BT-Drucksache 18/812

Rentenpläne der Bundesregierung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/629)

Vom 13. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/812
18. Wahlperiode 13.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer,
Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz,
Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rentenpläne der Bundesregierung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/629)

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zu den geplanten neuen
Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung lässt mehr Fragen offen, als
er Antworten gibt. So wird nicht systematisch offengelegt, wie hoch die Gesamt-
belastung durch die geplanten Reformen ist, wie sich die jeweiligen Belastungen
auf Beitragszahlerinnen und -zahler, Rentnerinnen und -rentner, die öffentlichen
Haushalte sowie die Sozialversicherungsträger auswirken und welche Prog-
nosen über die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen den Kostenschät-
zungen zugrunde liegen.
Die auch zwischen den Koalitionspartnern CDU, CSU und SPD viel diskutierte
Gefahr einer Zunahme von Frühverrentungen findet im Kostentableau des Ge-
setzentwurfs keine Berücksichtigung.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/629) schafft in dieser
Hinsicht keine Klarheit. Es fehlt auch weiterhin an einer systematischen und
transparenten Aufzählung des betroffenen Personenkreises sowie der kalkulier-
ten Kostenbelastungen. Auf dieser Grundlage wird es dem Gesetzgeber verun-
möglicht, eine voll informierte Entscheidung über das alsbald abzustimmende
Gesetz zu treffen.
Auch innerhalb der Koalitionsfraktionen werden Fragen lauter, ob die Prioritäten
bei den rentenpolitischen Vorhaben angesichts sinkender Erwerbsminderungs-
renten richtig gesetzt wurden. Die Bundesregierung wird sich im anstehenden
Gesetzgebungsverfahren damit auseinandersetzen müssen, warum die – nach
den Worten der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) – „so-
zialpolitisch vordringlichste Aufgabe“, die Absicherung des Erwerbsminde-
rungsrisikos, nicht auch vordringlich behandelt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist es richtig, dass dem Bundeshaushalt bis zum Jahr 2030

a) durch einen erhöhten Bundeszuschuss aufgrund eines höheren Beitrags-
satzes zusätzliche Kosten in Höhe von fast 20 Mrd. Euro entstehen, und
wenn nein, warum nicht,

Drucksache 18/812 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) durch eine höhere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kin-
dererziehungszeiten für Geburten vor dem Jahr 1992 ab dem Jahr 2019
weitere Kosten in Höhe von rund 20 Mrd. Euro entstehen, und wenn nein,
warum nicht,

c) Steuermindereinnahmen entstehen, weil die erwartbaren Steuerausfälle
aufgrund des höheren Sonderausgabenabzugs nicht vollständig durch
höhere Steuerzahlungen der Rentnerinnen und Rentner kompensiert wer-
den, und wenn nein, warum nicht,

d) Steuermindereinnahmen entstehen, weil auf alle Renten von Personen, die
als besonders langjährig Versicherte vorzeitig in Rente gehen, dauerhaft
ein um bis zu 4 Prozentpunkte niedrigerer Steuersatz erhoben wird (siehe
Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung vom 17. Januar 2014
zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz anlässlich der Besprechung im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20. Januar 2014),

e) durch höhere Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
für Angestellte des Bundes knapp 225 Mio. Euro zusätzliche Kosten ent-
stehen, und wenn nein, warum nicht?

2. Ist es richtig, dass bis zum Jahr 2030 aufgrund höherer Arbeitgeberbeiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung
a) den Ländern Kosten in Höhe von knapp 900 Mio. Euro und
b) den Kommunen Kosten in Höhe von rund 1,65 Mrd. Euro entstehen, und

wenn nein, warum nicht?
3. Ist es richtig, dass die Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung

bis zum Jahr 2030
a) von den Beitragszahlerinnen und -zahlern durch höhere Beitragssätze in

Höhe von über 70 Mrd. Euro finanziert werden, und wenn nein, warum
nicht,

b) von den Rentnerinnen und Rentnern durch ein geringeres Rentenniveau in
Höhe von rund 55 Mrd. Euro finanziert werden, und wenn nein, warum
nicht sowie

c) durch einen erhöhten Bundeszuschuss in Höhe von fast 40 Mrd. Euro
finanziert werden, und wenn nein, warum nicht?

4. Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, auch Arbeits-
lose an der Finanzierung des Rentenpakets zu beteiligen, indem nach Ein-
sparmöglichkeiten bei den – im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales eingestellten – Mitteln für die Eingliederungsleistungen in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende gesucht wird (siehe Interview mit dem
Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU
Dr. Michael Fuchs im Deutschlandfunk, 26. Februar 2014)?

5. Ist es richtig, dass die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders lang-
jährig Versicherte zu zusätzlichen Kosten in der gesetzlichen Rentenversi-
cherung aufgrund von Beitragsausfällen führt, die sich bis zum Jahr 2030 auf
annähernd 10 Mrd. Euro summieren, und wenn nein, warum nicht?

