BT-Drucksache 18/8723

Sexismus die Rote Karte zeigen - Für einen bundesweiten Aktionsplan

Vom 8. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8723
18. Wahlperiode 08.06.2016
Antrag
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Katja Kipping, Karin Binder, Christine
Buchholz, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Ulla Jelpke,
Kerstin Kassner, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland),
Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Katrin Werner, Jörn
Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Sexismus die Rote Karte zeigen – Für einen bundesweiten Aktionsplan

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Unmittelbar nach der Silvesternacht 2015/2016 in Köln und anderen deutschen Städ-
ten, in der offenbar hunderte sexualisierte Übergriffe geschehen sind, tobte in
Deutschland eine Diskussion durch Politik, Medien und Kommentarspalten, die sich
insbesondere um den kulturellen Hintergrund der vorverurteilten Täter und die
Flüchtlingspolitik der Bundesregierung drehte, anstatt um die Taten selbst und die
Betroffenen.
So wurden die Ereignisse umgehend dazu genutzt, schutzsuchende Flüchtlinge unter
Generalverdacht zu stellen, rassistische Vorurteile zu schüren und menschenrecht-
lich umstrittene Gesetzesänderungen zu legitimieren. Eine ernsthafte und umfas-
sende Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Sexismus und seinen Folgen
wurde nicht geführt. Während die kurz aufgeflammte Empörung schon wieder merk-
lich abnahm, lehnten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD im Deutschen
Bundestag den Antrag der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/7540)
über dringend notwendige Maßnahmen für die bedarfsgerechte Ausstattung und Fi-
nanzierung von Schutzräumen für von Gewalt betroffene Frauen erneut ab.
Die Instrumentalisierung der Debatte für rassistische Hetze und Stigmatisierung von
Flüchtlingen und Muslimen ist entschieden abzulehnen. Mit dem Duktus, sexuali-
sierte Gewalt als kulturelles Importprodukt abzutun, sollte nicht nur das Problem
weitestgehend vereinfacht, sondern gleich auch ein Sündenbock mitgeliefert wer-
den.
Dabei sind sexualisierte Belästigung und Gewalt gegen Frauen nur die Spitze des
Eisbergs, sie sind die offensichtlichen Belege eines tiefergehenden gesellschaftli-
chen Sexismus, der in Deutschland traurige Alltagsrealität ist. Sexismus, die Diskri-
minierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, hat viele Erscheinungsfor-
men, die nicht immer in gleicher Weise offensichtlich sind, die sich aber oft gegen-
seitig bedingen und stärken.
Jeden Tag werden Frauen auf der Straße belästigt oder beleidigt, ihr Nein wird miss-
achtet, sie werden im Job-Meeting nicht ernst genommen und bei der Beförderung

