BT-Drucksache 18/844

EU-Afrika-Gipfel - Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft

Vom 18. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/844
18. Wahlperiode 18.03.2014

Antrag
der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin
Albsteiger, Norbert Barthle, Julia Bartz, Dr. André Berghegger, Steffen
Bilger, Helmut Brandt, Cajus Caesar, Thomas Dörflinger, Dr. Bernd
Fabritius, Uwe Feiler, Dr. Maria Flachsbarth, Thorsten Frei, Alexander
Funk, Josef Göppel, Ursula Groden-Kranich, Monika Grütters, Christian
Haase, Jürgen Hardt, Frank Heinrich, Margaret Horb, Charles M. Huber,
Anette Hübinger, Dr. Stefan Kaufmann, Roderich Kiesewetter, Dr. Georg
Kippels, Jürgen Klimke, Dr. Philipp Lengsfeld, Ingbert Liebing, Patricia
Lips, Karin Maag, Matern von Marschall, Stephan Mayer (Altötting),
Dr. Michael Meister, Philipp Mißfelder, Dietrich Monstadt, Marlene Mortler,
Carsten Müller (Braunschweig), Dr. Philipp Murmann, Alois Rainer, Josef
Rief, Anita Schäfer (Saalstadt), Dr. Annette Schavan, Tankred Schipanski,
Johannes Selle, Dr. Patrick Sensburg, Bernd Siebert, Thomas Silberhorn,
Peter Stein, Christian Freiherr von Stetten, Stephan Stracke, Volkmar
Vogel (Kleinsaara), Dr. Johann Wadephul, Marco Wanderwitz, Marcus
Weinberg (Hamburg), Peter Weiß (Emmendingen), Peter Wichtel, Heinz
Wiese (Ehingen), Dagmar G. Wöhrl, Tobias Zech, Heinrich Zertik, Volker
Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), Niels
Annen, Klaus Barthel, Dr. Matthias Bartke, Marco Bülow, Edelgard
Bulmahn, Dr. Karamba Diaby, Michaela Engelmeier-Heite, Petra
Ernstberger, Dr. Ute Finckh-Krämer, Dagmar Freitag, Gabriela Heinrich,
Josip Juratovic, Christine Lambrecht, Michelle Müntefering, Achim Post
(Minden), Dr. Sascha Raabe, Stefan Rebmann, Gerold Reichenbach, Frank
Schwabe, Sonja Steffen, Christoph Strässer, Wolfgang Tiefensee, Gabi
Weber, Manfred Zöllmer, Thomas Oppermann und der Fraktion der SPD

EU-Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische
Partnerschaft

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Jahr 2007 haben sich afrikanische und europäische Regierungschefs in
Lissabon auf Ziele und Handlungsfelder der EU-Afrika-Partnerschaft geeinigt.
Der 4. EU-Afrika-Gipfel, der im April 2014 in Brüssel stattfindet, ist ein guter
Anlass, um Bilanz über Erreichtes zu ziehen, sich über offene und neue Heraus-

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forderungen auszutauschen, und um eine verstärkte Zusammenarbeit zu vereinba-
ren. Afrika ist bereits seit vielen Jahren Schwerpunktregion der deutschen und
europäischen Entwicklungszusammenarbeit. Mit dem EU-Afrika-Gipfel sollen
neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft gesetzt und das ge-
meinsame Engagement weiter ausgebaut werden.

Die Erwartungen an Deutschland, besondere Impulse für die nachhaltige Ent-
wicklung auf ihrem Kontinent zu geben, sind bei den Menschen Afrikas hoch.
Umgekehrt sind die Länder Afrikas bei allen bestehenden Herausforderungen für
Deutschland und Europa auch zunehmend wichtigere Partner geworden, z. B. bei
der Lösung globaler Fragen des Klimawandels. Gleichzeitig erfordern die auf-
grund globaler, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Entwicklungen verän-
derten Rahmenbedingungen auch auf dem afrikanischen Kontinent eine stetige
Evaluierung, Anpassung und Weiterentwicklung der Afrika-Politik der Europäi-
schen Union. Eine dieser Entwicklungen ist das anhaltende Weltbevölkerungs-
wachstum, das allein in Afrika bis 2050 zu einem Bevölkerungszuwachs um
mehr als eine Milliarde Menschen führen wird. Dies stellt die afrikanischen Staa-
ten vor die Herausforderung, für ihre wachsende Bevölkerung menschenwürdige
Lebensbedingungen zu schaffen. Auch aus diesem Grunde begrüßt der Deutsche
Bundestag das Bestreben der Bundesregierung, das Afrikakonzept der Bundesre-
gierung aus dem Jahre 2011 weiterzuentwickeln. Dieses soll zum Ziel haben,
Afrika nicht nur als Krisenherd anzusehen, sondern als Nachbarkontinent mit
vielen Chancen und Potentialen zu begreifen. Aufgabe der Entwicklungspolitik
ist dabei zum einen, entscheidend dazu beizutragen, dass sich die Partner Europä-
ische Union und Afrika auf Augenhöhe begegnen. Darüber hinaus ist es im Rah-
men der Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas ebenfalls wichtig, gezielt
lokale Lösungsansätze für lokale Probleme zu unterstützen. Dazu gehört bei-
spielsweise die Nutzung digitaler Technologien, vom mobilen Bankwesen, über
mobile Gesundheitssysteme bis hin zur mobilen Katastrophenwarnung. Der EU-
Afrika-Gipfel mit dem Titel „Investieren in Menschen, in Wohlstand und in Frie-
den“ bietet eine Chance, diese Partnerschaft voranzubringen.

