BT-Drucksache 18/8788

NATO-Gipfel in Warschau am 8. und 9. Juli 2016

Vom 2. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8788
18. Wahlperiode 02.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner,
Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs,
Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

NATO-Gipfel in Warschau am 8. und 9. Juli 2016

Die NATO führt gerade „die größte militärische Anpassung seit dem Ende des
Kalten Krieges“ durch, so Generalsekretär Jens Stoltenberg. Diese Neuausrich-
tung begründet Jens Stoltenberg damit, „dass die NATO sich sowohl auf ein deut-
lich selbstbewusster auftretendes Russland im Osten als auch auf Unruhen und
Gewalt, die sich im Gebiet des erweiterten Mittleren Ostens und Nordafrikas aus-
breiten“, einstellen müsse (www.nato.int/cps/en/natohq/opinions131455.htm?
selectedLocale=en). Erstmalig wäre die NATO gezwungen, sich auf „diese zwei
Aufgaben gleichzeitig zu fokussieren“ (www.nato.int/cps/en/natohq/opinions
_130923.htm). Auf dem anstehenden NATO-Gipfel in Warschau am 8. und
9. Juli 2016 wollen die Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen beschließen.
Bereits 2014 auf ihrem Gipfel in Wales hatten die NATO-Staaten sich infolge der
völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland auf die Einrichtung ei-
ner “Speerspitze” (VJTF – Very High Readiness Joint Task Force) und eine Ver-
stärkung ihrer NATO-Response Force verständigt. In den Jahren 2015 und 2016
wurden zahlreiche Manöver im östlichen Bündnisgebiet durchgeführt und die
dortige Präsenz von NATO-Truppen auf einer rotierenden Basis wurde erhöht.
Erst kürzlich wurde das NATO-Raketenabwehrsystem weiter vorangetrieben und
eine Basis in Deveselu, Rumänien in Betrieb genommen und für eine nächste in
Redzikowo in Polen der Grundstein gelegt (www.ard-wien.de/2016/05/12/
rumaenien-nato-raketenschild/).
Während die – so Jens Stoltenberg – „Bedrohung“ durch hybride Szenarien im
Osten mit definierten Maßnahmen von Manövern bis hin zu konkreten Rüstungs-
maßnahmen entgegengetreten werden soll, bleibt der Kampf gegen „Gewalt und
Instabilität“ (www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_131283.htm?selectedLocale=en)
südlich des Bündnisgebietes innerhalb der NATO-Strategie vage. Die traditionel-
len Instrumente der NATO sind als Antwort auf neue Herausforderungen wie zer-
fallende und zerfallene Staaten und internationaler Terrorismus kaum geeignet
und stellen keine wahre Lösung für Herausforderungen wie zerfallende und zer-
fallene Staaten und internationaler Terrorismus dar. So bleibt von den „zwei Din-
gen, die zur gleichen Zeit“ getan werden sollen, im Kern nur eine Rückbesinnung,
um sich verstärkt auf eine Abschreckungs- und Eindämmungspolitik gegenüber
Russland zu konzentrieren, mit der den vor allem in den östlichen NATO-Mit-
gliedstaaten wahrgenommenen Sicherheitsbedürfnissen begegnet werden soll.
Diese „Anpassung“ wirft zahlreiche Fragen auf, gerade mit Blick auf den in
Kürze stattfindenden NATO-Gipfel in Warschau.

Drucksache 18/8788 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Tagesordnungspunkte sind für den NATO-Gipfel in War-

schau bereits geplant, bzw. welche Themen sollen nach Kenntnis der Bun-
desregierung im Mittelpunkt des Gipfels stehen?

2. Plant die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel oder die Bundesministerin der
Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, die Abgabe einer Regierungserklä-
rung im Deutschen Bundestag vor dem NATO-Gipfel in Warschau?

3. Welche Themen wurden beim letzten Treffen des NATO-Russland-Rates auf
Botschafterebene am 20. April 2016 besprochen, und wie bewertet die Bun-
desregierung dieses Treffen?

