BT-Drucksache 18/8996

Förderung des Bundes für die Erstellung einer Kopie der Garnisonkirche Potsdam (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8591)

Vom 24. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8996
18. Wahlperiode 24.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Roland Claus,
Dr. Gesine Lötzsch, Birgit Menz, Harald Petzold (Havelland),
Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Förderung des Bundes für die Erstellung einer Kopie der Garnisonkirche Potsdam
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/8591)

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. vom 27. Mai 2016 „Förderung des Bundes für die Erstellung einer
Kopie der Garnisonkirche Potsdam“ auf Bundestagsdrucksache 18/8591 wirft wei-
tere Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für welchen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass ihre Prü-

fung darüber, ob eine Verwendung der Bundesmittel in voller Höhe trotz ins-
gesamt abgesenkter Baukosten möglich und vom Haushaltsbeschluss des
Deutschen Bundestages legitimiert ist, abgeschlossen sein wird?

2. Welche Argumente wägt die Bundesregierung in der Prüfung der potentiel-
len Verwendung der Bundesmittel ab?

3. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Bedenken, die einer Verwendung der
Bundesmittel entgegenstehen?
Wenn ja, welche?

4. Wann und zu welchem Zweck fanden zwischen der Beauftragten der Bun-
desregierung für Kultur und Medien und welchen Vertreterinnen und Vertre-
tern (bitte mit Namen und Funktion für die Stiftung Garnisonkirche Pots-
dam – SGP) der SGP Schriftwechsel und Gespräche statt (bitte ausführlich
und tabellarisch darstellen)?

5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Planung der SGP, die
notwendige Mitfinanzierung durch Darlehen und Grundschuld zu erreichen?

6. Welche Höhe der Grundschuld und welche Darlehenshöhe hat die SGP ge-
genüber der Bundesregierung im Rahmen der beantragten Verfügbarma-
chung der Bundesmittel angegeben?

7. Welche konkreten Einnahmen sieht das Finanzierungkonzept vor, welches
die SGP der Bundesregierung im Rahmen der beantragten Verfügbarma-
chung der Bundesmittel vorgelegt hat (bitte ausführlich darstellen)?

8. Welche konkreten Ausgaben sieht das Finanzierungkonzept vor, welches die
SGP der Bundesregierung im Rahmen der beantragten Verfügbarmachung
der Bundesmittel vorgelegt hat (bitte ausführlich darstellen)?

Drucksache 18/8996 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

9. Welche Höhe der Grundschuld plant die Bundesregierung zugunsten der
Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Förderung der SGP auf das
Grundstück zu bestellen?

10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob weitere Akteure eine Bestellung einer
Grundschuld auf das Grundstück planen?
Wenn ja, wer, und in welcher Höhe?

11. Ist für die Bundesregierung die Bestellung einer Grundschuld zugunsten der
Bundesrepublik Deutschland eine Bedingung für die Auszahlung der Förde-
rung der SGP?
Wenn ja, welche Summe muss die Grundschuld mindestens umfassen?

12. Sieht die Bundesregierung die haushaltsrechtlichen Vorgaben für einen mög-
lichen Rückforderungsanspruch des Bundes durch die Bestellung einer
Grundschuld auch dann als erfüllt an, wenn weitere Akteure das Grundstück
durch eine Grundschuld belasten?
Wenn ja, bis zu welcher Höhe?

13. Wie soll – unter Bezugnahme auf die Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 7, 8, 9, 12, 19 und 20 auf Bundestagsdrucksache 18/8591 – eine rea-
listische Einschätzung der Gesamtkosten bzw. eine Prüfung der Kostenpläne
der SGP durch die Bundesregierung erfolgen, wenn der Bundesregierung
keine Baukostenplanung oder konkrete Bauplanungsunterlagen vorliegen?

14. Für welchen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass die SGP
die Bauplanungsunterlagen gegenüber der Bundesregierung vorlegen wird,
damit die Bundesregierung die von der SGP veranschlagten Kosten über-
haupt prüfen kann?

15. Ist eine durch die Bundesregierung als realistisch bewertete Baukostenpla-
nung auf der Grundlage der Bauplanungsunterlagen aus Sicht der Bundesre-
gierung eine notwendige Voraussetzung zur Bewertung der Risiken der För-
derung durch den Bund?

16. Stellt eine durch die Bundesregierung als realistisch bewertete Baukosten-
planung auf der Grundlage von Bauplanungsunterlagen aus Sicht der Bun-
desregierung eine Voraussetzung für eine Förderung dar?

17. Wie begründet die Bundesregierung eine Förderung der SGP in Höhe von
400 000 Euro aus dem Haushaltstitel „Substanzerhaltung und Restaurierung
von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse
für national bedeutsame Kulturinvestitionen“, obwohl die Bundesregierung
selbst die Auffassung vertritt, dass „der vollständige oder teilweise Nachbau
eines untergegangenen Kulturdenkmals als Rekonstruktion selbst kein Denk-
mal [sein kann]“ (bitte ausführlich darlegen)?

18. Für welchen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass das Ver-
waltungsverfahren des Landes Brandenburg über die Prüfung der Verwen-
dung der Mittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm IV des Bundes in
Höhe von 400 000 Euro abgeschlossen und der Bundesregierung zur Kennt-
nis gegeben sein wird?

19. Für welchen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass der Bau
der Garnisonkirche spätestens beginnen muss, damit der Bund seine Förder-
zusage vor dem Hintergrund der auslaufenden Baugenehmigung aufrecht-
erhalten darf?

20. Ist die Bauplanung Bestandteil der aktuellen Kostenplanung in Höhe von
26,1 Mio. Euro, welche die Grundlage für die Prüfung durch die Bundesre-
gierung bildet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8996
 

21. Ist die Stiftungsgründung Bestandteil der aktuellen Kostenplanung in Höhe
von 26,1 Mio. Euro, welche die Grundlage für die Prüfung durch die Bun-
desregierung bildet?

22. Ist die Anfertigung von Einzelbauteilen Bestandteil der aktuellen Kostenpla-
nung in Höhe von 26,1 Mio. Euro, welche die Grundlage für die Prüfung
durch die Bundesregierung bildet?

23. Ist die Errichtung der Nagelkreuzkapelle Bestandteil der aktuellen Kosten-
planung in Höhe von 26,1 Mio. Euro, welche die Grundlage für die Prüfung
durch die Bundesregierung bildet?

24. Ist die laufende Programmarbeit Bestandteil der aktuellen Kostenplanung in
Höhe von 26,1 Mio. Euro, welche die Grundlage für die Prüfung durch die
Bundesregierung bildet?

25. Hält die Bundesregierung es vereinbar mit haushaltsrechtlichen Vorgaben,
dass bereits verausgabte Mittel der SGP für den Bau als notwendige Eigen-
mittel betrachtet werden?

26. Wie hoch ist nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung das real
vorhandene und für den Bau notwendigerweise vorzuhaltende Kapital der
SGP konkret, wenn die Bundesregierung davon ausgeht, dass die bisher ver-
einnahmten Mittel der SPG „zum großen Teil“ verausgabt wurden?

Berlin, den 23. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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