6. Ist es richtig, dass den Trägern der Deutschen Rentenversicherung bis zum
Jahr 2030 durch die Rentenpläne insgesamt 22,55 Mio. Euro Verwaltungs-
aufwand entstehen, und wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/812
7. a) Ist es richtig anzunehmen, dass die Ausfälle von Beiträgen zur gesetz-
liche Kranken- sowie zur sozialen Pflegeversicherung durch früher in
Rente gehende Personen sowie die Beitragsmindereinnahmen aufgrund
einer stärkeren Senkung des Sicherungsniveaus bis zum Jahr 2030 die
höheren Beitragseinnahmen aufgrund der höheren (beitragspflichtigen)
Rentenleistungen überwiegen, und wenn nein, warum nicht?

b) Wie hoch sind die Be- und Entlastungen durch das geplante Rentenpaket
in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung jeweils in den
Jahren 2018 bis 2030?

8. Ist es richtig, dass vor dem Hintergrund der Fragen 1 bis 7 die Gesamtbelas-
tung durch das Rentenpaket auch ohne die möglichen Folgekosten einer
Frühverrentung vor dem 63. Lebensjahr bei insgesamt deutlich über 175 Mrd.
Euro bis zum Jahr 2030 liegt, und wenn nein, warum nicht?

9. Wie hoch sind die Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung
für die jeweiligen Jahre 2021 bis einschließlich 2029 für die Posten
a) Kindererziehungszeiten,
b) besonders langjährig Versicherte,
c) Erwerbsminderungsrente und
d) Rehabilitationsbudget?

10. Wie entwickeln sich auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Beitragssatz
sowie das Sicherungsniveau in den jeweiligen Jahren 2021 bis einschließ-
lich 2029?

11. Ist es richtig, dass die mögliche Gefahr einer Zunahme von Frühverren-
tungen im Kostentableau des vom Bundeskabinett verabschiedeten Ent-
wurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung vom 27. Januar 2014 keine Berücksichtigung findet,
und wenn ja, warum nicht?

12. a) Wie viele anspruchsberechtigte Personen liegen den im Gesetzentwurf
prognostizierten Kosten für die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für be-
sonders langjährig Versicherte zugrunde (bitte differenziert für die jewei-
ligen Jahre 2014 bis 2030)?

b) Wie viele Personen der Altersgruppe 55 bis 63 Jahre, die grundsätzlich
die 45 Beitragsjahre erreichen können, weisen der Versichertenkonten-
stichprobe 2011 zufolge Zeiten des Arbeitslosenbezugs auf (bitte nach
Dauer des Bezugs differenziert)?

13. Wie entwickelt sich der dem Kostentableau des vom Bundeskabinett verab-
schiedeten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der
gesetzlichen Rentenversicherung vom 27. Januar 2014 zugrunde liegenden
Prognose folgend
a) die Anzahl der Zugänge in Altersrente,
b) die Zahl der Anspruchsberechtigten von der abschlagsfreien Rente ab

63 Jahren und
c) die Zahl der Anspruchsberechtigten von der abschlagsfreien Rente ab

63 Jahren, die durch die neue Maßnahme zusätzlich früher in Rente ge-
hen (bitte jeweils differenziert für die jeweiligen Jahre 2014 bis 2030)?

Drucksache 18/812 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
14. Wie teilen sich die einzelnen Kostenpositionen einer abschlagsfreien Rente
ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte, die ausweislich des Ge-
setzentwurfs beginnend im Jahr 2014 von 0,9 Mrd. Euro auf 3,1 Mrd. Euro
im Jahr 2030 ansteigen, zwischen
a) Kosten für zusätzliche Rentenzahlungen vom 63. bis zum 65. Lebensjahr

und
b) Kosten für nicht mehr erfolgte Abschlagszahlungen vom 63. Lebensjahr

bis zum Lebensende auf (bitte jeweils differenziert für die jeweiligen
Jahre 2014 bis 2030)?

15. a) Mit wie vielen zusätzlichen älteren Leistungsbezieherinnen und -bezie-
hern rechnet die Bundesregierung, sollte im parlamentarischen Verfah-
ren keine verfassungskonforme Regelung gefunden werden, die eine
mögliche Frühverrentung verhindert?

b) Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung, sollte im
parlamentarischen Verfahren keine verfassungskonforme Regelung gefun-
den werden, die eine mögliche Frühverrentung verhindert, und für wie
realistisch schätzt die Bundesregierung die Prognose der Bundesagentur
für Arbeit ein, wonach zusätzliche Kosten von bis zu weit mehr als 1 Mrd.
Euro pro Jahr drohen, sollte die Rente ab 63 Jahren unverändert Gesetz
werden (siehe Artikel „Arbeitsagentur warnt vor Extrakosten in Milliar-
denhöhe“ auf www.sueddeutsche.de, 20. Februar 2014)?

