Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Leistungen an Mitglieder des Bundestages
Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
Gemeinsame Vorschriften
Übergangsregelungen
Unabhängigkeit des Abgeordneten
Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
(weggefallen)
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen AbgG(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1981 +++)Das G wurde als Art. I G v. 18.2.1977 I 297 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen; es ist gem. Art. X Satz 2 dieses G nach Maßgabe seines § 46 in Kraft getreten.