BT-Drucksache 18/8985

Mindestlohn im Sport

Vom 22. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8985
18. Wahlperiode 22.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Frank Tempel, Ulla Jelpke,
Jan Korte, Thomas Nord, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte,
Kersten Steinke, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Mindestlohn im Sport

24 000 Personen sind sozialversicherungspflichtig in Sportvereinen beschäftigt
(Stand: Juni 2015) und auch für sie gelten seit dem 1. Januar 2015 die Vorgaben
des Mindestlohngesetzes. Die dabei aufgetretenen „wesentlichen Fragen konnten
im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs der Bundesministerin für Arbeit und
Soziales mit Vertretern des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deut-
schen Fußball-Bundes im Februar 2015 geklärt werden“, erklärte die Parlamen-
tarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Gabriele Lösekrug-Möller auf die Mündlichen Fragen des Sportpolitischen Spre-
chers der Fraktion DIE LINKE., Dr. André Hahn, in der Fragestunde des Deut-
schen Bundestages am 27. Januar 2016 (Plenarprotokoll 18/151).
Ob Kontrollen zur Durchsetzung des Mindestlohngesetzes bei Sportvereinen mit
Arbeitgeberfunktion durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollver-
waltung stattfanden oder stattfinden werden, weiß die Bundesregierung nicht, er-
klärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen
Dr. Michael Meister auf die Mündliche Fragen der Obfrau der Fraktion DIE
LINKE. im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, Katrin Kunert, in dersel-
ben Fragestunde.
Angesichts der vielen vom Mindestlohngesetz betroffenen Personen im Bereich
des Sports und den zahlreichen Eingaben und Fragen von Sportvereinen ergeben
sich aus den Antworten der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen
Bundestages am 27. Januar 2016 mehrere Nachfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Platzwarte

und sonstiges Sportpersonal sind nach Kenntnis der Bundesregierung sozial-
versicherungspflichtig beschäftigt, und für wie viele von ihnen treffen die
Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu (bitte nach Sportverbänden und -arten
sowie a) bei Bundesbehörden, b) bei Landesbehörden und anderen Instituti-
onen des öffentlichen Dienstes, c) in Fußballvereinen und d) bei sonstigen
Sportvereinen beschäftigt aufschlüsseln)?

2. Wie viele Vertragsamateure sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) in
Fußballvereinen und b) in anderen Sportvereinen a) mit einer Vergütung bis
zu 450 Euro monatlich und b) mit einer Vergütung über 450 Euro beschäf-
tigt?

Drucksache 18/8985 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

3. Wer und wie viele von diesen Sportlerinnen und Sportlern haben Anspruch
auf den gesetzlichen Mindestlohn und wer nicht?
Welche Gründe gibt es dafür aus Sicht der Bundesregierung?

4. Wie viele der geringfügig beschäftigten Sportlerinnen und Sportler haben
nach Kenntnis der Bundesregierung eine weitere sozialversicherungspflich-
tige Beschäftigung, bei wie vielen dieser Sportlerinnen ist dieser „Minijob“
das einzige Einkommen, und wie viele dieser Sportlerinnen und Sportler sind
auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) ange-
wiesen?

5. Welche diesbezüglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich
der Beschäftigung von Trainerinnen und Trainern sowie weiterem in Sport-
vereinen beschäftigtem Personal?

6. Welche diesbezüglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich
der Beschäftigung von Spitzen- und Leistungssportlerinnen und -sportlern
a) mit Arbeitsverhältnis bei einer Bundesbehörde sowie b) ohne Arbeitsver-
hältnis bei einer Bundesbehörde?

7. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommenssitu-
ation von Sportlerinnen und Sportlern sowie bei Sportvereinen beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Folge des Mindestlohngesetzes verbes-
sert?

8. Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der bei
Sportvereinen beschäftigten Personen und die finanzielle Situation von
Sportvereinen in Folge des Mindestlohngesetzes signifikant verschlechtert?

9. Welche (nichtwesentlichen) Fragen müssen aus Sicht der Bundesregierung
noch geklärt werden, nachdem die „wesentlichen Fragen“ im Gespräch zwi-
schen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Deutschen
Olympischen Sportbund e. V. und dem Deutschen Fußball-Bund e. V. im
Februar 2015 geklärt wurden (siehe Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 22 des Abgeordneten Dr. André Hahn in der Fragestunde
am 27. Januar 2016 auf Plenarprotokoll 18/151), und inwieweit ist das Bun-
desministerium des Innern an diesem Klärungsprozess beteiligt?

10. Wie viele Kontrollen zur Durchsetzung des Mindestlohngesetzes gab es im
Jahr 2015 in Bundesbehörden, und inwieweit waren dabei Bereiche des Spit-
zensports einbezogen (bitte die jeweiligen Bundesbehörden nennen)?

11. Wie viele Kontrollen zur Durchsetzung des Mindestlohngesetzes gab es im
Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung in Sportvereinen, und welche
Ergebnisse erbrachten die Kontrollen (bitte nach Bundesländern aufschlüs-
seln)?

12. In welcher Weise wird die Umsetzung des Mindestlohngesetzes im Bereich
des Sportes durch die Bundesregierung politisch und wissenschaftlich be-
gleitet, und in welcher Weise wirkt hier das für den Sport federführende Bun-
desministerium des Innern mit?

Berlin, den 22. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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