BT-Drucksache 18/771

Digitale Gründungen unterstützen - Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft schaffen

Vom 11. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/771
18. Wahlperiode 11.03.2014

Antrag
der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte,
Klaus Ernst, Jan Korte, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann,
Thomas Lutze, Thomas Nord, Petra Pau, Richard Pitterle, Martina Renner,
Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion
DIE LINKE.

Digitale Gründungen unterstützen – Zukunftsfähige Rahmenbedingungen
für die digitale Wirtschaft schaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Digitalisierung kann als Revolutionierung gesellschaftlicher und auch öko-
nomischer Verhältnisse bezeichnet werden. Das Internet und digitale Technolo-
gien haben die Bedingungen, unter denen wir heute kommunizieren, leben und
arbeiten, verändert. Auch die Volkswirtschaft ist einem grundlegenden Struktur-
wandel unterworfen. Ganze Wirtschaftszweige entstehen neu, andere verlieren an
Bedeutung. Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) tragen
heute bereits mehr zur Bruttowertschöpfung bei als etwa die Automobil- oder die
Maschinenbaubranche.

Kreative Ideen sind die Grundvoraussetzung, um diesen wissensgetriebenen
Wandel bestreiten zu können. Viele dieser Ideen werden im Rahmen von Unter-
nehmensgründungen in die Praxis umgesetzt, die daher eine überdurchschnittli-
che Forschungs- und Entwicklungstätigkeit aufweisen. Besonders Dienstleistun-
gen und Softwareentwicklung weisen mit einer Gründungsrate von 8,7 Prozent,
bezogen auf den Unternehmensbestand, eine hohe Dynamik auf (vgl. BITKOM-
Studie zur Gründungsdynamik im ITK-Sektor 2013). Der Gründungsboom in den
vergangenen Jahren insbesondere in einigen urbanen Räumen wie Berlin und
Hamburg kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Rahmenbedingungen für
diese jungen Unternehmen und ihre weiteren Perspektiven nicht befriedigend
sind. Denn überdurchschnittlich viele der neu gegründeten Unternehmen aus dem
IKT-Bereich, insbesondere bei Dienstleistungen und Software, schließen inner-
halb von drei Jahren wieder (vgl. BITKOM-Studie zur Gründungsdynamik im
ITK-Sektor 2013).

Im internationalen Vergleich ist Deutschland bei den Rahmenbedingungen für
digitale Start-ups bestenfalls im Mittelfeld zu finden. Da fast alle Lebensbereiche
von dem Eindringen digitaler Technologien betroffen sind, steht eine hohe Inno-
vationsfähigkeit in diesem Bereich im Interesse des Gemeinwohls.

Drucksache 18/771 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. gemeinsam mit den Bundesländern den Bestand an Studienplätzen in der
Informatik sowie in angrenzenden Disziplinen der Natur-, Kultur- und Tech-
nikwissenschaften bedarfsgerecht auszubauen;

2. ein Förderprogramm für digitales Lernen in Schulen vorzulegen, das die
Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit entsprechender Hardware so-
wie die Erarbeitung digitaler und offener Lehr- und Lernmaterialien fördert;

3. den Breitbandausbau im Rahmen eines Förderprogrammes im Umfang von
mindestens 1 Mrd. Euro jährlich sowie eines Kreditprogramms für private,
gemeinwirtschaftliche und kommunale Initiativen für eine flächendeckende
Versorgung mit Glasfaseranschlüssen zu unterstützen;

4. einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Netzneutralität vorzulegen. Dabei ist
sicherzustellen, dass eine Priorisierung unterschiedlicher Dienste- und
Inhalteklassen nur bei zeitkritischen Diensten und ausschließlich zur techni-
schen Effizienzsteigerung zulässig ist. Alle ergriffenen Netzmanagement-
maßnahmen der Netzbetreiber müssen gegenüber den Nutzerinnen und Nut-
zern begründet werden und sind ihnen gegenüber transparent und nachvoll-
ziehbar darzustellen;

5. das innovationsfeindliche Leistungsschutzrecht für Presseverlage abzuschaf-
fen, das Haftungsprivileg für Diensteanbieter uneingeschränkt zu erhalten
und im Rahmen der Konsultationen auf europäischer Ebene sich für ein in-
novations- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht (u. a. durch Einfüh-
rung einer umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsschranke) einzusetzen;

6. sich im Rahmen der Novellierung des europäischen Datenschutzrechts für
ein einheitlich hohes Schutzniveau in und außerhalb der EU einzusetzen und
die Datenverarbeitung internationaler Konzerne unter Beachtung des Rechts
auf informationelle Selbstbestimmung rechtssicher auszugestalten;

