Vierter Abschnitt

Leistungen an Mitglieder des Bundestages



Fünfter Abschnitt

Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen



Sechster Abschnitt

Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen



Siebenter Abschnitt

Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen



Achter Abschnitt

Gemeinsame Vorschriften



Neunter Abschnitt

Übergangsregelungen



Zehnter Abschnitt

Unabhängigkeit des Abgeordneten



Elfter Abschnitt

Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages



Zwölfter Abschnitt

Fraktionen



Zwölfter Abschnitt

(weggefallen)


(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1981 +++)

Das G wurde als Art. I G v. 18.2.1977 I 297 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen; es ist gem. Art. X Satz 2 dieses G nach Maßgabe seines § 46 in Kraft getreten.
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