Drucksache 18/8723 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
übergangen. Ihre Arbeit wird systematisch schlechter oder gar nicht bezahlt. Die da-
mit systematisch geschaffenen und aufrechterhaltenen Abhängigkeiten von dem
Einkommen eines Partners oder Transferleistungen schränkt nicht nur ihre Möglich-
keiten an der autonomen Gestaltung eigener Lebensentwürfe ein, sondern erhöht
auch die Hürde immens, aus einer unliebsamen oder gar schädigenden Beziehung
auszubrechen.
Gerade weil zahlreiche Bereiche betroffen sind, ist der Einsatz gegen Sexismus eine
staatliche Aufgabe, die sich aus dem Grundgesetz GG ableitet. Aus dem Gleichbe-
handlungsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 2 (GG) folgt für den Staat die Pflicht, die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu för-
dern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Zudem hat die
Bundesrepublik Deutschland das internationale Übereinkommen zur Beseitigung je-
der Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) unterzeichnet, das den Staat zu
einer aktiven Politik zur Beseitigung jedweder sexistischen Diskriminierung ver-
pflichtet. Diese Pflicht gilt explizit sehr umfassend „im politischen, wirtschaftlichen,
sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich“ (Artikel 1
CEDAW) und bezieht sich auf Diskriminierungen durch „Personen, Organisationen
oder Unternehmen“ sowie durch „bestehende Gesetze, Verordnungen, Gepflogen-
heiten und Praktiken“ (Artikel 2 CEDAW).
Die Auseinandersetzung mit sexistischer Diskriminierung darf also nicht allein in
den privaten Bereich zurückgeschoben oder der freien Wirtschaft überantwortet wer-
den. Kommt der Staat seinen eigenen Schutzpflichten in all diesen Bereichen nicht
nach, macht er sich mitverantwortlich. Fehlendes Handeln stellt hier ein Staatsver-
sagen dar.
Die vielfältigen Erscheinungsformen und Folgen des Sexismus erfordern daher viel-
schichtige Instrumente und Maßnahmen ‒ insbesondere da sich Sexismus mit ande-
ren Formen der Diskriminierung (Herkunft, sexuelle Identität, Alter, Behinderung
etc.) vermischt und so spezifische Problemlagen schafft. Ein gesamtgesellschaftli-
ches Problem muss gesamtgesellschaftlich angepackt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. in Abstimmung mit den Bundesländern einen bundesweiten Aktionsplan gegen
Sexismus zu initiieren, der alle staatlichen Ebenen in die Pflicht nimmt und auch
Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis miteinbezieht. Er soll an Er-
fahrungen anknüpfen und die Rahmenbedingungen für einen lösungsorientierten
gesellschaftlichen Diskurs über alte und neue Herausforderungen und Verände-
rungen schaffen. Dazu gehört die Bildung eines „Runden Tisches gegen Sexis-
mus“ mit allen aufgeführten Beteiligten, der für verschiedene Bereiche konkrete
Maßnahmen ausarbeitet, mit denen präventive Wirkungen erzielt und Folgen von
Sexismus und Gewalt gemindert werden. Dabei behält er die Wirkungsweisen
dieser Maßnahmen bei Mehrfachdiskriminierungen im Blick und prüft beständig,
ob weitere Arbeitsfelder mitaufgenommen werden müssen.
Ein solcher bundesweiter Aktionsplan umfasst mindestens folgende Bereiche:
a) Maßnahmen der geschlechtersensiblen Pädagogik wie bundesweit abrufbare

Angebote zur schulischen Weiterbildung und Projekte der Jugendhilfe, um
Rollenklischees frühzeitig aufzubrechen,

b) Maßnahmen im Bereich der medialen Darstellung, wie etwa eine Geschlech-
terquotierung bei der öffentlichen Filmförderung und die Einrichtung einer
wirksamen unabhängigen Kontrolle außerhalb des Deutschen Werberats zur
Unterbindung sexistischer Werbung, unter die auch die Darstellung abwer-
tender Geschlechterrollen und Stereotype von Weiblichkeit und Männlichkeit
zu definieren ist,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8723

c) Maßnahmen gegen Sexismus in der Arbeitswelt wie ein wirksames Gesetz
zur Entgeltgleichheit, verbindliche Frauenquoten für Entscheidungsgremien
und Führungsebenen von Bundesbehörden und Privatwirtschaft und die Auf-
wertung sozialer und personenbezogener Dienstleistungen,

d) Maßnahmen zur Stärkung und Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehand-
lungsgesetzes (AGG) sowie personelle und finanzielle Absicherung der An-
tidiskriminierungsstelle des Bundes,

e) Maßnahmen im Bereich Gewalt gegen Frauen wie die Umsetzung des Grund-
satzes „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht (verstanden als erkennbare Ab-
lehnung), Fortbildungen von Polizei und Justiz zum Umgang mit Betroffenen
sexualisierter Gewalt, eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten und
eine bedarfsgerechte und bundeseinheitliche Finanzierung des gesamten
Hilfe- und Schutzsystems für von Gewalt betroffene Frauen, gleichgültig wel-
chen Aufenthaltsstatus,

f) Maßnahmen wie Programme für „Zivilcourage gegen Sexismus“, um gesell-
schaftliches Bewusstsein und Engagement explizit zu fördern;

2. die Länder aufzufordern, eigene Aktionspläne in Erfüllung des bundesweiten Ak-
tionsplans gegen Sexismus und daran anschließend zu entwickeln und umzuset-
zen;

3. eine Monitoringstelle zur Umsetzung des bundesweiten Aktionsplans gegen Se-
xismus einzurichten und diese durch eine institutionelle Förderung finanziell un-
abhängig auszustatten.

