BT-Drucksache 18/7647

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7316 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz - WSVZuAnpG)

Vom 23. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7647
18. Wahlperiode 23.02.2016
Änderungsantrag
der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay, Karin Binder,
Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Annette Groth, Kerstin
Kassner, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas
Lutze, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der
Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/7316, 18/7634 –

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten
von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz – WSVZuAnpG)

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 25 werden die Wörter „ohne Zustimmung“ durch die Wör-
ter „mit Zustimmung“ ersetzt.

Berlin, den 23. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Mit Artikel 25 des Gesetzentwurfs soll die Grundlage geschaffen werden, um mit Verordnungen
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Zuständigkeiten von Bundesbe-
hörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung anzupassen. Der bereits in
Abstimmung befindliche Entwurf für eine WSV-Zuständigkeitsverordnung, mit der 75 Verord-
nungen, die von Bundesbehörden erlassen wurden, und acht Verordnungen, die von einer Was-
ser- und Schifffahrtsdirektion erlassen wurden, geändert werden sollen, basiert auf dieser Ver-
ordnungsermächtigung, die noch keine Gesetzeskraft erlangt hat.
Die Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung berührt

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Drucksache 18/7647 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
auch maßgebliche Belange der Länder. Durch die geplanten Strukturänderungen wird nach wie
vor mittelfristig der Verlust regionaler Kompetenz für die speziellen Küstenbelange sowie auch
von Ansprechpartnern vor Ort befürchtet.
Eine Zustimmung der Länder zu den Verordnungen zur Umsetzung der WSV-Reform ist des-
halb erforderlich.

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