Frieden und Sicherheit

Frieden und Sicherheit sind zwingende Voraussetzungen für Entwicklung und
Wohlstand. In diesem Sinne ist Entwicklungspolitik immer auch vorausschauen-
de Friedenspolitik, denn sie kann entscheidend dazu beitragen, dass die Stabilität
in Afrika erhöht wird. Insbesondere in Nordafrika und der Sahelzone - wie der-
zeit beispielsweise Somalia, Mali, Zentralafrikanische Republik, DR Kongo und
Sudan - gibt es gewalttägige Konflikte, die eine katastrophale humanitäre Lage
zur Folge haben und alle Entwicklungsbemühungen konterkarieren. Die Bevölke-
rung in fragilen Staaten leidet besonders unter Armut, Gewalt und politischer
Willkür. Infolge von Unterdrückung, mangelnder Beachtung ihrer Rechte und
mangelnder Partizipation sind hiervon insbesondere Frauen, Kinder, ethnische
und religiöse Minderheiten sowie Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientie-
rung betroffen. Staaten, welche die Sicherheit ihrer Bevölkerung und deren Zu-
gang zu sozialen Grunddiensten nicht gewährleisten können, weisen nicht nur ein
höheres Maß an Armut und sozialer Ungleichheit auf, sondern stellen auch ein
regionales und internationales Sicherheitsrisiko dar. Europa darf diese Länder
und die Menschen dort nicht von einer Zusammenarbeit und Hilfe ausschließen,
sondern muss behutsam auf eine Verbesserung der Lage hinwirken. Entwick-
lungspolitik und humanitärer Hilfe kommen dabei eine herausragende Rolle zu.
Je nach Land beinhaltet diese Zusammenarbeit unterschiedliche Maßnahmen, um
Not leidende und verletzliche Bevölkerungsgruppen zu schützen, Selbsthilfe zu
fördern, Reformkräfte sowie die Zivilgesellschaft zu stärken und bei den Regie-
rungen auf die Einhaltung grundlegender Menschenrechte hinzuwirken. Schließ-
lich sind auch Aussöhnung sowie Aufarbeitung der Geschichte grundlegende

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Voraussetzungen für den Erhalt von Frieden und die Sicherung von Entwicklung.
Beides kann durch intensiven Austausch und Zusammenarbeit in den Bereichen
Kultur und Medien nachhaltig gefördert werden.

Klima und Energie

Neben der Friedenssicherung ist auch die Bewältigung der Folgen des globalen
Klimawandels für den afrikanischen Kontinent von zentraler Bedeutung. Bereits
in der Rio-Deklaration wurde in Prinzip 25 verankert, „Frieden, Entwicklung und
Umweltschutz bedingen einander und sind unteilbar“. Trotz des derzeit noch
geringen eigenen CO2-Ausstoßes leidet Afrika besonders unter dem Klimawan-
del. Dies wird sich mit zunehmender globaler Erwärmung durch Wüstenbildung,
Wassermangel und den Verlust an fruchtbaren Böden noch deutlich verstärken.
Afrika und Europa kämpfen gemeinsam für den Erhalt der natürlichen Lebens-
grundlagen, denn Klimaschutz kennt keine Grenzen. Deshalb wird es in den
nächsten Jahren auch entscheidend darauf ankommen, den Zugang zu Energie in
den afrikanischen Ländern zu verbessern, ohne einen weiteren Anstieg des CO2-
Ausstoßes zu verursachen bzw. die 2-Grad-Obergrenze zu gefährden. Die Euro-
päische Union hat zugesagt, über die Afrika-EU-Energiepartnerschaft (AEEP)
einen Beitrag zu leisten, dass 100 Millionen Afrikanerinnen und Afrikaner bis
2020 Zugang zu Energie erhalten. Für eine nachhaltige und moderne Energiever-
sorgung Afrikas ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass vor allem die
Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien vorangebracht werden, für die
das natürliche Potential in Afrika (Sonne, Wind, Wasserkraft) besonders hoch ist.

Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Handel

Durch verstärkte Reformanstrengungen haben viele afrikanische Länder in den
vergangenen Jahren gute Voraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum
geschaffen. So lag das jährliche Wachstum in den vergangenen 10 Jahren durch-
schnittlich bei ca. 6 Prozent. Motor dieser Entwicklung sind insbesondere die
Sektoren Rohstoffe, Energie, Landwirtschaft, Konsumgüter und Dienstleistun-
gen. Aufgrund des Wachstums der Bevölkerung sowie der Verstädterung wächst
entsprechend auch der Bedarf an Investitionen in die Infrastrukturen der afrikani-
schen Länder. Auch die Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit von
wirtschaftlichem Wachstum stellt eine besondere Herausforderung dar. Trotz des
Wirtschaftswachstums bleibt das Beschäftigungswachstum - vor allem im for-
mellen Sektor - hinter dem Bevölkerungswachstum zurück. Es kommt also in der
Regel nicht breiten Bevölkerungsschichten zu Gute. Entsprechend wird der in-
formelle Sektor für viele Menschen in naher Zukunft die Haupteinnahmequelle
bleiben. Die Förderung von produktiver und menschenwürdiger Arbeit, insbe-
sondere für Frauen, bleibt damit auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe weltweit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist einer der wichtigen Geber für eine nachhal-
tige Wirtschaftsentwicklung in Subsahara-Afrika. Die bilaterale Entwicklungszu-
sammenarbeit mit 18 afrikanischen Kooperationsländern wird durch länderüber-
greifende Ansätze und die Förderung regionaler Wirtschaftsgemeinschaften ver-
vollständigt. Dabei steht die nachhaltige Entwicklung von Kompetenzen, Res-
sourcen und Leistungsfähigkeit (Capacity Development) der afrikanischen Part-
ner sowie die Finanzierung von Investitionen oder Beteiligungen im Vorder-
grund.

Die Verhandlungen der Europäischen Union mit den afrikanischen Staaten über
den Abschluss von Wirtschaftspartnerschafts- und Handelsabkommen müssen
dem Ziel der ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen Entwicklung sowie
der Menschenrechte verpflichtet sein. Wenn die Abkommen entwicklungsorien-
tiert ausgestaltet werden, können sie für einen dynamischen Schub bei den Han-
delsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika sorgen.

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Zwei Ziele müssen dabei erreicht werden: Einerseits muss die handelsbezogene
Entwicklungszusammenarbeit verstärkt und qualitativ verbessert werden, um so
auch die ärmsten Länder Afrikas in die Lage zu versetzen, zu produzieren und
Handel zu treiben. Andererseits bedarf es auf multilateraler Ebene gerechter
Handelsregeln, die Exportdumping verhindern und gleichzeitig Produkten aus
Entwicklungsländern faire Absatzchancen gewähren.

In der regionalen Ausgestaltung der Wirtschaftspartnerschafts- und Handelsab-
kommen, die u. a. die Umsetzung notwendiger institutioneller Reformen und
verantwortliche Regierungsführung beinhalten, sollen die Partnerländer darin
bestärkt werden, ihre Parlamente und Zivilgesellschaften und hier insbesondere
Frauen und junge Menschen zu beteiligen. Nur durch eine breite gesellschaftliche
Beteiligung in den afrikanischen Staaten wird es gelingen, die Korruptionsbe-
kämpfung, die Herstellung von Rechtssicherheit und den Aufbau von funktions-
fähigen Institutionen, mit dem erforderlichen Nachdruck voranzutreiben.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass

1. die Staaten der Europäischen Union sowie Afrikas die aktuellen sicher-
heits- und menschenrechtspolitischen Krisen Afrikas in den Mittelpunkt
der Gipfelerklärung rücken werden;

2. die Staaten Afrikas und insbesondere die Afrikanische Union sowie die
Regionalorganisationen eine aktive Rolle in der Befriedung und Lösung
dieser Konflikte spielen und auch zukünftig Frieden und Sicherheit noch
stärker im Rahmen der afrikanischen Sicherheitsarchitektur garantieren
wollen;