7. die Initiative für eine europäische Open-Source-Infrastruktur mit offenen,
öffentlich und transparent entwickelten Standards zu ergreifen und dazu im
nationalen wie europäischen Rahmen öffentliche Förder- und Forschungs-
gelder zur Verfügung zu stellen;

8. die Öffnung der Datenbestände der Bundesverwaltung gesetzlich festzu-
schreiben und einen entsprechenden Aktionsplan schnellstmöglich vorzule-
gen. Zukünftig sollen öffentliche Daten in der Regel unter Lizenzen nach
Open-Data-Standards zur Verfügung stehen, während die Nichtöffnung zu
begründen ist;

9. ein Programm für Mikrokredite speziell für digitale Gründungen aufzulegen,
das die Finanzierungssituation besonders in der Startphase der Unternehmen
verbessert, sowie das Finanzierungsmodell des Crowdfunding in geeigneter
Form zu fördern;

10. die Förderprogramme im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie verstärkt auf Teamgründungen sowie insbesondere auf die stär-
kere Beteiligung von Frauen am Gründungsgeschehen einzustellen. Zudem
ist die soziale Situation von Selbständigen durch entsprechenden stärkeren
Einbezug in die Sicherungssysteme der Sozial- und Krankenversicherung zu
verbessern.

Berlin, den 11. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/771

Begründung

Ohne junge Menschen mit kreativen Ideen, großem Wissen und dem notwendigen Know-how finden Grün-
dungen im digitalen Bereich nicht statt. 75 Prozent der Gründer von Start-ups haben einen Universitäts-
oder Fachhochschulabschluss und sind damit deutlich besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Gründer
(Startup-Monitor 2013). Zugleich wird jedoch die Verfügbarkeit von Fachpersonal in den Unternehmen als
schlecht beurteilt. 55 Prozent der befragten IT-Unternehmen gaben in einer Umfrage an, dass die Fachkräf-
tesituation sie in der weiteren Entwicklung behindere (BITKOM-Studie Gründungsdynamik im ITK-Sektor
2013). Angesichts dieser Situation erscheinen der weitere Ausbau von Studienplätzen - sowohl im MINT-
Bereich als auch in den kreativen und sozialwissenschaftlichen Studiengängen - sowie der umfassende Ein-
satz digitaler Medien in der Hochschullehre von großer Dringlichkeit.

Die Bildung im Umgang mit digitalen Medien muss jedoch bereits in Kindertagesstätten und Schulen be-
ginnen. An der Ausstattung mit digitalen Lehr- und Lernmaterialien und entsprechenden modernen Lern-
formen hapert es ebenso wie an der digitalen Kompetenz von Lehrkräften. Die Enquete-Kommission „In-
ternet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages stellte fest, dass eine Mehrheit der Schülerinnen und
Schüler in der Schule nicht mit digitalen Ressourcen arbeitet, aber einen privaten Internetanschluss zur
Verfügung hat und regelmäßig nutzt. Die Enquete-Kommission empfahl, alle Schülerinnen und Schüler mit
der notwendigen Hardware auszustatten und das Lernen mit digitalen Ressourcen sowie die Medienbildung
zum Kernbestandteil des Unterrichts in den Sekundarstufen I und II zu machen. Dazu müsse auch die Aus-
bildung von pädagogischen Fachkräften entsprechend modernisiert werden. (Bundestagsdrucksache
17/12029)

Start-ups im IKT-Bereich werden überdurchschnittlich oft in Teams gegründet, da sich auf diese Weise
verschiedene Kompetenzen in das Unternehmen einbringen lassen. Hier fehlt es bisher an Erkenntnissen,
wie diese Teamgründungen besser unterstützt werden können.

Nur 9 Prozent der IKT-Unternehmen werden unter Beteiligung von Frauen gegründet, während dies in allen
Branchen in 24 Prozent der Fälle unter weiblicher Beteiligung geschieht (BITKOM-Studie Gründungsdy-
namik im ITK-Sektor 2013). Das kreative und innovative Potenzial von Frauen wird verschenkt.

