BT-Drucksache 18/9145

Sicherheit im Fußball-Fanreiseverkehr

Vom 6. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9145
18. Wahlperiode 06.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz,
Özcan Mutlu, Monika Lazar, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel,
Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sicherheit im Fußball-Fanreiseverkehr

Seitdem Fans des 1. FC Union Berlin am 21. Mai 2016 in einem Regionalzug
Fenster-Rollos herunterrissen, Deckenverkleidungen einschlugen und Schmiere-
reien hinterließen, ist Vandalismus im Fußball-Fanreiseverkehr wieder verstärkt
im öffentlichen Interesse (vgl. www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/1--fc-union-
berlin-union-fans-verwuesten-zug-auf-dem-weg-nach-berlin-24097708). Sachbe-
schädigungen im Fußball-Fanreiseverkehr kosten die Deutsche Bahn AG jährlich
rund 1,5 Millionen Euro, denn die Züge müssen für die Reparatur manchmal wo-
chenlang aus dem Verkehr gezogen werden. Hinzu kommen Sicherheitsstörun-
gen, weswegen das Sicherheitspersonal aufgestockt werden muss. Dies kostet
circa 700 000 Euro pro Jahr (vgl. www.welt.de/155308168). Doch nicht nur die
Züge, auch Bahnreisende ohne Fußballbezug leiden unter randalierenden Fans
(vgl. Nationales Konzept Sport und Sicherheit 2012, S. 18).
Das Land Nordrhein-Westfalen und die DB Regio AG – Region NRW haben zur
Rückrunde 2013/2014 ein Pilotprojekt gestartet, das von allen Beteiligten, ein-
schließlich der Bundespolizei, als Erfolg gewertet wird (vgl. NRW-Pilotprojekt
„Länderübergreifende Fußball-Zusatzzüge“, Bericht des Ministeriums für Inne-
res und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, S. 3). Für ausgewählte,
risikobehaftete Begegnungen werden zusätzliche Züge bereitgestellt, welche
ohne Zwischenhalt direkt zum Austragungsort fahren. In der Saison 2014/2015
beteiligte sich an den Kosten auch der Deutsche-Fußball-Bund e. V. Gleichzeitig
bietet die Deutsche Bahn AG Vereinen an, Züge zu chartern. Jedoch wird dieses
Angebot aus Kostengründen und vermutlich auch aufgrund der Haftungspflicht
der Vereine kaum angenommen (vgl. www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/
fussball-fans-in-der-bahn-wer-traegt-das-risiko-fuer-vandalismusschaeden/135946
80-2.html).
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennah-
verkehrs e. V. (BAG-SPNV) schätzt, dass pro Bundesliga-Spieltag 140 solcher
Sonderverbindungen nötig sind, um den Regelverkehr zu entlasten (vgl. www.
welt.de/155308168). Es ist geplant, die Verbindungen als reine Fanzüge auszu-
schreiben. Dabei sollen die Züge dem besonderen Bedarf der Fans angepasst wer-
den: Anstelle der Abstellplätze für Fahrräder und Kinderwagen sind Edelstahl-
Urinalrinnen geplant, da häufig die Toilettenkapazität in den normalen Zügen
nicht ausreicht und es zu Ausfällen der Sanitäreinrichtungen kommt. Die Deut-
sche Bahn AG will pro Verbindung sechs bis acht Waggons aus ihrem Altbestand
bereitzustellen (vgl. www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/fussball-fans-in-der-
bahn-so-wollen-bahn-und-fussballbund-vandalismus-vorbeugen/13594680.html).
Strittig ist jedoch, wer für etwaige Schäden in den Fanzügen haftet und wer die

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rund 3 Mio. Euro für die Umrüstung übernimmt. Die Deutsche Bahn AG sieht
die Länder, bei länderübergreifendem Verkehr den Bund, in der Pflicht (vgl.
www.welt.de/155308168).
In einem Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bür-
gerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämp-
fen, rechte Netzwerke aufdecken“ (Bundestagsdrucksache 18/6232) haben die
Fragesteller einen umfangreichen und zielgerichteten Maßnahmenkatalog zur
Stärkung der Fußball- und Fankultur vorgelegt.
Für die Beantwortung wird durch die Fragesteller ausdrücklich darauf hingewie-
sen, dass eine Fristverlängerung durch die Bundesregierung möglich ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeine Fragen
1. Welchen Konzepten und Vorstellungen folgt die Bundesregierung zur Be-

kämpfung von Sachbeschädigungen und Sicherheitsstörungen im Fußball-
Fanreiseverkehr?

2. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 mit Fußball-
verbänden, -vereinen und Fanorganisationen sowie mit der Deutsche Bahn
AG und anderen Zugbetreibern geführt, um zu einer Reduzierung von Schä-
den im Fanreiseverkehr zu kommen?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation und das Gewaltpotenzial im
Fußball-Fanreiseverkehr allgemein?

4. Wie viele Fans waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Fußball-Fan-
reiseverkehr in der Saison 2013/2014, in der Saison 2014/2015 und in der
Saison 2015/2016 unterwegs?
Wie viele Fans davon in Fansonderzügen, und wie viele im individuellen
Bahnverkehr?

5. Wie viele Züge mussten in den Jahren 2013, 2014 und 2015 nach Kenntnis
der Bundesregierung aufgrund von im Fußball-Fanreiseverkehr verursachten
Schäden zur Reparatur aus dem Verkehr gezogen werden (bitte getrennt nach
S-Bahnen, Regionalzügen und Fernzügen darstellen)?

6. Wie viele Verbindungen fielen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 nach
Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von im Fußball-Fanreiseverkehr
verursachten Schäden aus (bitte getrennt nach S-Bahnen, Regionalzügen und
Fernzügen darstellen)?

7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Schadenssumme im
Fußball-Fanreiseverkehr in den Jahren 2013 bis 2015 (bitte nach den einzel-
nen Jahren aufschlüsseln)?

Fanzüge
8. Wie bewertet die Bundesregierung das in der Einleitung angesprochene Pi-

lotprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen und der DB Regio AG – Region
NRW?

9. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial gesonderter Fanreisezüge
ein, um Sachbeschädigungen und Sicherheitsstörungen von Fans sowie Be-
lästigungen von Bahnreisenden ohne Fußballbezug zu verringern?

10. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial gesonderter Fanreisezüge
ein, um gewalttätige Auseinandersetzungen rivalisierender Fangruppen an
sogenannten Drittorten (z. B. Umsteigebahnhöfen, Autobahnraststätten, etc.)
zu vermeiden?

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11. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial gesonderter Fanreisezüge
ein, um die Einsatzbelastung der Bundespolizei zu verringern?

12. Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung für die Umrüstung der
Züge zahlen (Hinweis: Die Deutsche Bahn AG sieht die Länder beziehungs-
weise den Bund in der Pflicht; vgl. www.welt.de/155308168)?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die kalkulierten 140 Ver-
bindungen im Wettbewerb auszuschreiben (vgl. www.welt.de/155308168)?

14. Wie viele Fans könnten pro Zug nach Kenntnis der Bundesregierung mit den
Fanzügen zu den Fußballspielen gelangen?

15. Wer haftet nach Auffassung der Bundesregierung bei den gesonderten Ver-
bindungen für etwaige entstandene Schäden in und an den Zügen?

16. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Fußballvereine für durch
ihre Fans entstandene Schäden in den Fanzügen haften sollten?
a) Wenn ja, in welchem Umfang sollte dies geschehen, und plant die Bun-

desregierung dafür eine Gesetzesvorlage?
b) Wenn nein, warum nicht?

17. Welche weiteren Umbaumaßnahmen als die geplanten Edelstahl-Urinalrin-
nen hält die Bundesregierung für sinnvoll?

18. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung des
Landesministers für Inneres und Kommunales von Nordrhein-Westfalen,
Ralf Jäger, dass sich die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) an der Finan-
zierung von Fansonderzügen beteiligen sollte (vgl. www.presseportal.de/
blaulicht/pm/56636/3355828)?

Weitere Maßnahmen
19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung des

Landesministers für Inneres und Kommunales von Nordrhein-Westfalen,
Ralf Jäger, dass die Begleitung der reisenden Fußballanhänger durch Fanbe-
treuer der Vereine zu mehr Sicherheit beiträgt (vgl. www.presseportal.de/
blaulicht/pm/56636/3355828)?

20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen abseits der Fanzüge, um Reiseüber-
schneidungen von Anhängern rivalisierender Clubs und längere Umsteige-
aufenthalte zu reduzieren?

21. Inwiefern ist eine verstärkte Videoüberwachung an Bahnhöfen und in Zügen
nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet Sachbeschädigungen und
Sicherheitsstörungen im Fußball-Fanreiseverkehr zu verhindern?

22. Wie bewertet die Bundesregierung die Videoüberwachung an Bahnhöfen
und in Zügen aus datenschutzrechtlicher Sicht?

23. Wie lange werden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch Videoüber-
wachung aufgezeichneten Bilder gespeichert, wer hat Zugriff auf sie, und
wie werden diese ausgewertet?

24. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene da-
für ein, dass nationale Stadienverbote gegenseitig anerkannt werden (Hinweis:
Die 202. Innenministerkonferenz bat das Bundesministerium des Innern und
das Land Nordrhein-Westfalen darum; vgl. www.innenministerkonferenz.
de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-06-24_26/beschluesse.pdf?__blob=
publicationFile&v=3, S. 8)?
a) Wenn ja, in welchem Rahmen, und wie beurteilt sie die Erfolgschancen?
b) Wenn nein, warum nicht?

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25. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene
für eine verstärkte Nutzung von Ausreiseverhinderungen ein (Hinweis: Die
202. Innenministerkonferenz bat das Bundesministerium des Innern und das
Land Nordrhein-Westfalen darum; vgl. www.innenministerkonferenz.de/
IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-06-24_26/beschluesse.pdf?__blob=
publicationFile&v=3, S. 8)?
a) Wenn ja, in welchem Rahmen, und wie beurteilt sie die Erfolgschancen?
b) Wenn nein, warum nicht?

26. Sieht die Bundesregierung aufgrund der konstant bleibenden, durch Sachbe-
schädigungen und Sicherheitsstörungen im Fußball-Fanreiseverkehr verur-
sachten Kosten, den Bedarf, das geltende Recht anzupassen oder zu verschär-
fen (Hinweis: Die Verkehrsministerkonferenz sprach sich auf ihrer Sitzung
vom 14./15. April 2016 dafür aus; vgl. www.verkehrsministerkonferenz.
de/VMK/DE/termine/sitzungen/16-04-14-15-vmk/16-10-06-07-beschluss.
pdf?__blob=publicationFile&v=2, TOP 4.4)?
a) Wenn ja, auf Grundlage welcher Erwägungen kommt die Bundesregie-

rung zu diesem Schluss?
b) Wenn nein, warum nicht?

27. Hält die Bundesregierung eine verstärkte Nutzung von Beförderungsverbo-
ten im Fußball-Fanreiseverkehr für geeignet, um Sachbeschädigungen und
Sicherheitsstörungen zu verringern, und wie bewertet sie deren Umsetzbar-
keit (Hinweis: Die Verkehrsministerkonferenz sprach sich auf ihrer Sitzung
vom 14./15. April 2016 dafür aus; vgl. www.verkehrsministerkonferenz.de/
VMK/DE/termine/sitzungen/16-04-14-15-vmk/16-10-06-07-beschluss.pdf?__
blob=publicationFile&v=2, TOP 4.4.)?
a) Wenn ja, auf Grundlage welcher Erwägungen kommt die Bundesregie-

rung zu diesem Schluss?
b) Wenn nein, warum nicht?

28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Praxis der Deut-
schen Bahn AG bei der Verhängung von Beförderungsverboten nicht mehr
bis zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen zu warten (bitte auch nach
rechtsstaatlichen Punkten bewerten; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 27. Juni
2016, S. 22)?

Zusammenarbeit Bund und Länder
29. Wie läuft nach Kenntnis der Bundesregierung der Informationsaustausch

zwischen Fußballvereinen und der Bundespolizei ab?
Welche Informationen werden weitergeben, und wie werden diese ausgewer-
tet?

30. Wie soll sich nach Kenntnis der Bundesregierung der von der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Intensivtäter Gewalt und Sport“ empfohlene „intensivere
Informationsaustausch“ zwischen Bund und Ländern gestalten (Hinweis:
Diese Handlungsempfehlung wurde auf der 202. Innenministerkonferenz
ausgesprochen; vgl. www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-
beschluesse/2015-06-24_26/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 8)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9145
 

Bundespolizei
31. Zieht die Bundesregierung aus dem Standpunkt der Bundespolizei, dass die

am 21. Mai 2016 die Unionfans begleitenden Bundespolizisten, die Schäden
erst in Berlin bemerkt haben, Konsequenzen (vgl. www.berliner-zeitung.de/
berlin/polizei/1--fc-union-berlin-union-fans-verwuesten-zug-auf-dem-weg-
nach-berlin-24097708)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?

32. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass zu wenige Bundespolizisten
a) zu der in Frage 31 angesprochenen Zugfahrt eingeteilt waren?
b) generell für diese Aufgaben zur Verfügung stehen?

33. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung im Laufe der Fußballsaison
a) 2015/2016 durch Auseinandersetzungen mit Fußballfans verletzt (bitte

nach Verletzungsursache und -schwere aufschlüsseln)?
b) 2014/2015 durch Auseinandersetzungen mit Fußballfans verletzt (bitte

nach Verletzungsursache und -schwere aufschlüsseln)?
c) 2013/2014 durch Auseinandersetzungen mit Fußballfans verletzt (bitte

nach Verletzungsursache und -schwere aufschlüsseln)?
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der in den Saisons 2013/2014

bis 2015/2016 verletzten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, und
worin sieht sie die Gründe für eine etwaige Entwicklung (bitte nach Verlet-
zungsursache und -schwere aufschlüsseln)?

35. Wie viele Tatverdächtigte im Fußball-Fanreiseverkehr konnten nach Kennt-
nis der Bundesregierung im Laufe der Fußballsaison
a) 2015/2016 ermittelt werden (bitte nach Straftaten aufschlüsseln)?
b) 2014/2015 ermittelt werden (bitte nach Straftaten aufschlüsseln)?
c) 2013/2014 ermittelt werden (bitte nach Straftaten aufschlüsseln)?

36. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der in den Saisons 2013/2014
bis 2015/2016 ermittelten Tatverdächtigen, und worin sieht sie die Gründe
für eine etwaige Entwicklung (bitte nach Straftaten aufschlüsseln)?

37. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Fußballsaison 2015/2016
Fans aufgrund intensiver Personalkontrollen der Bundespolizei an der Teil-
nahme an einem Fußballspiel gehindert?
a) Wenn ja, wie viele?
b) Wenn nein, warum nicht?

38. Wie viele Fankundige Beamte (FKB) sind aktuell bei der Bundespolizei im
Einsatz (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)?

39. Plant die Bundespolizei in Zukunft mehr FKB einzustellen und einzusetzen?
40. Zu welchen Dateien, in denen Fußballfans gespeichert werden, hat die Bun-

despolizei Zugriff, und welche Dateien führt sie selbst?
41. Inwiefern erfolgt bei Fußballeinsätzen ein standardmäßiger Informationsaus-

tausch zwischen Fankundigen Beamten und Szenekundigen Beamten?

Drucksache 18/9145 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

42. Sind FKB standardmäßig in Fanreisezügen präsent?
43. Sind FKB standardmäßig in Zügen mit einem hohen Anteil von Fußballfans

präsent?
44. Begleiten FKB nur den Fußball-Fanreiseverkehr oder sind sie auch vor und

in den Stadien präsent?

Verletztenzahlen
45. Wie viel Zugpersonal wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe

der Fußballsaison
a) 2015/2016 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere auf-

schlüsseln)?
b) 2014/2015 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere auf-

schlüsseln)?
c) 2014/2013 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere auf-

schlüsseln)?
46. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl des in den Saisons 2013/2014

bis 2015/2016 verletzten Zugpersonals, und worin sieht sie die Gründe für
eine etwaige Entwicklung (bitte nach Verletzungsursache und -schwere auf-
schlüsseln)?

47. Steigt die Anzahl der Gewaltdelikte gegen das Zugpersonal nach Kenntnis
der Bundesregierung an Spieltagen der 1., 2. oder 3. Bundesliga an?
a) Wenn ja, in welchem Verhältnis steht diese Steigerung zu der Anzahl der

Gewaltdelikte an Nicht-Spieltagen (bitte nach Verletzungsursache und
-schwere aufschlüsseln)?

b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Unterschiede, und worin
sieht sie Gründe für diese?

48. Welchen Konzepten und Vorstellungen folgt die Bundesregierung zur Be-
kämpfung von Gewaltdelikten gegen das Zugpersonal?

49. Wie viele Unbeteiligte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe
der Fußballsaison
a) 2015/2016 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere auf-

schlüsseln)?
b) 2014/2015 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere auf-

schlüsseln)?
c) 2013/2014 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere auf-

schlüsseln)?
50. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der in den Saisons 2013/2014

bis 2015/2016 verletzten Unbeteiligten, und worin sieht sie die Gründe für
eine etwaige Entwicklung (bitte nach Verletzungsursache und -schwere auf-
schlüsseln)?

51. Wie viele sogenannte Störerinnen und Störer wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung im Laufe der Fußballsaison
a) 2015/2016 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere auf-

schlüsseln)?
b) 2014/2015 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere auf-

schlüsseln)?
c) 2014/2013 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere auf-

schlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9145
 

52. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der in den Saisons 2013/2014
bis 2015/2016 verletzten sogenannten Störerinnen und Störer, und worin
sieht sie die Gründe für eine etwaige Entwicklung (bitte nach Verletzungs-
ursache und -schwere aufschlüsseln)?

Berlin, den 6. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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