3. der Gipfel zum Ziel hat, die 2007 vereinbarte gemeinsame EU-Afrika-
Strategie (Joint Africa-EU Strategy, JAES) zu beleben und zu vertiefen;

4. die Europäische Union es sich zum Ziel gesetzt hat, die EU-Afrika-
Partnerschaft auf die vier Zielbereiche Frieden und Sicherheit; Demokra-
tie, gute Regierungsführung und Menschenrechte; menschliche Entwick-
lung sowie Wachstum zu konzentrieren;

5. die Europäische Union künftig einen noch stärkeren Fokus auf die
Überwindung von Hunger und Armut durch die Förderung eines wirt-
schaftlich erfolgreichen, sozial gerechten, die natürlichen Lebensgrund-
lagen erhaltenden und sich selbst tragenden Wirtschaftswachstums in
den Ländern Afrikas legen wird;

6. die Bundesregierung den Bereich der ländlichen Entwicklung stärken,
den Aufbau sozialer Sicherungssysteme und den Schutz der natürlichen
Ressourcen und Lebensgrundlagen fördern will;

7. Maßnahmen der zivilen Krisenprävention künftig gestärkt werden sollen;
8. sich die Bundesregierung für verbindlich festgeschriebene, international

anerkannte menschenrechtliche, ökologische und soziale Mindeststan-
dards wie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisati-
on (ILO) in allen Handelsabkommen der EU einsetzt;

9. der Rat der Europäischen Union schon im Mai 2007 in seinen Schluss-
folgerungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen betont hat, dass
diese auch die Funktion von Entwicklungsinstrumenten erfüllen sollen,
dass der Rat die enge Wechselbeziehung von Handels- und Entwick-
lungspolitik hervorgehoben hat und an die Partner appelliert hat, für eine
engere Verknüpfung dieser Bereiche zu sorgen;

10. die Bundesregierung eine aktive Rolle in dem internationalen Prozess
zur Weiterentwicklung der Entwicklungsziele sowie zur erstmaligen
Formulierung von Nachhaltigkeitszielen (SDG) für die Zeit nach 2015

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/844

anstrebt, der in einen einheitlichen Zielkatalog mit universeller Anwen-
dung münden soll;

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich beim 4. EU-Afrika-Gipfel zu Gunsten neuer Impulse für die ent-
wicklungspolitische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und
Afrika einzusetzen;

2. darauf hinzuwirken, dass die Staaten Afrikas und der Europäischen Uni-
on zukünftig noch stärker die Ursachen von Instabilität und Fragilität
angehen und die Kapazitäten der afrikanischen Partner insbesondere in
den Bereichen ziviler Konfliktbearbeitung und Krisenprävention unter
Berücksichtigung der UN-Resolution 1325 weiter ausbauen;

3. gemeinsam mit den afrikanischen Partnern die Ursachen zu bekämpfen,
dass Menschen erhebliche Gefahren für Leib und Leben auf sich neh-
men, um das Territorium der Europäischen Union zu erreichen und dazu
alle Möglichkeiten der Entwicklungszusammenarbeit zu nutzen, damit
sich Sicherheit und Lebensstandard breiter Bevölkerungsschichten ver-
bessern;

4. sich dafür einzusetzen, dass insbesondere in Post-Konflikt-Gesell-
schaften die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur und Medien ver-
stärkt wird, mit dem Ziel die kulturelle und mediale Infrastruktur des be-
troffenen Staates in die Lage zu versetzen, die für eine dauerhafte Siche-
rung von Frieden und Sicherheit notwendige Aussöhnung und Aufarbei-
tung unterstützen zu können;

5. die Förderung eines nachhaltigen, stabilen und gute Arbeitsplätze schaf-
fenden Wachstums zu einem noch stärkeren Schwerpunkt ihrer Entwick-
lungszusammenarbeit mit den Staaten Afrikas zu machen und dabei ins-
besondere auch die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen;

6. Perspektiven für junge Frauen und Männer in Afrika zu schaffen, insbe-
sondere allen Kindern und Jugendlichen das Recht auf sowie den Zu-
gang zu Bildung zu ermöglichen, die duale Ausbildung zu fördern, beim
Berufseinstieg zu unterstützen, ansprechende Arbeitsplätze zu schaffen
und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern;