Der differenzierten sozialen Situation von Selbständigen ist insgesamt mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Das unternehmerische Scheitern, das Teil des wissensbasierten und daher risikoreichen Gründungsgesche-
hens ist, darf nicht das Ende der Gründerlaufbahn bedeuten. Die sozialen Sicherungssysteme sind verstärkt
auf die Berufsbiographien von Gründerinnen und Gründern einzustellen. Aber auch die bessere Absiche-
rung von Angestellten junger Unternehmen ist zu berücksichtigen, etwa im Rahmen einer Reform des Ar-
beitslosengeldes I. Von der Überwindung des Hartz-IV-Systems und der Einführung einer bedarfsgerechten
und repressionsfreien sozialen Grundsicherung profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso
wie Gründerinnen und Gründer.

Es fehlt zudem an einer flächendeckenden Ausstattung mit Breitbandanschlüssen, die insbesondere in länd-
lichen Regionen offenbar für die großen Telekommunikationsanbieter nicht rentabel genug anzubieten sind.
Deutschland liegt bei schnellen Anschlüssen von 30 Mbit/s im europäischen Mittelfeld. Bezogen auf eine
Durchschnittsgeschwindigkeit von 22 Mbit/s ist Deutschland sogar im hinteren Viertel der OECD-Staaten
platziert. Nur jedes vierte Unternehmen nutzt einen schnellen Anschluss. Selbst im Bereich der Informati-
ons- und Kommunikationsbranche gehen 17 Prozent der Unternehmen noch über ein ISDN- oder Analog-
modem ins Netz (Statistisches Bundesamt, 2014).

Das Ziel der Koalition, bis 2018 eine flächendeckende Grundversorgung mit Anschlüssen von 50 Mbit/s zu
schaffen, ist ohne ein Förderprogramm nicht zu erreichen. Nach Presseberichten fordern die Ministerpräsi-
denten der Länder vom Bund eine Förderung von 1 Mrd. Euro jährlich und ein Kreditprogramm.

Zudem bleibt der für einen digitalen Wachstumsschub notwendige und unerlässliche Glasfaserausbau aus.
Er wird durch Regulierungsverfügungen gar aktiv hinausgezögert. Entsprechend fällt Deutschland bei Glas-
faseranschlüssen im Länder-Ranking des FTTH Council Europe durch. Deutschland ist von der
Gigabitgesellschaft weit entfernt. Auch bei mobilen Breitbandanschlüssen liegt Deutschland im OECD-
Vergleich abgeschlagen. Die Bedeutung mobiler Anschlüsse für Unternehmen ist jedoch in den vergange-
nen Jahren stark gestiegen.

Drucksache 18/771 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Sicherstellung der Netzneutralität ist eine entscheidende Grundlage für die Innovationsfähigkeit und
gleichberechtigte Teilhabe im Netz. Dabei sind grundsätzlich alle IP-Datenpakete gleichberechtigt und
diskriminierungsfrei zu behandeln. Die Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
haben im Rahmen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ die Forderung nach einer
gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität in einem Sondervotum gefordert. Dort heißt es: „Zur Siche-
rung der Netzneutralität bedarf es auf nationaler und internationaler Ebene eines rechtlichen Rahmens, mit
dem der freie und gleichberechtigte Zugang zum Internet nachhaltig gewährleistet wird. Die von der Bun-
desregierung eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation hat in ihrem Jahresgutachten
2011 eindeutig dazu aufgefordert, hierzu im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
eine gesetzliche Regelung vorzunehmen“ (Bundestagsdrucksache 17/8536, S. 45).

Ein weiteres Betätigungsfeld ergibt sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Start-ups.
Sowohl deutsche Datenschutzregeln als auch das Urheberrecht sind nicht an die digitale Realität angepasst.
57 Prozent der IKT-Start-ups gaben an, dass sie die hiesige Datenschutzpraxis bei der weiteren Entwick-
lung behindere. Daher ist ein einheitlich hohes Datenschutzniveau in und außerhalb der EU zu gewährleis-
ten und die Datenverarbeitung internationaler Konzerne im Rahmen der Novellierung des europäischen
Datenschutzrechts unter Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung rechtssicher auszuge-
stalten. Datenschutz und entsprechende Technologien gereichten auf diese Weise zu einem potenziellen
Standortvorteil.

Auch die Regelungen des Urheberrechts wurden von 35 Prozent als negativ und nur von 12 Prozent als
positiv für die Unternehmenstätigkeit bewertet (Startup-Monitor 2013). Erschwerend kommt hinzu, dass die
Bundesregierung weitere Haftungsverschärfungen plant und Diensteanbieter zur Rechtsdurchsetzung bei
Urheberrechtsverletzungen heranziehen will. Damit würde das Haftungsprivileg für Diensteanbieter durch-
brochen und die Rechtssicherheit für Diensteanbieter stückweise aufgehoben. Zudem ist Deutschland be-
reits jetzt durch die Sondersituation geprägt, dass mit dem neu eingeführten Leistungsschutzrecht für Pres-
severlage die Zukunftstechnologie digitaler Nachrichtenaggregation für Start-ups nicht mehr zugänglich ist.
Angesichts der Erfolge insbesondere US-amerikanischer IT-Gründungen, die mit deutlich unterschiedlichen
Rechtsregimen umgehen, sollte bei der Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen die Digita-
lisierung stärker berücksichtigt werden.

