BT-Drucksache 18/7687

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7455 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung

Vom 24. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7687
18. Wahlperiode 24.02.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/7455 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 28. April 2015
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik
über die polizeiliche Zusammenarbeit
und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik
über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens
über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959
und die Erleichterung seiner Anwendung

A. Problem
Mit dem in Prag am 28. April 2015 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche
Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Er-
gänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen
vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung (BGBl. 2001 II
S. 733, 735) wird das Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im
Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern. Der Vertrag stellt
eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik im Rahmen der bestehenden bi- und multilate-
ralen Verträge sowie der Übereinkommen und Rechtsakte im Rahmen der Euro-
päischen Union dar.

Drucksache 18/7687 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes für das Inkrafttreten des Vertrages geschaffen werden.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Mehrausgaben sowie ein entsprechender Mehrbedarf an Stellen beziehungsweise
Planstellen sollen finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgegli-
chen werden.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

F. Weitere Kosten
Sonstige Kosten, insbesondere für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssys-
teme, entstehen nicht. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7687
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7455 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 24. Februar 2016

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Günter Baumann
Berichterstatter

Susanne Mittag
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Drucksache 18/7687 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Günter Baumann, Susanne Mittag, Ulla Jelpke und Irene
Mihalic

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7455 wurde in der 155. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Fe-
bruar 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur
Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 91. Sitzung am 24. Fe-
bruar 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme aus
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7455 in seiner 75. Sitzung am 24. Februar 2016
abschließend beraten und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

Berlin, den 24. Februar 2016

Günter Baumann
Berichterstatter

Susanne Mittag
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

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