BT-Drucksache 18/8863

Mieterinnen und Mieter besser schützen - Zweite Mietrechtsnovelle vorlegen

Vom 21. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8863
18. Wahlperiode 21.06.2016
Antrag
der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph
Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Birgit Menz,
Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion
DIE LINKE.

Mieterinnen und Mieter besser schützen ‒ Zweite Mietrechtsnovelle vorlegen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Wohnungsnot, Mietenexplosion und sogenanntes „Herausmodernisieren“ und die
damit verbundenen Verdrängungsprozesse müssen im Interesse der Mieterinnen und
Mieter dringend bekämpft werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten der sogenannten
„Mietpreisbremse“ muss festgestellt werden, dass deren erhoffte Wirkung weitest-
gehend ausblieb. Hinzu kommt, dass eine überzogene und unbefristete Modernisie-
rungsumlage derzeit von vielen Vermieterinnen und Vermietern genutzt wird, um
11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umzulegen, was faktisch einen
Mietanstieg von einem Drittel oder gar eine Verdoppelung bedeuten kann und für
viele Mieterinnen und Mieter zur Aufgabe ihrer Wohnung führt.
Der Mietspiegel hat in den letzten Jahren durch ungezügelte Mieterhöhungen nach
Modernisierung und bei Neuverträgen seine mietpreisdämpfende Funktion weitest-
gehend verloren und sich in sein Gegenteil verkehrt. In vielen Regionen wird er nur
noch als Mieterhöhungsspiegel wahrgenommen. Diese und viele andere Punkte
müssen Gegenstand einer weiteren Mietrechtsnovelle sein.
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz,
der u. a. auf die genannten Punkte eingeht, hängt in der Ressortabstimmung fest.
Mieterinnen und Mieter können aber nicht länger warten. Es besteht dringender
Handlungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass Vermieter durch Umgehung der
„Mietpreisbremse“ Rechtsbruch im großen Stil begehen, hält es der Bundestag für
dringend erforderlich, dass die Bundesregierung den zweiten Teil der Mietrechtsre-
form der 18. Wahlperiode dem Bundestag unverzüglich zur Beratung vorlegt.

Drucksache 18/8863 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

dem Bundestag unverzüglich ein zweites Reformpaket zum Schutz der Mieterinnen
und Mieter vorzulegen. Die zweite Mietrechtsnovelle soll folgende Punkte enthal-
ten:
1. Regelungen zur rechtssicheren Erstellung qualifizierter Mietspiegel und eine Er-

weiterung des gegenwärtig vierjährigen Bezugszeitraums;
2. deutliche Senkung der Modernisierungsumlage;
3. Einführung von Obergrenzen für Mieterhöhungen nach Modernisierung;
4. Einführung bzw. Erweiterung einer Härtefallregelung bei Mieterhöhungen nach

Modernisierung und energetischer Sanierung;
5. gesetzliche Klarstellung, nach der die tatsächliche Wohnfläche Grundlage für

Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnung ist;
6. verbesserter Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter auch bei ordentlicher

Kündigung, wenn eine Mietnachzahlung erfolgt;
7. Regelungen zur wirkungsvollen Sanktionierung von Mietwucher und Verstößen

gegen die „Mietpreisbremse“.

Berlin, den 21. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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