Dazu gehört auch der Umgang mit öffentlichen Daten, die eine wichtige Ressource für die weitere Nutzung
durch innovative Anwendungen darstellen. Im aktuellen Open-Data-Index der Open-Knowledge-
Foundation steht Deutschland lediglich auf Platz 39 von 70 untersuchten Staaten. Deutschland hat im
Sommer 2013 die Open Data Charta gemeinsam mit den G8-Staaten unterzeichnet, die ein umfangreiches
Maßnahmenprogramm vorsieht. Der Start des Portals govdata.de verweist jedoch auf die Schwächen des
deutschen Modells, da zu wenige Daten bisher von den Behörden zur Verfügung gestellt worden sind. Of-
fene Daten bieten durch die geringen Kosten ihrer Verarbeitung besonders Start-ups die Möglichkeit, neue
und innovative Anwendungen zu erstellen. Dabei sind neben den Wertschöpfungsaspekten vor allem die
Vorteile für die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Bedeutung offener Daten für die Transparenz von Ver-
waltung und Politik hervorzuheben. Ferner erfordert die nahezu flächendeckende Überwachung der Inter-
netkommunikation durch die westlichen Geheimdienste eine Rückgewinnung technologischer Souveränität.
Der deutschen IKT-Branche bieten sich hier durchaus positive Aspekte. So sind Onlinetechnologien etwa
zur Verschlüsselung aus deutschen Start-ups derzeit gefragt. Zugleich zieht die Unsicherheit über den Fort-
gang der Überwachung des Internetverkehrs auch Probleme nach sich. Kaum ein junges Unternehmen kann
sich wirklich sicher sein, dass nicht digital gespeicherte Geschäftsgeheimnisse ausgespäht werden. Das
Vertrauen in die Nutzung großer, meist US-amerikanischer Cloud-Dienste ist erschüttert. Auch wird die
Zusammenarbeit deutscher Start-ups mit großen Unternehmen wie Google, Apple, Amazon oder Microsoft
durch die Ausforschungen der Geheimdienste belastet.

Öffentlich finanzierte IT-Großprojekte hingegen bieten keine gangbaren Alternativen. Zum einen ist die
Geschichte von IT-Großprojekten - wie nicht nur die elektronische Gesundheitskarte und das einstige
deutsch-französische Suchmaschinenprojekt Quaero sowie dessen jeweils nationale Nachfolgeprojekte
zeigen - eine Geschichte des Scheiterns. Zum anderen bestehen auch in Europa gesetzliche Verpflichtungen
zum Bereithalten von Abhörschnittstellen, würde also nur der Adressat der Ausforschungen gewechselt.
Um der Dominanz der amerikanischen IT-Dienste keinen europäischen Klon entgegenzustellen, sondern
einen vertrauenswürdigen europäischen Gegenpol, ist eine europäische Open-Source-Infrastruktur mit offe-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/771

nen, öffentlich und transparent entwickelten Standards - in öffentlicher Förderung entwickelt von einer
Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen - erforderlich.

Der in der öffentlichen Debatte oft im Mittelpunkt stehende Mangel an Risikokapital als Innovationshemm-
nis muss auf Grund der tatsächlichen Datenlage relativiert werden. In Befragungen geben die IKT-
Gründungsunternehmen lediglich ein Volumen von 3 Prozent des Finanzierungsbedarfes als externes Betei-
ligungskapital an. Er ist damit höher als beim Durchschnitt aller Gründungen, liegt aber auf dem Niveau
sonstiger Hightech-Branchen. Die Hauptfinanzierungsquelle sind neben der Geschäftstätigkeit und Einlagen
der Gründer private und öffentliche Kredite. Tatsächlich kann die Bedeutung von Risikokapital für be-
stimmte, schnell wachsende Unternehmen jedoch hoch sein, wobei in diesem Bereich auch öffentliche
Fonds eine wichtige Rolle spielen. Im Gründungsprozess selbst beklagen die Unternehmen vor allem Prob-
leme mit Banken und öffentlichen Zuschussgebern (BITKOM-Studie Gründungsdynamik im ITK-Sektor).

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