Berlin, den 8. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Drucksache 18/8723 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Sexismus als Strategie zur Absicherung patriarchaler Herrschaft durchzieht sämtliche Politik- und Lebensbe-
reiche, die sich wechselseitig bedingen. Die noch immer bestehende geschlechtsspezifische Arbeitsteilung wirkt
sich beispielsweise auf Rollenbilder aus, die wiederum Berufspräferenzen prägen und damit nicht nur Ungleich-
heiten am Arbeitsmarkt festigen, sondern auch Stereotype reproduzieren, die oftmals die Grundlage für sexisti-
sches Verhalten sind. Folglich müssen Maßnahmen gegen Sexismus auf der Analyse der Wechselwirkungen
basieren und an den unterschiedlichen Politik- und Lebensbereichen ansetzen.
Sexismus gründet sich folglich in und begründet Geschlechterstereotypen, die Mädchen – und auch Jungen –
von früh an bestimmte Eigenschaften und Rollen zuweisen und so oft (unbewusst) ihre Entscheidungs- und
Handlungsmöglichkeiten begrenzen. Dies hat gravierende und praktische Folgen für den gesamten Lebensver-
lauf. Dass Frauen etwa eine scheinbar natürlich bestehende Fürsorgefähigkeit zugeschrieben wird, führt seit
Langem dazu, dass ihnen die Verantwortung für Haus- und Sorgearbeit angetragen wird. Auch bei der Berufs-
wahl orientieren sich Mädchen in und durch ihren Sozialisationsprozess sehr viel stärker auf sogenannte frau-
entypische Berufe, die mit als weiblich bezeichneten Eigenschaften wie Beziehungsorientierung, Selbstzurück-
nahme, Attraktivität und Körperbewusstsein verbunden sind. Die mechanische Zuweisung von vermeintlich
naturgegebenen typisch weiblichen Eigenschaften führt zu einer gesellschaftlichen Geringschätzung der zur
Ausübung vor allem sozialer Berufe notwendigen Fähigkeiten und schließlich zu einer geringeren Entlohnung
der Leistung in sozialen Berufen. Zugleich haben Frauen beim Zugang und beim Aufstieg zu besser bezahlten
Berufen auch deshalb schlechtere Chancen, weil die Arbeitgeber/-innen bereits im Vorhinein von einer stärke-
ren Beanspruchung von Frauen durch Tätigkeiten in Haushalt und Familie ausgehen.
Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt führen schließlich zu einer häufig prekären Situation von Frauen, in
der sie keine ökonomische Unabhängigkeit von ihrem Ehepartner oder staatlichen Institutionen erreichen kön-
nen. Dadurch wird nicht nur die Möglichkeit zu einer eigenständigen Lebensplanung, sondern letztlich auch die
Wehrhaftigkeit von Frauen eingeschränkt. Eine von ihrem Partner materiell abhängige Frau wird sich aus einer
gewaltvollen Beziehung sehr viel schwerer lösen können.
Stereotype werden häufig von sexistischen Darstellungen in Medien und Werbung weiter angetrieben. Das
hängt auch mit dem Mangel an Frauen in kreativen Schlüsselpositionen zusammen. Je mehr Frauen hier Be-
schäftigung finden, desto besser ist es um das Frauenbild bestellt. Dass im Bereich Film etwa von den 115 vom
Deutschen Filmförderfonds (DFFF) 2013 geförderten Projekten nur 13 von Regisseurinnen waren (www.pro-
quote-regie.de/text-pro-quote, zuletzt abgerufen am 13.04.2016), wirkt sich negativ darauf aus.
In der Werbung werden Frauen vorzugsweise sexualisiert präsentiert, als ständig verfügbar und weniger kom-
petent oder autoritär im Vergleich zu Männern. Die sexualisierte Präsentation von Frauenkörpern erfolgt oft
ohne Bezug zu dem beworbenen Produkt. „Sex sells“ lautet weiterhin die Devise, ob es nun um Autos oder um
Waschmaschinen geht. Die omnipräsente Darstellung von Frauen als passive Objekte wirkt sich nicht nur auf
die Selbstwahrnehmung (und das eigene Verhalten) der Frauen aus, sondern führt allgemein zur Verfestigung
von gesamtgesellschaftlichen Vorurteilen und bildet die Basis für individuelle und strukturelle Diskriminierun-