4. Welche Instrumente sollen nach Kenntnis der Bundesregierung geschaf-
fen werden, um die von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg verspro-
chene „transparency, predictability“ (www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_
131283.htm?selectedLocale=en) zu erreichen, bzw. sollten etabliert werden,
um gefährliche Situationen und Zwischenfälle, die außer Kontrolle geraten
könnten, zu vermeiden?

5. Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung eine engere Abstimmung im
NATO-Russland-Rat geeignet gewesen, um Vorkommnisse, wie den Ab-
schuss des russischen Kampfflugzeugs am 24. November 2015 durch türki-
sche Streitkräfte, zu verhindern?

6. Sollte der NATO-Russland-Rat nach Ansicht der Bundesregierung künftig
regelmäßiger und nicht nur fallweise tagen?

7. Teilt die Bundesregierung die Wahrnehmung einzelner Bündnispartner
Russlands als eine Bedrohung?

8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Gleichrangigkeit der Her-
ausforderungen bzw. Bedrohungen für die NATO, wie sie der NATO-Gene-
ralsekretär Jens Stoltenberg beschreibt (www.nato.int/cps/en/natohq/
opinions_131283.htm?selectedLocale=en)?
Wie gewichtet und wie priorisiert sie diese Herausforderungen?
Welche Rolle schreibt sie in ihren eigenen Anstrengungen, diesen Heraus-
forderungen zu begegnen, dem militärischen Bündnis NATO zu?

9. Wenn ja, welche konkreten Waffengattungen und Truppenteile der Bundes-
wehr werden aus Sicht der Bundesregierung zur Bekämpfung dieser Heraus-
forderungen benötigt (bitte nach Art und Umfang der potentiellen Einsätze
und Einsatzgebiete ausführen)?

10. NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat in Bezug auf die Erweiterung
der NATO zum Ausdruck gebracht, dass „die Tür auch für andere Staaten
offenbleibt“, welche Position wird die Bundesregierung bezüglich der Bei-
trittsbegehren der Ukraine oder Georgien auf dem Gipfel in Warschau ver-
treten?
a) Falls die Bundesregierung die Beitritte befürwortet, welche Zeitpläne sind

dafür angedacht?
b) Inwieweit haben die genannten Länder die Kriterien für einen Beitritt zur

NATO heute bereits erfüllt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8788
 

11. Auf dem NATO-Gipfel in Wales 2014 hat auch Deutschland sich verpflich-
tet, bis 2024 seine Militärausgaben in Richtung 2 Prozent des Bruttoinlands-
produkts (BIP) zu steigern, kann die Bundesregierung quantifizieren, in wel-
chen Schritten der Anstieg um aktuell ca. 0,7 Prozentpunkte des BIP erreicht
werden soll?
Welche Mittelfristplanung verfolgt die Bundesregierung für den Einzel-
plan 14, und welche Planungen für den Einzelplan 14 gibt es für den Zeit-
raum über die aktuelle mittelfristige Finanzplanung hinaus bis 2024 (etwa
Planungsdokument des BMVg oder nachgeordneten Bereichs)?

12. Ist es das Ziel der Bundesregierung, bis 2024 2 Prozent des BIP zu errei-
chen?
Falls nicht, welche Zielmarke hat sich die Bundesregierung gesetzt?

13. Welche personellen und materiellen Bedarfe ergeben sich aus der genannten
doppelten Herausforderung?
Mittel in welcher Höhe sind zur Deckung dieses zusätzlichen Bedarfs erfor-
derlich?
Wie verteilen sich die auf die beiden Bereiche Herausforderungen im Osten
und „Herausforderungen an der südlichen Peripherie“?

14. Welche Rolle spielt die seit Jahren ausstehende Erreichung des 0,7-Prozent-
Ziels bei der Entwicklungshilfe für die Bewältigung der Gefahren aus
Staatszerfall und Terrorismus im Süden?

15. Wie wird Russland nach Einschätzung der Bundesregierung auf die geplan-
ten „Reassurance and deterrence“-Maßnahmen der NATO reagieren?
a) Welche konkreten Maßnahmen oder Planungen Russlands sind der Bun-

desregíerung bekannt?
b) Welche Reaktion darauf plant die NATO nach Einschätzung der Bundes-

regierung?
16. Welche konkreten Stationierungen bzw. temporären Verbringungen von

NATO-Verbänden in Osteuropa ergeben sich aus den Beschlüssen des
NATO-Gipfels in Wales 2014, und bis wann werden diese abschließend re-
alisiert werden (bitte detailliert nach Ort, Personal und Waffengattungen auf-
führen)?