16. a) Welche Alternativen zur im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelung,
wonach solche Personen von der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren pro-
fitieren, die insgesamt 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung,
selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis
zum zehnten Lebensjahr des Kindes aufweisen (inklusive kurzzeitiger
arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen, Weiterbildung, Kurzarbeit
oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers), werden derzeit gerechnet
(siehe Artikel „Miese Stimmung in den Wahlkreisen“ im Handelsblatt,
25. Februar 2014), und welche finanziellen Auswirkungen haben diese
jeweils?

b) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten
einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren verändern, sollten Zeiten des
Bezuges von Arbeitslosengeld nur bis zum 1. Januar 2014 berücksichtigt
werden (sog. Stichtagsregelung), und welche finanziellen Auswirkungen
hätte dies?

c) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten
einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren verändern, sollten alle Zeiten
des Bezuges von Arbeitslosengeld mit bis zu fünf Jahren berücksichtigt
werden (bitte nach Ost- und Westdeutschland differenziert), und welche
finanziellen Auswirkungen hätte dies?

d) Ist es richtig, dass bei einer Berücksichtigung aller Arbeitslosenzeiten
aus verfassungsrechtlichen Gründen auch andere unbewertete Anrech-
nungszeiten Eingang in die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren, etwa Aus-
bildungszeiten, finden müssten (siehe Artikel „Nahles schickt Zigtau-
sende früher in Rente“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 26. Fe-
bruar 2014), und wenn nein, warum nicht?

e) Ist es richtig, dass bei einer Regelung „45 Versicherungsjahre mit min-
destens 40 Beitragsjahren“ fast 40 Prozent eines Rentenjahrgangs von
der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren profitieren und die Kosten noch
einmal um die Hälfte steigen würden (siehe Artikel „Nahles schickt
Zigtausende früher in Rente“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung,
26. Februar 2014), und wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/812
f) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten
einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren verändern, sollten Zeiten des
Bezuges von Arbeitslosengeld (nicht jedoch Arbeitslosengeld II) mit bis
zu fünf Jahren berücksichtigt werden, und welche finanziellen Auswir-
kungen hätte dies?

g) Welche Auswirkungen hätte nach den bisherigen Erfahrungen eine Wie-
dereinführung der Erstattungspflicht auf die Beschäftigung der älteren
Arbeitnehmerinnen und -nehmer bis zum 63. Lebensjahr, und inwiefern
könnte eine solche Wiedereinführung mögliche Frühverrentungen ver-
hindern?

h) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten
ändern, würde die abschlagfreie Rente nicht ab 63 Jahren, sondern erst
nach 63 Jahren und drei Monaten gezahlt werden, und welche finanziel-
len Auswirkungen hätte dies?

i) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten
einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren verändern, sollte gänzlich auf
die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit verzichtet werden, und
welche finanziellen Auswirkungen hätte dies?

j) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten
einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren verändern, sollte bei Daten-
problemen bezüglich der Differenzierung zwischen Arbeitslosengeld
und -hilfe dem Vorschlag des CDU-Abgeordneten Peter Weiß folgend
jedem Versicherten pauschal ein Jahr Arbeitslosigkeit angerechnet wer-
den (siehe Artikel „Grüne: Rentenpläne werden noch teurer“ in der Stutt-
garter Zeitung, 25. Februar 2014), und inwiefern plant die Bundesregie-
rung eine solche Lösung?

17. Inwiefern können die Krankenkassen die gesamte Datenlücke schließen, um
zwischen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Zeiten des Bezugs
von Arbeitslosenhilfe differenzieren zu können, und inwiefern ist eine pro-
blemlose Übernahme dieser Daten der Krankenkassen möglich?

18. Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die langfristige Absenkung des
Sicherungsniveaus infolge der Maßnahmen des Rentenpakets mit einer Zu-
nahme von Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung zu rechnen, und wenn ja, welche
finanziellen Auswirkungen hätte dies?
Wenn nein, warum nicht?

19. Wie haben sich seit dem Jahr 1993 die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge
der Renten wegen Erwerbsminderung sowie die durchschnittlichen Renten-
zahlbeträge der Renten wegen Alters entwickelt (nur Rentenzugänge)?

20. Wie viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner lagen im letzten
Jahr, zu dem statistische Angaben vorliegen, mit ihren Zahlbeträgen unter-
halb der Armutsrisikogrenze (bitte absolut und als Anteil an allen Erwerbs-
minderungsrentnerinnen und -rentnern ausweisen)?

21. Wie viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner haben im letzten
Jahr, zu dem statistische Angaben vorliegen, Leistungen der Grundsiche-
rung im Alter bezogen?

Drucksache 18/812 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
22. Inwiefern wird die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren auf die
Kritik der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) eingehen,
die geplanten Neuregelungen bei der Erwerbsminderungsrente seien „eine
eher bescheidene Korrektur“, es müsse eine „etwas andere Gewichtung der
Bestandteile des Rentenpakets vorgenommen werden“ und die „sozialpoli-
tisch vordringlichste Aufgabe, die Absicherung des Erwerbsminderungs-
risikos“, müsse „auch als vordringliche Aufgabe erkannt werden“ (CDA-
Vorschlag „Erwerbsminderungsrente verbessern. Sozialpolitisch wichtige
Aufgabe innerhalb des Rentenpakets stärker gewichten“, 26. Februar 2014)?

Berlin, den 13. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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