gen von Frauen. So hat die mangelnde Repräsentanz von Frauen auf Führungsetagen auch mit Vorurteilen über
ihre fehlende Durchsetzungsfähigkeit und/oder eine Ablehnung derselben zu tun. Nach Einschätzung der Nicht-
regierungsorganisation Pinkstinks können daneben „auch eine höhere Akzeptanz von sogenannten Vergewalti-
gungsmythen, die die Mitschuld von Frauen an Vergewaltigungen behaupten, erhöhte Antipathien gegenüber
dem anderen Geschlecht und eine geringere Akzeptanz von Geschlechtergerechtigkeit […] mit stereotypen Ge-
schlechterbildern in der Werbung in Zusammenhang gebracht werden“ (https://pinkstinks.de/das-problem, zu-
letzt abgerufen am 13.04.2016).
Es fehlt jedoch ein angemessenes Vorgehen dagegen: Der Deutsche Werberat ist eine von der Wirtschaft ge-
schaffene Instanz, die Werbeselbstkontrolle ausübt. Sein Entscheidungsgremium ist zu zwei Dritteln männlich
besetzt (Stand: Mai 2016). Dementsprechend oft werden Beschwerden über Werbung mit Rollenklischees als
unzulässig abgelehnt. Ein gesetzliches Verbot sexistischer Werbung gibt es bislang nicht, sie fällt nur unter die
freiwilligen Verhaltensregeln der Werbewirtschaft.
Eine sexistische Objektifizierung und Abwertung von Frauen bildet den Nährboden für sexuelle Belästigungen,
Übergriffe und Gewalt gegen Frauen – Phänomene, die in Deutschland noch immer ein großes Problem dar-
stellen. Nach einer repräsentativen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8723
gend (BMFSFJ) („Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, 2004) haben ins-
gesamt 58,2 % aller befragten Frauen Situationen sexueller Belästigung erlebt, sei es in der Öffentlichkeit, im
Kontext von Arbeit und Ausbildung oder im sozialen Nahraum. Rund 40 % der in Deutschland lebenden Frauen
haben hiernach seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Die Studie zeigt auch,
dass nur 18 % der Frauen infolge dieser Gewalt medizinische Hilfe in Anspruch genommen haben, 14 % die
Polizei einschalteten und nur 9 % eine Anzeige erhoben – bei sexueller Gewalt schalteten sogar nur 8 % die
Polizei ein und erstatteten nur 5% der Frauen eine Anzeige. Diese Zahlen lassen auf ein fehlendes Vertrauen
gegenüber den staatlichen Institutionen schließen. Darauf weisen auch Fachberatungsstellen seit Jahren hin (so
etwa bff – Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe). Das mangelnde Vertrauen der Betroffe-
nen ist nicht zuletzt auf eine mangelnde Sensibilisierung des Personals von Polizei und Justiz sowie auf noch
immer bestehende Schutzlücken im Sexualstrafrecht zurückzuführen. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ ist noch
nicht in deutschem Recht verankert. Eine erkennbare Ablehnung, sei es eine Abwehrbewegung, ein Weinen,
der Versuch dem Täter zu entkommen oder auch ein klar ausgesprochenes „Nein“, reichen bisher nicht aus.
Sexuelle Selbstbestimmung gerade von Frauen ist in unserer Gesellschaft oft weit weniger geschützt als Eigen-
tum. Ein ausreichender Schutz vor Übergriffen und Gewalt muss dabei für alle Frauen gleichgültig welchen
Aufenthaltsstatus, sichergestellt werden. Die Unterbringung von Geflüchteten in anonymen und menschenun-
würdigen Massenlagern und die Aufrechterhaltung der Residenzpflicht stehen dem bisher entgegen, da die Si-
cherheit besonders von Frauen in diesen Unterkünften nicht gewährleistet werden kann. Auch die mangelnde
Versorgung mit bedarfsgerechten Schutzräumen für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, den die
Bundesregierung selbst eingesteht („Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachbera-
tungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“, 2012), bildet
eine weitere Gefährdung für die Betroffenen. Auch hier trifft dies Frauen mit spezifischen Bedürfnissen wie
etwa Übersetzungsleistungen oder Barrierefreiheit noch einmal besonders.

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