BT-Drucksache 18/9319

Evakuierungseinsatz der Bundeswehr im Südsudan

Vom 2. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9319
18. Wahlperiode 02.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Annalena Baerbock,
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs,
Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Evakuierungseinsatz der Bundeswehr im Südsudan

Am 13. Juli 2016 hat die Bundeswehr Deutsche sowie Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger anderer Staaten aus dem Südsudan ausgeflogen und in die ugandi-
sche Hauptstadt Kampala gebracht, um sie vor der eskalierenden Gewalt im Land
zu schützen. Im Rahmen des Einsatzes führte die Bundeswehr unter Rückgriff auf
drei Maschinen vom Typ Transall C-160 vier Flüge durch, bei denen auch drei
verletzte chinesische Blauhelm-Soldaten der UN-Mission UNMISS sowie der
deutsche Botschafter im Südsudan ausgeflogen wurden. Während es sich nach
Aussagen des Auswärtigen Amts nicht um einen militärischen Einsatz handelte,
sondern vielmehr um eine „Amtshilfe im Rahmen einer diplomatischen Aktion“
(vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. Juli 2016), hatte die Bundesregierung
Vorkehrungen getroffen, die als Absicherung für eine mögliche Einbeziehung der
eingesetzten Soldatinnen und Soldaten in eine bewaffnete Unternehmung ver-
standen werden. So waren die eingesetzten Transportflugzeuge mit einem passi-
ven Abwehrsystem ausgestattet, um etwa anfliegende Raketen abzuwehren. Auch
hatte der Krisenstab des Auswärtigen Amts nach Presseberichten den Einsatz bis
zuletzt geheim gehalten, um die Aktion nicht zu gefährden (vgl. SPIEGEL
ONLINE vom 13. Juli 2016).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wurde durch Stellen der Bundesregierung mit Planungen und Vorbe-

reitungen zur möglichen Evakuierung deutscher Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger, die sich im Südsudan aufhalten, begonnen?

2. Was ergab die Bedrohungsanalyse der Bundeswehr/des Bundesministeriums
der Verteidigung sowie des Krisenstabes des Auswärtigen Amts zum Zeit-
punkt des Einsatzbefehls und zu Beginn des Einsatzes?

3. Von wem ging die mögliche Bedrohung aus?
4. Wurde vor Beginn der Operation die südsudanesische Regierung über die

geplante Evakuierung informiert, und wenn nein, warum nicht?
5. Lagen für die Flüge im südsudanesischen Luftraum durch die Bundeswehr

Genehmigungen seitens der südsudanesischen Autoritäten vor?

Drucksache 18/9319 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

6. Warum entschied sich das Bundesministerium der Verteidigung für den Ein-
satz von Maschinen vom Typ Transall C-160 in der Ausstattungsvariante er-
weiterter Selbstschutz (ESS), obwohl auch Transall-Maschinen ohne Son-
derausstattung zur Verfügung standen?

7. Hat die Bedrohungsanalyse ergeben, dass mit möglichem Beschuss durch
Flugabwehrraketen oder Handfeuerwaffen gerechnet werden muss?

8. Aus welchen Gründen wurde unter anderem die Redaktion von „SPIEGEL
ONLINE“ durch den Krisenstab des Auswärtigen Amts gebeten, vorab nicht
über die Planungen zur Durchführung der Evakuierungsoperation zu berich-
ten (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 13. Juli 2016), und inwiefern wurde diese
Bitte ebenfalls an andere Redaktionen anderer Medien herangetragen?

9. Wie viele Soldatinnen und Soldaten sowie wie viel sonstiges Personal befan-
den sich während der durchgeführten Flüge jeweils an Bord, und welchen
Auftrag hatten die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten in den einzelnen
Phasen der Operation?

10. Wie waren die Soldatinnen und Soldaten bewaffnet, und woraus bestand dar-
über hinaus ihre Ausrüstung?

11. Inwiefern erfolgte durch die eingesetzten Bundeswehrsoldatinnen und Bun-
deswehrsoldaten oder durch Sicherheitskräfte des Südsudan nach den jewei-
ligen Landungen in Juba eine Absicherung der eingesetzten Transall sowie
der zu evakuierenden Personen?

12. Hält die Bundesregierung die erfolgte Evakuierungsmission für einen Ein-
satz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Sinne des Gesetzes über die par-
lamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffne-
ter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz), und wenn nein,
warum nicht?

Berlin, den 1. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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