BT-Drucksache 18/9030

Abstimmung über CETA erfordert Beteiligung von Bundestag und Bundesrat

Vom 5. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9030
18. Wahlperiode 05.07.2016
Antrag
der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann,
Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel
Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Abstimmung über CETA erfordert Beteiligung von Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest,

dass CETA mitgliedstaatliche Kompetenzen berührt und in die Kompetenzen und
Angelegenheiten der Bundesländer eingreift.
Bei einer erfolgreichen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland etwa wäre ge-
genüber dem Investor nur der Bund schadensersatzpflichtig. Die interne Lastenver-
teilung jedoch richtet sich nach Art. 104a Abs. 6 des Grundgesetzes (GG) und dem
Lastentragungsgesetz – LastG – (BGBl. 2006 I S. 2098, 2105). Nach Art. 104a
Abs. 6 Satz 1 GG tragen Bund und Länder die Lasten einer Verletzung von supra-
nationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nach der inner-
staatlichen Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung (Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/6997).

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

dafür Sorge zu tragen, dass CETA als gemischtes Abkommen neben dem Bundestag
auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt wird.

Berlin, den 5. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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