17. Welche darüber hinausgehende Präsenz von NATO-Truppen oder Truppen
von NATO-Staaten in Osteuropa ist in den nächsten Jahren nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits geplant?

18. Welche Übungen und Manöver sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
die Jahre 2017 ff. in den östlichen Mitgliedstaaten geplant bzw. in Planung?
Welche Länder und welche Waffengattungen werden sich daran beteiligen,
und wo sind die Übungsgebiete (bitte auflisten)?

19. Inwieweit unterscheidet sich die Größe der Truppenpräsenzen der NATO in
Osteuropa von der Größe vor dem NATO-Gipfel 2014 in Wales und von der
Größe zum Zeitpunkt der NATO-Osterweiterung am 29. März 2004?

20. Ab welchem Ausmaß permanenter Rotation muss von einer Präsenz ausge-
gangen werden, die einer Stationierung gleichkommt, die durch die NATO-
Russland-Akte ausgeschlossen ist?

Drucksache 18/8788 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Mobilisierungsfähig-
keiten der russischen Armee, insbesondere bei sogenannten snap exercises in
den letzten drei Jahren?
Wie sind diese im Vergleich zu den Mobilisierungsfähigkeiten der VJTF zu
bewerten?

22. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Maßnahmen des Readiness-Action-
Plan, beschlossen in Wales 2014, als geeignet für den Umgang mit derzeit in
der Diskussion befindlichen hybriden Konfliktszenarien an?

23. Welchen Beitrag kann und sollte die NATO nach Auffassung der Bundesre-
gierung mit Blick auf die „Bedrohungen“ im Osten leisten, und welche In-
strumente sind nach Ansicht der Bundesregierung hierzu besonders geeig-
net?
a) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Spannungen

zwischen der NATO und Russland den jüngsten Beitritt Montenegros zur
Allianz?

b) Sollen nach Auffassung der Bundesregierung neben Elementen der Ab-
schreckung des Dialogs auch Maßnahmen zur gegenseitigen Entspannung
und Annäherung ergriffen werden?
Wovon ist dies abhängig?
Wenn nein, warum nicht?
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der NATO oder seitens
der Russischen Föderation in den letzten zwölf Monaten Versuche gege-
ben, auf die jeweils andere Seite mit Initiativen zur Entspannung zuzuge-
hen, die sich ausdrücklich auf der Ebene NATO – Russland bewegten und
nicht bilateral angelegt waren?
Welche waren bzw. sind das?

24. Mit welchen Instrumenten und Maßnahmen sollte die NATO nach Ansicht
der Bundesregierung dem „Kampf gegen ISIS und dem Terrorismus im Sü-
den“ begegnen, und inwiefern ist die NATO hierzu strukturell adäquat auf-
gestellt?
a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein direktes Engagement

der NATO in der Region des Nahen Ostens kontraproduktiv sein könnte?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Kampf gegen IS/Daesh stär-
ker auf die NATO selbst abzustützen, statt dies über die gebildete inter-
nationale „Anti-IS-Koalition“ zu tun?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

c) Wird die Bundesregierung sich für ein Mandat des UN-Sicherheitsrates
für den Kampf gegen den IS stark machen?
Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8788
 

25. Laut Generalsekretär Jens Stoltenberg werden derzeit für ein mögliches
NATO-Engagement im zentralen Mittelmeer folgende Aufgaben erwogen:
Überwachung, Abriegelung („interdiction“), Anti-Terror-Maßnahmen und
Unterstützung für Operation EUNAVFOR MED („Sophia“) (www.nato.int/
cps/en/natohq/opinions_131054.htm), befürwortet die Bundesregierung eine
solche Ausdehnung der NATO-Präsenz im zentralen Mittelmeer (bitte zu den
einzelnen Aufgabenbereichen Stellung nehmen)?
a) Wenn ja, für welche Art und welchen Umfang setzt die Bundesregierung

sich ein?
b) Wenn ja, welchen Beitrag sollen deutsche Kräfte dabei leisten?

26. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des NATO-Generalsekretärs Jens
Stoltenberg, dass der Rückgang der Zahlen täglich in Griechenland ankom-
mender Geflüchteter im April 2016 im Vergleich zum Vormonat um
90 Prozent gesunken sind, Folge der NATO-Operation in der Ägäis ist
(www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_130923.htm)?

27. Wie viele der Schlepperei verdächtige Personen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Beginn der NATO-Operation in der Ägäis im Einsatz-
gebiet der Mission verhaftet?
a) Welchen Beitrag haben dabei Hinweise von den dort agierenden NATO-

Verbänden geleistet?
b) Welcher Art und welchen Umfangs war die deutsche Beteiligung?
c) In welchen Staaten wurden gegen diese der Schlepperei verdächtigten

Personen Gerichtsverfahren eröffnet?
d) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verfahren, wie

hoch die Anzahl der rechtskräftig Verurteilten, der inzwischen Freigelas-
senen beziehungsweise der schwebenden Verfahren?

28. Wie wirkt sich die NATO-Operation in der Ägäis nach Einschätzung der
Bundesregierung auf das Verhältnis zwischen Griechenland und der Türkei
aus?

29. Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, dass es in den letzten Mona-
ten vermehrt zu Verletzungen griechischen Hoheitsgebietes durch türkisches
Militär gekommen ist?
a) Wie viele Vorkommnisse dieser Art sind der Bundesregierung im Jahr

2016 bekannt?
b) Welche Position nimmt die Bundesregierung hierzu ein?

30. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des britischen NATO-Botschaf-
ters Adam Thomson, dass die Eskalation von konventioneller zu nuklearer
Kriegsführung von der NATO in gemeinsamen konventionellen und nuklea-
ren Simulationen geübt werden solle (www.telegraph.co.uk/news/uknews/
defence/11920563/Britain-backs-return-of-Cold-War-nuclear-drills-as-Nato-
hardens-against-Russia.html)?

31. Wenn ja, setzt die Bundesregierung sich für die Wiedereinführung solcher
gemeinsamen Übungen für Befehlshaber der nuklearen und konventionellen
Streitkräfte ein?

32. Welche Auswirkungen auf die nukleare Abrüstung in Europa hat die Moder-
nisierung der US-Atomwaffen in Deutschland nach Ansicht der Bundesre-
gierung?

33. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der NATO für eine Reduzierung
der in Europa stationierten amerikanischen Atomwaffen ein?

Drucksache 18/8788 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

34. Hält die Bundesregierung an ihrem langfristigen Ziel fest, auf einen Abzug
der US-Atomwaffen in Deutschland hinzuwirken?
Falls ja, welche konkreten Schritte werden von Seiten der Bundesregierung
dazu unternommen?

35. Welche nationalen Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Dis-
kussionen über das NATO-Raketenabwehrsystem?

36. Welche derzeitigen Bedrohungsszenarien rechtfertigen aus Sicht der Bun-
desregierung die Aufrechterhaltung des deutschen Beitrags am NATO-Ra-
ketenabwehrsystem?

37. Welche Veränderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für die
Bedrohungslage Europas vor dem Hintergrund der bisher erfolgreichen Um-
setzung des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) [1], der am
14. Juli 2015 zwischen den E3/EU+3 und der Islamischen Republik Iran ver-
einbart wurde?

38. Über welche weitreichenden Raketenfähigkeiten verfügt der Iran nach Ein-
schätzung der Bundesregierung
a) gegenwärtig und
b) mittelfristig?

39. Welche weiteren Staaten verfügen nach Ansicht der Bundesregierung über
Raketenpotenziale, durch deren Einsatz das NATO-Bündnisgebiet bedroht
werden könnte?
a) Welche Teile Europas werden durch die Fähigkeiten weiterer Staaten

nach Ansicht der Bundesregierung gegenwärtig oder mittelfristig be-
droht?

b) Wird die Bundesrepublik Deutschland durch Fähigkeiten weiterer Staaten
gegenwärtig oder mittelfristig bedroht?

40. Setzt sich die Bundesregierung aktiv dafür ein, dass innerhalb der NATO
eine gemeinsame Analyse der gegenwärtigen, aber auch absehbaren Bedro-
hungen durch ballistische Raketen erstellt wird?
Falls ja, wann, und in welcher Form?

41. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig innerhalb der
NATO Zonen unterschiedlicher Sicherheit beim Schutz von Gebieten und
Bevölkerungen durch weitreichende Raketen?
Falls ja, wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung das Ziel des Schut-
zes unterschiedlicher Gebiete und Bevölkerungszentren priorisiert werden?
a) Welchen Einfluss sollte der Deutsche Bundestag auf eine solche Priori-

sierung haben?
b) Wird es nach Einschätzungen der Bundesregierung nach Fertigstellung

der zweiten Raketenabwehrbasis in Polen im Jahr 2018 innerhalb der
NATO Zonen unterschiedlicher Sicherheit beim Schutz von Gebieten und
Bevölkerungen durch weitreichende Raketen geben?

42. Wie schätzt die Bundesregierung die technische Effektivität des NATO-Ra-
ketenabwehrsystems gegenüber ballistischen Raketen aus dem Nahen und
Mittleren Osten ein?

43. Welches Potenzial besitzt aus Sicht der Bundesregierung das System gegen-
über russischen Mittelstreckenraketen und Interkontinental- bzw. Langstre-
ckenraketen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8788
 

44. Welche Initiativen will die Bundesregierung anstoßen oder unterstützen, um
einen Prozess der Vertrauensbildung beim NATO-Raketenabwehrsystem ge-
genüber Russland zu befördern?

45. Welche weiteren Schritte zum Ausbau des NATO-Raketenabwehrsystems
sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
a) im Rahmen der NATO,
b) auf nationaler Ebene und
c) auf europäischer Ebene
geplant?

46. Welche weiteren Maßnahmen zum Ausbau des NATO-Raketenabwehrsys-
tems sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die NATO-Mitgliedstaaten
nach der geplanten Fertigstellung der zweiten Aegis-Ashore-Basis in Polen
im Jahr 2018 in Planung oder Vorbereitung?

47. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die in Rumänien
stationierten MK-41-Abschusssysteme auch zum Einsatz von Marschflug-
körpern geeignet sind, bzw. ist das dort vorhandene System dazu ausgelegt?

48. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die US-Raketenabwehrbasis im
rumänischen Deveselu personell organisiert (Organigramm mit Flags to
post), und inwiefern entsenden NATO-Mitgliedstaaten Personal dorthin?

49. Inwieweit finden nach Einschätzung der Bundesregierung die Ankündigun-
gen von Reaktionen der Russischen Föderation auf das NATO-Raketenab-
wehrsystem
a) in nationalen Überlegungen,
b) in den diplomatischen Beziehungen zu Russland auf Botschafterebene und
c) im Rahmen der Gespräche innerhalb der NATO
Berücksichtigung?

50. Inwieweit schätzt die Bundesregierung das Festhalten an einem deutschen
Beitrag zum NATO-Raketenabwehrsystem als förderlich hinsichtlich der
Zukunft der deutsch-russischen diplomatischen Beziehungen ein?

51. Welchen Zugang hat Deutschland im gemeinsamen Führungszentrum in
Ramstein zu den Daten US-amerikanischer Frühwarnsysteme und anderer
Sensoren
a) in Friedenszeiten und
b) im Krisenfall?

52. Welchen Zugang hat Deutschland im gemeinsamen Führungszentrum in
Ramstein zu den Daten US-amerikanischer Frühwarnsysteme und anderer
Sensoren, die
a) in der Türkei,
b) in Rumänien und
c) auf amerikanischen Aegis-Schiffen
stationiert sind?

53. Welche anderen Sensordaten werden im gemeinsamen Führungszentrum in
Ramstein zu Zwecken der Raketenfrühwarnung genutzt?

Drucksache 18/8788 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

54. Welche technischen und politischen Voraussetzungen sollte nach Auffas-
sung der Bundesregierung das Raketenabwehrsystem der NATO erfüllen,
damit die vorläufige Befähigung (Initial Operational Capability, IOC) erklärt
werden kann?

55. Erfüllt das System nach Auffassungen der Bundesregierung bereits jetzt
diese Anforderungen?
Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 2. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.