BT-Drucksache 18/7628

Vermittlung in Leiharbeit durch die Bundesagentur für Arbeit

Vom 17. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7628
18. Wahlperiode 17.02.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Britta Haßelmann,
Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vermittlung in Leiharbeit durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt auch Arbeitslose in Leiharbeit und
hat zahleiche regionale sowie überregionale Kooperationsvereinbarungen mit der
Leiharbeitsbranche abgeschlossen. Seitdem der Vorsitzende des Vorstandes der
BA, Dr. Frank-Jürgen Weise, Anfang 2013 „Fehlentwicklungen“ einräumte, steht
die Vermittlung in Leiharbeit im öffentlichen Interesse. Die Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Vermittlung der
Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit“ (Bundestagsdrucksache 17/12443) hatte
Anfang des Jahres 2013 diese Fehlentwicklungen bestätigt. Weitere Kleine An-
fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vermittlung in Leiharbeit
(Bundestagsdrucksache 18/573) im Jahr 2014 und (Bundestagsdrucksache
18/4022) im Jahr 2015 ergaben, dass die Vermittlungstätigkeit der BA keine Kor-
rekturen erkennen ließen. Die Vermittlung in Leiharbeit seitens der BA war wei-
terhin sehr hoch. In der letzten Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/4022)
wurden aber Veränderungen angekündigt: „Im Rahmen der stärkeren Orientie-
rung der Vermittlungstätigkeit hin zu Qualität und Nachhaltigkeit hat die BA ihr
Zielsystem neu ausgerichtet und wertet die Nachhaltigkeit der Integrationen
(Dauer des Beschäftigungsverhältnisses mindestens sechs Monate) höher.“ Es
stellt sich somit die Frage, ob das neu ausgerichtete Zielsystem auch Erfolge auf-
weisen kann. Ebenso stellen sich Fragen zu den bei den Vermittlungsbemühun-
gen eingesetzten Eingliederungszuschüssen. Immerhin wurde diese Förderung
der Leiharbeitsbranche im letzten Jahr vom Bundesrechnungshof als rechtswidrig
bezeichnet (8. September 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele offene Stellen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr

2015 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet, und wie viele davon
absolut und prozentual in der Leiharbeitsbranche (bitte mit Vergleichszahlen
aus dem Jahr 2014 und differenziert nach Regionaldirektionen)?

2. Wie viele Erwerbslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2015 insgesamt von der BA in Arbeit vermittelt, und wie viele davon pro-
zentual und absolut in die Leiharbeitsbranche
a) durch „Auswahl und Vorschlag“,
b) durch den Arbeitgeberservice, und

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c) wie viele der von der BA in Leiharbeit vermittelten Erwerbslosen erhiel-
ten zuvor Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB III

(bitte jeweils mit Vergleichszahlen 2014)?
3. Wie viele Leiharbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in

den Jahren 2013 bis 2015 von den Entleihbetrieben pro Jahr übernommen,
und wie viele davon wurden zuvor absolut und prozentual von der BA in die
Leiharbeitsbranche vermittelt (bitte jeweils differenziert nach SGB II und III
angeben)?

4. Wie viele Leiharbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung je-
weils in den Jahren 2013 bis 2015 nicht von den Entleihbetrieben übernom-
men,
a) wie lang war deren Verweildauer durchschnittlich in der Leiharbeitsbran-

che,
b) wie viele der nicht übernommenen Leiharbeitskräfte wurden absolut und

prozentual zuvor von der BA in Leiharbeit vermittelt, und
c) wie lang war die Verweildauer der von der BA vermittelten Leiharbeits-

kräfte durchschnittlich
(bitte differenziert pro Jahr und nach SGB II und III)?

5. Ist die BA nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Ergebnissen des neu
ausgerichteten Zielsystems zufrieden, und wurden die anvisierten Korrektu-
ren bei der Vermittlung in Leiharbeit erreicht?
Wenn ja, woran ist das erkennbar?
Wenn nein, warum nicht, und welche weiteren Korrekturen wird die BA auf
den Weg bringen?

6. Bewertet die Bundesregierung die Vermittlungspraxis der BA mittlerweile
als nachhaltig und qualitativ gut, insbesondere mit Blick auf die Vermittlung
in Leiharbeit?
Wenn ja, wie wird dies begründet?
Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen erwartet die Bundesregierung
von der BA?

7. Wie viele Beschäftigten waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2015 insgesamt auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen,
a) wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II insge-

samt,
b) wie viele dieser Beschäftigten waren in der Leiharbeitsbranche tätig,
c) wie viele dieser Beschäftigten wurden von der BA in Leiharbeit vermit-

telt, und
d) wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II für Leih-

arbeitskräfte
(bitte mit Vergleichszahlen 2014)?

8. Mit welchen Förderinstrumenten hat die BA im Jahr 2015 nach Kenntnis der
Bundesregierung ihre Vermittlungstätigkeit in Leiharbeit flankiert, und wie
hoch waren die jeweils dafür eingesetzten Mittel (bitte mit Vergleichszahlen
2014)?

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9. Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2015 von der BA jährlich mit
Eingliederungszuschüssen flankiert,
a) für welchen Zeitraum wurden diese Eingliederungszuschüsse durch-

schnittlich gewährt,
b) wie viele Verleihbetriebe profitierten von den Eingliederungszuschüssen

und wie viele davon sind Teil von wie vielen großen Verleihunternehmen,
c) wie hoch waren die Aufwendungen für diese Eingliederungszuschüsse

insgesamt und durchschnittlich je Vermittlung in Leiharbeit,
d) in wie vielen Fällen erhielten die Leiharbeitsunternehmen zusätzliche

Mittel für die von der BA geförderten Beschäftigungsverhältnisse von
Land, Kommunen oder ESF, und

e) wie viele der Leiharbeitskräfte wurden nach Ende der Förderung vom
Entleihbetrieb übernommen
(bitte jeweils differenziert pro Jahr und nach SGB II und III)?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes
vom 8. September 2015, der in seinem Bericht schreibt: „Die bisherige Pra-
xis der Jobcenter und Agenturen, Eingliederungszuschüsse an Zeitarbeitsun-
ternehmen zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer in ein Leiharbeitsverhältnis
einmündet, ist aus Sicht des Bundesrechnungshofes rechtswidrig. Zugleich
werden Zeitarbeitsunternehmen hierdurch gegenüber anderen Unternehmen
im Wettbewerb begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne durch einen mit
der Förderung korrespondierenden Aufwand belastet zu sein“?

11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des
Bundesrechnungshofes und soll der Eingliederungszuschuss zukünftig nur
noch für interne Arbeitsverhältnisse in Verleihunternehmen („Inhouse“-Stel-
len) gewährt werden, wie der Bundesrechnungshof fordert?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 16. Februar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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