BT-Drucksache 18/7764

Kennzeichnungs- und Führerscheinpflicht von kleinen Drohnen, Registrierung und Vorratsdatenspeicherung von deren Besitzerinnen und Besitzern

Vom 25. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7764
18. Wahlperiode 25.02.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, Klaus Ernst, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke,
Jan Korte, Thomas Nord, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Kennzeichnungs- und Führerscheinpflicht von kleinen Drohnen, Registrierung
und Vorratsdatenspeicherung von deren Besitzerinnen und Besitzern

Die Bundesregierung plant neue Regelungen für private und gewerbliche Droh-
nenflüge, darunter die Ausweitung von Flugverbotszonen. Zuerst hatte die Nach-
richtenagentur „Reuters“ am 26. August 2015 darüber berichtet. Eine Kleine An-
frage der Fraktion DIE LINKE. dazu wurde vom Parlamentarischen Staatssekre-
tär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und
CDU-Abgeordneten Norbert Barthle jedoch in wesentlichen Teilen und trotz ei-
ner umfangreichen Fristverlängerung nicht beantwortet. Danach würden derzeit
„Rechtsgrundlagen [erarbeitet], die innerhalb der Bundesregierung abgestimmt
werden“ (Bundestagsdrucksache 18/6306). Zwischenzeitlich wurde jedoch die
Agentur „Reuters“ erneut mit Details zur geplanten Regulierung versorgt (am
7. November 2015). Eine weitere Kleine Anfrage kritisierte deshalb eine Aushöh-
lung des Fragerechts (Bundestagsdrucksache 18/7125). Wiederum wurden fast
alle Fragen, darunter auch neue Nachfragen, mit einem Verweis auf einen geplan-
ten Verordnungsentwurf nicht beantwortet. Einen Zeitrahmen nennt der Staats-
sekretär nicht, jedoch werde der Entwurf nach Abfassung „sodann innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt“.
Seit der ersten Kleinen Anfrage sind sechs Monate vergangen. Es sind immer
noch keine Details zu dem Verordnungsentwurf sowie zu sämtlichen vorbereiten-
den Aktivitäten (etwa Marktsichtungen, Forschungen, Studien) bekannt. Den Be-
richten von „Reuters“ war zu entnehmen, dass gewerbliche Drohnenpilotinnen
und Drohnenpiloten eine Art Lizenz erwerben sollen. Die Steuernden sollen zu-
vor ihre „fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnisse“ nachweisen, diese würden
in einer Prüfung abgenommen. Eine Lizenz würde durch das Luftfahrt-Bundes-
amt erteilt. Außerdem sollen Drohnen mit einem Gewicht ab 500 Gramm zukünf-
tig registriert werden, um deren Besitzerinnen und Besitzer im Falle eines Scha-
dens identifizieren zu können. Wo diese Vorratsdatenspeicherung geführt wird
und welche Behörden darauf zugreifen dürfen, erklärt das BMVI nicht. Auch über
den Umfang der erhobenen Daten ist bislang nichts bekannt. Zu den neuen Plänen
gehört auch ein weiterer Schritt in Richtung des autonomen Drohnenfluges. Dem-
nach sollen die Drohnen zukünftig auch außerhalb der Sichtweite der Pilotinnen
und Piloten fliegen dürfen. Derzeit sind Hilfsmittel wie Ferngläser, Nachtsicht-
geräte oder die Steuerung über eine an der Front angebrachte Kamera nicht er-
laubt. Auch der reine Flug per GPS (Global Positioning System) ist in Deutsch-
land verboten. Viele der neuen Regelungen könnten nach Auffassung der Frage-
steller auf den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung

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GmbH (DFS), Prof. Klaus-Dieter Scheurle, zurückgehen. Der ehemalige CSU-
Politiker hatte gegenüber der Nachrichtenagentur „Reuters“ unter anderem für ein
„Geofencing“ geworben, um auf der Firmware der Drohnen Flugverbotszonen zu
programmieren (Reuters vom 24. August 2015). Prof. Klaus-Dieter Scheurle
schlug vor, kleine Drohnen mit Chips auszustatten, um diese jederzeit orten zu
können. Ähnlich hatten sich die EU-Mitgliedstaaten im Frühjahr 2015 in einem
„Statement von Riga“ geäußert, an dem auch das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur mitgewirkt hat. Pilotinnen und Piloten kleiner Drohnen
sollen demnach leichter für Gesetzesverstöße haftbar gemacht werden können.
Die europäischen Regierungen werden aufgefordert, ihre Gesetze entsprechend
anzupassen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Verfahren hat die Bundesregierung erörtert und geprüft, mit denen

gewerblich und privat genutzte Drohnen und ihre Besitzerinnen und Besitzer
im Falle von Verstößen identifiziert werden können?

