BT-Drucksache 18/76

Beginn des Grenzüberwachungsnetzwerks Eurosur

Vom 20. November 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/76
18. Wahlperiode 20.11.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth,
Inge Höger, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Thomas Nord, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

Beginn des Grenzüberwachungsnetzwerks Eurosur

Das Überwachungsnetzwerk Eurosur (European border surveillance system =
Europäisches Grenzüberwachungssystem) soll die Zusammenschaltung von
bereits vorhandenen Überwachungskapazitäten der Mitgliedstaaten der Europä-
ischen Union (EU) bewerkstelligen. Bilder und Daten anderer Sensoren werden
von „nationalen Koordinierungszentren“ an den Außengrenzen in Echtzeit über-
mittelt, die Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Au-
ßengrenzen der Mitgliedstaaten der EU (FRONTEX) in Warschau fungiert als
Hauptquartier. Die Informationen können entweder an andere Staaten weiter-
gegeben werden oder dienen als Grundlage für Risikoanalysen und sonstige
Maßnahmen der EU-Grenzpolizei. Ende 2013 soll Eurosur in zunächst 18 Mit-
gliedstaaten starten (Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slo-
wakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern). Die übrigen sechs Mitglied-
staaten mit Seeaußengrenzen folgen ab dem 1. Dezember 2014, darunter auch
Deutschland mit Nord- und Ostsee.
Der Aufbau von Eurosur war im Jahr 2008 beschlossen, und unter anderem im
Fünfjahresplan „Stockholmer Programm“ festgeschrieben worden. Laut einer
von der Europäischen Kommission vorgelegten Folgenabschätzung könnten
sich die Gesamtkosten auf 338,7 Mio. Euro belaufen; für die Einrichtung „natio-
naler Koordinierungszentren“ in 24 Mitgliedstaaten kämen rund 100 Mio. Euro
hinzu. Sie werden zu 75 Prozent über den Fonds Innere Sicherheit finanziert.
Zahlreiche Forschungsprogramme flankieren die Aufrüstung von Kontrollmaß-
nahmen, darunter zur Nutzung von Satellitentechnologien zur Ortung oder dem
Ausspähen aus dem All. Neben Radaranlagen, Schiffsnavigationssystemen und
der regulären Überwachung werden auch Drohnen eingebunden. Vorhaben des
7. EU-Forschungsrahmenprogramms haben hierfür bereits Pläne für Einsatz-
gebiete unbemannter Luftfahrtsysteme geschmiedet, Testflüge im zivilen Luft-
raum haben ebenfalls stattgefunden. Es geht dabei nicht um die Rettung Schiff-
brüchiger. In Projektbeschreibungen der Drohnenforschung ist lediglich von der
Bekämpfung „illegaler Migration“ und „Schmuggel“ die Rede (https://tem.li/
bcjzy).
Eurosur besteht insbesondere aus den bereits existierenden, seeseitigen Grenz-
überwachungssystemen Baltic Sea Region Border Control Cooperation
(BSRBCC), Black Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum
(BSCF) und Seahorse Atlantic Projekt. Im unter spanischer Ägide errichteten
Seahorse Atlantic Projekt kooperieren auch Mauretanien, Marokko, Senegal,

