BT-Drucksache 18/9843

Deutschlands Beitrag zur nuklearen Abrüstung und Ächtung von Atomwaffen

Vom 28. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9843
18. Wahlperiode 28.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Annalena Baerbock, Marieluise
Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias
Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel
Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutschlands Beitrag zur nuklearen Abrüstung und Ächtung von Atomwaffen

In den vergangenen drei Jahren haben drei große internationale Konferenzen zu
den humanitären Folgen von Atomwaffen in Oslo, Nayarit und Wien die interna-
tionale Debatte über Atomwaffen verändert und ein neues politisches Engage-
ment der atomwaffenfreien Staaten bewirkt. Mit dem sogenannten „Humanitarian
Pledge“ haben sich 127 Staaten mit Nachdruck dazu verpflichtet, sich für ein Ver-
bot von Atomwaffen einzusetzen.
Die Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages (NPT) 2015 in New
York scheiterte, da es keine Fortschritte bei der Schaffung einer massenvernich-
tungswaffenfreien Zone (MVWFZ) im Nahen und Mittleren Osten gab und der
Streit über ein Atomwaffenverbot eskalierte. Im Oktober 2015 beschloss die Ge-
neralversammlung der Vereinten Nationen (GV-VN) die Einberufung einer Open
Ended Working Group (OEWG) zu nuklearer Abrüstung, die sich u. a. mit mög-
lichen Verhandlungen über ein Verbot dieser Massenvernichtungswaffen be-
schäftigen sollte.
Diese OEWG tagte von Februar bis August 2016 drei Mal in Genf. Sie endete mit
einer Abstimmung, bei der sich die Mehrheit der Staaten dafür aussprach, Ver-
handlungen über ein Atomwaffenverbot im nächsten Jahr zu beginnen und eine
entsprechende Empfehlung an die Generalversammlung zu richten. Im Oktober
2016 wird nun in der GV-VN ein Resolutionsentwurf zum Beginn von Verhand-
lungen über ein Verbot erwartet. Der Erste Ausschuss wird hierüber voraussicht-
lich zwischen dem 26. Oktober und 2. November 2016 abstimmen.
Die Bundesregierung stimmte in der OEWG sowohl gegen die Empfehlung, Ver-
handlungen über ein Atomwaffenverbot zu beginnen, als auch gegen den Ab-
schlussbericht insgesamt. Damit lässt die Bundesregierung die Frage aufkommen,
wie ernst sie es meint, „die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaf-
fen“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2013, S. 118).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung in Genf zur

Empfehlung zum Beginn von Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot
und zum Abschlussbericht der OEWG?

Drucksache 18/9843 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Genf für die
Empfehlung zum Beginn von Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot
und für den Abschlussbericht der OEWG gestimmt, und welche Staaten ent-
hielten sich oder stimmten dagegen (bitte jeweils einzeln auflisten)?

3. Inwiefern ist die Ablehnung eines Verbotes von Atomwaffen vereinbar mit
dem Ziel der Bundesregierung, den Weg für eine atomwaffenfreie Welt zu
unterstützen?

4. Welche Schritte und Konsultationen wird die Bundesregierung vor der be-
vorstehenden Abstimmung im Bereich nukleare Abrüstung in der GV-VN
im Oktober/November 2016 anstreben?

5. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Konflikt zwischen den Atom-
waffenstaaten sowie den Staaten, auf deren Territorium Atomwaffen im Rah-
men der nuklearen Teilhabe stationiert sind, einerseits und den atomwaffen-
freien Staaten andererseits zu entschärfen, und welche Möglichkeiten beste-
hen für Deutschland als Teilhabestaat, um auf die atomwaffenfreien Staaten
zuzugehen?

6. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass sie bei einer Ablehnung des Re-
solutionsentwurfs zum Beginn von Verhandlungen über ein Verbot von
Atomwaffen ihre Einflussmöglichkeiten auf die zu erwartenden Vertragsver-
handlungen verspielt?

7. Welche einschlägigen Erfolge hat der von der Bundesregierung verfolgte
Schritt-für-Schritt-Ansatz in der nuklearen Abrüstung seit der Überprüfungs-
konferenz des Atomwaffensperrvertrages (NPT) 2010 zu verzeichnen?

8. Auf Grundlage welcher Fortschritte und Erwartungen hält die Bundesregie-
rung am Schritt-für-Schritt-Ansatz in der nuklearen Abrüstung fest, und hält
sie diesen für alternativlos?

9. Warum ist nach Ansicht der Bundesregierung der Schritt-für-Schritt-Ansatz
unvereinbar mit der Beteiligung an anderen Prozessen, die auf eine interna-
tionale Ächtung von Atomwaffen abzielen?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des bei der Überprüfungs-
konferenz des Atomwaffensperrvertrages (NPT) 2010 verabschiedeten Ak-
tionsplanes und die Erfolgsaussichten bei dessen Umsetzung, und welchen
Beitrag will die Bundesregierung dazu leisten?

11. Wird sich die Bundesregierung im Fall der Aufnahme von Verhandlungen
über ein Verbot von Atomwaffen im Jahr 2017 an diesen beteiligen?
Wenn ja, mit welchem Ziel, und in welcher Form genau?

Berlin, den 28. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.