2. Welche Marktsichtungen, Forschungen, Studien oder sonstigen Beiträge
wurden hierfür beauftragt?

3. Wer führte diese Marktsichtungen, Forschungen, Studien oder sonstigen Ak-
tivitäten durch?

4. Welche Möglichkeiten zur individuellen Kennzeichnung der gewerblich und
privat genutzten Drohnen (etwa sichtbar am Gerät, auf der Platine oder in der
Firmware) hat die Bundesregierung bislang geprüft?

5. Aus welchen Erwägungen hält es die Bundesregierung, wie von der Nach-
richtenagentur „Reuters“ berichtet, für verhältnismäßig, ein Register anzule-
gen, in dem Personen und Kennzeichnungen der gewerblich und privat ge-
nutzten Drohnen gespeichert würden (bitte begründen)?

6. Welche Behörden oder auch private Firmen kämen aus Sicht der Bundesre-
gierung infrage, ein Register für gewerblich und privat genutzte Drohnen zu
führen?

7. Welche ersten Überlegungen hat die Bundesregierung zum Umfang der in
einem Register gespeicherten Daten angestellt?

8. Welche ersten Überlegungen hat die Bundesregierung zur Frage angestellt,
welche Behörden auf diese Daten zugreifen könnten oder sollten?

9. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung geprüft, ob im
Falle der Einrichtung eines Registers mit Besitzerinnen und Besitzern von
Drohnen die Balance zwischen „Sicherheit, Gefahrenabwehr und die Wah-
rung der Bürgerrechte“ (KOM(2014) 207 endg.; Ratsdok. 8777/14 vom
8. April 2014) gewahrt bliebe?

10. Welche Verfahren hat die Bundesregierung erörtert oder geprüft, mit denen
die Steuernden ihre „fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnisse“ nachwei-
sen würden und wer diese Kenntnisse schließlich bewerten könnte?

11. Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft, unter welchen Einschränkungen
der autonome Flug von gewerblich und privat genutzten kleinen Drohnen
zukünftig erlaubt werden sollte?

12. Welche technischen Hilfsmittel könnten dabei aus jetziger Sicht erlaubt bzw.
verboten werden?

13. Welche Verfahren hat die Bundesregierung geprüft, RFID-Chips oder andere
aktiv funkende Transponder in gewerblich und privat genutzte kleine Droh-
nen einzubauen, um deren Kennzeichnung und Standort zu übertragen?

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14. Welche Verfahren hat die Bundesregierung geprüft, „in der Landkarten-Soft-
ware der Drohnen Verbotszonen zu verankern“?

15. Auf welche technische Art und Weise werden diese Verbotszonen bei den
von der Bundesregierung geprüften Verfahren aktualisiert?

16. Auf welche Weise ist die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bun-
desregierung nach dem „Statement von Riga“ mit der Entwicklung einheitli-
cher Standards für kleine zivile Drohnen in Europa befasst?

17. Inwiefern hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, die „Etablierung
eines internationalen und herstellerübergreifenden Standards“ zur Regulie-
rung von Drohnen auf EU-Ebene zu befördern?

18. Auf welche Weise hat die Bundesregierung eine EU-weite Regelung für alle
Drohnen bei der Überarbeitung der Basisverordnung (EG) Nr. 216/2008
„entsprechend begleitet“, und welche Vorschläge hat sie hierzu gemacht?

19. Welche künftigen Verfahrensanweisungen hält die Bundesregierung hin-
sichtlich der Regulierungsvorschläge für denkbar und wünschenswert?

20. Wann lag der für das Jahr 2015 avisierte Vorschlag der EASA (Europäische
Agentur für Flugsicherheit) vor?

21. Welche Betriebsbeschränkungen hält die Bundesregierung hierzu hinsicht-
lich gewerblich und privat genutzter kleiner Drohnen für umsetzbar bzw.
durchsetzbar?

22. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Plausibilität und Umsetz-
barkeit der von der EASA vorgeschlagenen Einstufung in drei Risikokatego-
rien?

23. Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung eine vorherige Risikobewertung
und Betriebserlaubnis mit strengeren Auflagen für den Betrieb von Drohnen
der zweiten Kategorie (über 25 Kilogramm) umgesetzt werden?

24. Welche der von ihr bislang erörterten oder begutachteten Verfahren zur Kon-
trolle oder Regulierung von kleinen zivil genutzten Drohnen hält die Bun-
desregierung für ungeeignet?

25. Welche der bislang erörterten oder begutachteten Verfahren wird die Bun-
desregierung auf welche Weise weiterverfolgen?

26. Wann soll der Entwurf für die im August 2015 angekündigten, geplanten
Regelungen für zivil genutzte Drohnen schließlich vorliegen, und wann wird
dieser innerhalb der Bundesregierung abgestimmt?

27. Inwiefern plant die Bundesregierung angesichts der „grundsätzlichen Bedeu-
tung dieser Regelungen für den Luftverkehr und die öffentliche Sicherheit
und Ordnung“ eine weitere Information nicht nur an Nachrichtenagenturen,
sondern auch an den Deutschen Bundestag, und wann soll diese erfolgen?

Berlin, den 25. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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