BT-Drucksache 18/9570

Abwicklung der Zentralbibliothek Medizin

Vom 6. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9570
18. Wahlperiode 06.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Harald Petzold
(Havelland), Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner,
Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Abwicklung der Zentralbibliothek Medizin

Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin – Leibniz-Informationszentrum Le-
benswissenschaften (ZB MED) bietet überregional Fachinformationen für den
Bereich Lebenswissenschaften. „In den Ernährungs- und Umweltwissenschaften
bestehe in der Bundesrepublik kein in Art und Umfang vergleichbares Angebot“
(Stellungnahme des Senats der Leibniz-Gemeinschaft zur ZB MED vom 17. März
2016). Sie nimmt damit einen zentralen Platz in der wissenschaftlichen Infra-
struktur ein. Das Angebot der ZB MED wird von Forscherinnen und Forschern,
Studierenden sowie Praktikerinnen und Praktikern wie bspw. Ärztinnen und Ärz-
ten bundesweit genutzt.
Im Juni 2015 wurde eine Evaluation der ZB MED durch den Senat der Leibniz-
Gemeinschaft durchgeführt. Im März dieses Jahres teilte die Leibniz-Gemein-
schaft mit: „Angesichts der kritischen Gesamtsituation empfiehlt der Senat Bund
und Ländern, die gemeinsame Förderung der ZB MED zu beenden“ (Pressemit-
teilung der Leibniz-Gemeinschaft vom 18. März 2016). Jedoch empfiehlt der Se-
nat, bei Schließung der ZB MED „die Bestände zu erhalten und auch weiterhin
öffentlich zugänglich zu halten“.
Es haben sich sowohl die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizini-
schen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) sowie der Leiter des Instituts für Quali-
tät und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Prof. Jürgen Windeler,
für den Erhalt der ZB MED ausgesprochen (vgl. ÄrzteZeitung vom 28. April
2016). Eine Schließung der ZB MED wird aus Sicht des IQWiG-Leiters sowohl
die Arbeit seines Instituts als auch die von vielen Wissenschaftlerinnen und Wis-
senschaftlern gefährden. Die Fraktion DIE LINKE. reichte bereits im Mai 2016
eine Kleine Anfrage zur Debatte um die ZB MED ein (Bundestagsdrucksache
18/8520). Auf diese Kleine Anfrage blieb die Bundesregierung aus Sicht der Fra-
gesteller einige Antworten schuldig, z. T. mit Verweis auf den noch nicht ge-
troffenen Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK).
Am 24. Juni 2016 wurde auf der GWK von Bundes- und Landesregierungen be-
schlossen, dass bis zum 31. Dezember 2016 die Bund-Länder-Förderung beendet
wird. Das bedeutet auch den Austritt aus der Leibniz-Gemeinschaft. Das Minis-
terium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-West-
falen (MIWF NRW) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wollen
sich trotzdem gemeinsam bemühen, den Erhalt der überregionalen Informations-
versorgung in den Lebenswissenschaften sicherzustellen.

Drucksache 18/9570 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Angesichts der Tatsache, dass bundesweit keine andere Einrichtung in dem Maße
über die spezifische Fachliteratur verfügt, die die ZB MED bieten kann, und dem
Umstand, dass derzeit weitere medizinische Informationsdienste (z. B. das Deut-
sche Institut für Medizinische Dokumentation und Information) geschlossen wer-
den, stellt sich die Frage, ob eine Schließung im gesellschaftlichen Interesse liegt.
Der Zugang zu medizinischem Wissen in Deutschland erscheint bedroht.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in der GWK

die Annahme der Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft unter-
stützt, die Förderung für die ZB MED bis 2019 auslaufen zu lassen (bitte
begründen)?

2. Welche Umstände und Entwicklungen in der ZB MED sieht die Bundesre-
gierung als ausschlaggebend für ihre Entscheidung an, die Förderung der ZB
MED bis 2019 auslaufen zu lassen?

3. Würde ein Wegfall des Angebots der ZB MED zu einem Mehraufwand im
Bereich der Ressortforschung führen (bitte begründen)?
Wenn ja, in welchem Umfang?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext die Entscheidung, die
Förderung der ZB MED bis 2019 auslaufen zu lassen?

5. Wie kann unter den Bedingungen der GKW-Entscheidung zur Schließung
der ZB MED die von der Bundesregierung gewünschte Transformation der
ZB MED zu einem „modernen Fachinformationszentrum“ wie auch „die
Wiederaufnahme in die Leibnitz-Gemeinschaft“ (vgl. die Antworten zu den
Fragen 4 und 7 auf Bundestagsdrucksache 18/8695) gelingen, und welche
Maßnahmen dazu werden ergriffen?

6. Sind aus Sicht der Bundesregierung Befürchtungen berechtigt, dass be-
stimmte Zeitschriften im Bestand der ZB MED, die in Deutschland außer
von dieser von keiner Hochschule in öffentlicher Trägerschaft, Ressortfor-
schungseinrichtung bzw. Forschungseinrichtung bzw. Forschungsorganisa-
tion, deren Grundfinanzierung maßgeblich von Bund und Ländern getragen
wird, abonniert werden, künftig nicht mehr verfügbar sind?

7. Sieht die Bundesregierung langfristig eine Verschlechterung der Informati-
onsversorgung in den Bereichen Medizin, Gesundheitswesen, Ernährungs-,
Umwelt- und Agrarwissenschaften in Deutschland, sollte die ZB MED ab
2019 nicht mehr im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft weiter von Bund und
Ländern gefördert werden (bitte begründen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

8. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Senats, die Bestände der
ZB MED zu erhalten sowie öffentlich zugänglich zu halten?
Wenn, ja, wie soll dies ab 2019 geschehen?
Mit wem wurde diesbezüglich bisher gesprochen?

9. Ist dies aus Sicht der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt langfristig ge-
sichert (bitte begründen)?

10. Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass ein Zugang zu den aus-
schließlich von der ZB MED bezogenen Zeitschriften auch über das Jahr
2019 hinaus gesichert ist?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9570

11. Werden die vorhandenen Zeitschriftenbestände der ZB MED archiviert und

öffentlich zugänglich gehalten?
Ist dies aus Sicht der Bundesregierung auch über das Jahr 2019 hinaus gesi-
chert?

12. Ist der Bundesregierung bekannt, von wem nach 2019 die Bestände und Da-
tenbanken der ZB MED verwaltet werden?

13. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Rahmen eine Weiterent-
wicklung des Angebots der ZB MED geplant?
Wenn ja, wie soll dies erfolgen?

14. Sieht die Bundesregierung die hierfür zur Verfügung stehenden Finanzmittel
als ausreichend an (bitte begründen)?

Berlin, den 6. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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