BT-Drucksache 18/9800

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/9235 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus

Vom 28. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9800
18. Wahlperiode 28.09.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/9235 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005
über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung
von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus

A. Problem
Handlungen der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus sind drän-
gende und im internationalen Kontext stattfindende Kriminalitätsphänomene, die
nicht nur die ökonomische Leistungsfähigkeit, sondern auch die Grundlagen eines
Gemeinwesens gefährden.

Das Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäsche sowie Ermittlung,
Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (BGBl. 1998 II
S. 519, 520), das seit dem 1. Januar 1999 für die Bundesrepublik Deutschland in
Kraft ist (BGBl. 1999 II S. 200), deckt nur die internationale Zusammenarbeit im
Bereich der Geldwäschestraftaten ab und genügt den Anforderungen an eine ef-
fektive Vermögensabschöpfung nicht. Insbesondere im Hinblick auf das Phäno-
men der Terrorismusfinanzierung bedarf es einer wirksamen internationalen Zu-
sammenarbeit mit weiterentwickelten Instrumenten. Die Mehrzahl der Staaten ist
aber hierzu nur auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Übereinkommens in
der Lage.

Das Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie
Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über
die Finanzierung des Terrorismus trifft die erforderlichen Regelungen. Es soll ge-
genüber seinen Vertragsparteien angewendet werden und im Verhältnis der Ver-
tragsparteien untereinander das Vorgängerübereinkommen ersetzen.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 18/9800 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine.

D. Weitere Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9800
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9235 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 28. September 2016

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Drucksache 18/9800 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, Dr. Johannes Fechner, Halina
Wawzyniak und Hans-Christian Ströbele

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/9235 in seiner 190. Sitzung am 22. September 2016
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie an den In-
nenausschuss, den Finanzausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mit-
beratung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/9235 in seiner 90. Sitzung am 28. September 2016 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/9235 in seiner 88. Sitzung am 28. September 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 18/9235 in
seiner 69. Sitzung am 28. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetz-
entwurfs.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/9235 in seiner 112. Sit-
zung am 28. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf unverändert anzuneh-
men.

Berlin, den 28. September 2016

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

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