7. sich dafür einzusetzen, dass den Bedürfnissen der Menschen in den länd-
lichen Regionen besondere Beachtung geschenkt wird und durch Förde-
rung der Wertschöpfung vor Ort, durch eine konsequente Umsetzung der
freiwilligen „FAO-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von
Boden- und Landnutzungsrechten und gerechte Landreformen“ sowie
durch ein entschiedenes Entgegentreten unverantwortlicher Spekulatio-
nen mit Nahrungsmitteln zur ländlichen Entwicklung und eigenständigen
Ernährungssicherung beigetragen wird;

8. sich dafür einzusetzen, dass mit Hilfe des Instruments der Stadtentwick-
lung und des Ausbaus der Infrastruktur der Zugang zu Bildung, Energie,
Trinkwasser sowie sanitärer Versorgung ermöglicht und damit
Slumbildung vermieden wird;

9. bei rohstoffreichen Partnerländern die Entwicklungszusammenarbeit da-
rauf auszurichten, den Rohstoffabbau und die weitere Verarbeitung um-
welt- und entwicklungsgerecht auszugestalten, damit die Menschen im
Land einen Nutzen aus den Gewinnen ziehen können und dadurch ihre
wirtschaftliche und soziale Entwicklung selbst besser fördern können;

10. einen noch größeren Fokus auf Transparenz im Rohstoff- und Finanzsek-
tor zu legen, um so Korruption und illegale Finanzflüsse zu minimieren
und den Auf- und Ausbau von effektiven Steuersystemen zu erleichtern;

Drucksache 18/844 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

11. Frauen in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenar-
beit an allen Kooperations- und Entscheidungsprozessen aktiv zu beteili-
gen, und darauf hinzuwirken, dass Frauen und Mädchen rechtliche
Gleichstellung, Schutz vor jeglicher Form von Gewalt und der Zugang
zu Bildung, Eigentum und guten Arbeitsplätzen ermöglicht wird;

12. sich dafür einzusetzen, dass zu den international angestrebten Zielen der
Stärkung von Gesundheitssystemen sowie des universellen Zugangs zu
Gesundheitsdienstleistungen und Medikamenten mit den Schwerpunkten
Prävention, Bekämpfung der Feminisierung von HIV/Aids, Familienpla-
nung und reproduktive Gesundheit und Entwicklung von Gesundheits-
systemen beigetragen wird;

13. darauf hinzuwirken, dass im Bereich der nachhaltigen Klima- und Ener-
giepolitik die Ziele der Afrika-EU-Energiepartnerschaft umgesetzt wer-
den, dass 100 Millionen Afrikanerinnen und Afrikaner Zugang zu nach-
haltiger Energie erhalten;

14. im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit neue Zusagen
auf den Umbau der Energieversorgung von fossilen auf erneuerbare
Energieträger zu konzentrieren und dabei die Versorgungssicherheit im
Zielland zu berücksichtigen;

15. bei der Übernahme von Exportkrediten darauf zu achten, dass hierdurch
insbesondere auch Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und
der Energieeffizienz gefördert werden;

16. sich im Rahmen der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschafts-
und Handelsabkommen für die Aufnahme verbindlicher, international
anerkannter Mindeststandards wie den ILO-Kernarbeitsnormen und für
die soziale Grundsicherung (entsprechend des Social Protection Floor
der ILO) einzusetzen;

17. sich dafür einzusetzen, dass die Ursprungsregeln in den Wirtschaftspart-
nerschafts- und Handelsabkommen einfacher und transparenter anwend-
bar sind, um zu gewährleisten, dass die afrikanischen Staaten uneinge-
schränkt vom bevorzugten Marktzugang profitieren können und gleich-
zeitig eine Umgehung der Regelung verhindert wird;

18. die Rolle des Privatsektors in der Entwicklungszusammenarbeit zu stär-
ken und zu einem noch intensiveren Engagement privatwirtschaftlichen
Engagement deutscher Unternehmen in den Partnerländern der deut-
schen Entwicklungszusammenarbeit zu ermutigen;

19. darauf hinzuwirken, dass internationale Umwelt- und Sozialstandards,
Menschenrechtsstandards und die Gleichstellung von Frauen und Mäd-
chen sowie das Vorsorgeprinzip, der Verbraucherschutz und die Trans-
parenz der Kapitalflüsse mit den Wirtschaftspartnerschafts- und Han-
delsabkommen gefordert und gefördert werden. In diesem Zusammen-
hang muss auch die Einhaltung internationaler Abkommen durch multi-
nationale Unternehmen von den EU-Staaten eingefordert werden;

20. das Engagement von afrikanischen Organisationen in Deutschland, die
einen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit leisten, zu unterstützen.

Berlin, den 18. März 2014

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Thomas Oppermann und Fraktion

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