Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Leistungen an Mitglieder des Bundestages
Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Gemeinsame Vorschriften
Übergangsregelungen
Unabhängigkeit des Abgeordneten
Fraktionen
(weggefallen)
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1981 +++)Das G wurde als Art. I G v. 18.2.1977 I 297 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen; es ist gem. Art. X Satz 2 dieses G nach Maßgabe seines § 46 in Kraft getreten.