Drucksache 18/76 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Gambia, Guinea Bissau und die Kap Verden. Auf Initiative Spaniens wird der-
zeit im Mittelmeer das Netzwerk „Seahorse Mediterraneo“ aufgebaut, an dem
auch Libyen teilnehmen will. Die ebenfalls von der Europäischen Union auf-
polierte libysche Grenzüberwachung wird über Kommandozentralen in Tripolis
und Bengasi zunächst an Italien angeschlossen. Die Europäische Union hat ent-
sprechenden Druck auch auf Tunesien, Ägypten und Algerien ausgeübt – an-
scheinend erfolgreich (taz.die tageszeitung, 10. Oktober 2013). Nach Medienbe-
richten wollen die Länder ab 2014 ebenfalls an der EU-Überwachungsplattform
teilnehmen (ANSAmed 19. September 2013).
Anfang Oktober 2013 hatte das Europäische Parlament die notwendige Eurosur-
Verordnung in erster Lesung beschlossen. Zwar sind die Aktivitäten von
FRONTEX und Eurosur vor allem gegen unerwünschte Grenzübertritte gerich-
tet. Angesichts der hunderten Ertrunkenen vor Lampedusa wurden die Aktivitä-
ten in Verlautbarungen der Europäischen Kommission kurzerhand zur Rettung
Schiffbrüchiger umgemünzt. Auch das Europäische Parlament verweist darauf,
dass Eurosur „zur Rettung von Zuwanderern eingesetzt werden muss, wenn
diese sich in Gefahr befinden“, Länder der Europäischen Union müssten „stets
die Menschenrechte achten, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurück-
weisung“. Es kann jedoch nach Auffassung der Fragesteller davon ausgegangen
werden, dass Eurosur die Passagen Schutzsuchender vor allem im Mittelmeer
immer riskanter macht und häufig verunmöglicht. Werden Migrantinnen und
Migranten schon bei der Abfahrt aufgespürt, erreichen sie erst gar nicht inter-
nationale Gewässer oder Hoheitsgebiete von den Mitgliedstaaten der Europä-
ischen Union, in denen Asyl beantragt werden kann. Diese Einschätzung wird
auch dadurch gestützt, dass die Mittelmeeranrainer Italien, Frankreich, Spanien,
Griechenland und Malta neue Vorschriften zu Rettungsmissionen rundherum
ablehnen (Ratsdok. 14612/13). Diese waren notwendig geworden, nachdem der
Europäische Gerichtshof die im Jahr 2010 erweiterte FRONTEX-Verordnung
für teilweise nichtig erklärte. Ein entsprechender Vorschlag liegt nun vor, jedoch
ist keine Einigung in Sicht: Die Delegationen der Regierungen bezeichnen den
Vorschlag als „unakzeptabel“, da laut dem vorgesehenen Artikel 9 (Such- und
Rettungssituationen) Flüchtlinge auf offener See gerettet werden müssen, wenn
angenommen werden kann, dass ihr Schiff seinen vermuteten Bestimmungsort
aus eigener Kraft nicht erreicht. Auch wenn die Zahl der Passagiere im Verhält-
nis zum Schiff zu groß ist und Nahrungsmittel fehlen, sollen Behörden helfen.
Das Gleiche gilt, wenn Passagiere medizinische Hilfe benötigen oder Schwan-
gere und kleine Kinder an Bord sind.
Es handelt sich nach Auffassung der Fragesteller bei Eurosur um eine weitere
Stärkung der Grenzpolizei FRONTEX, die nicht mit mehr parlamentarischer
oder öffentlicher Kontrolle korrespondiert. Statt erwartete Flüchtlingsbewegun-
gen ernst zu nehmen und den Menschen Schutz zu versprechen, wird mit Miss-
trauen, Abwehr und Kontrolle reagiert. Nach Ansicht der Fragesteller sind
Eurosur und FRONTEX die zynische Antwort der Europäischen Union auf die
emanzipatorischen Prozesse im arabischen Raum.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits

„nationale Koordinierungszentren“ eingerichtet, wo befinden sich diese, und
welche Polizeibehörden sind hierfür jeweils verantwortlich?

2. Welche zivilen und militärischen technischen Überwachungskapazitäten der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union können in welchen Datenformaten
in Eurosur verarbeitet werden?

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3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Informationen von „na-
tionalen Koordinierungszentren“ an FRONTEX in Warschau weitergeleitet
werden, und welche Regularien oder Absprachen existieren hierzu?

4. Nach welchen Kriterien entscheidet FRONTEX, welche Informationen mit
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geteilt werden sollen, und
welche Regularien oder Absprachen existieren hierzu?

5. Nach welchen Kriterien entscheidet FRONTEX, welche Informationen mit
Staaten außerhalb der Europäischen Union geteilt werden sollen, und
welche Regularien oder Absprachen bzw. bilateralen oder multilateralen
Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und dem je-
weiligen „Drittstaat“ existieren nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu?

6. An welche Staaten wäre eine Übermittlung nach gegenwärtigem Stand
möglich?

7. Welche Vorkehrungen wurden zur Übertragung der Datenströme getroffen,
und wie werden diese abgesichert?

8. In welchen Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Einrichtungen der Europä-
ischen Union wird der Aufbau von Eurosur behandelt, und auf welche
Weise ist die Bundesregierung jeweils daran beteiligt?

9. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob zum Start von Eurosur Ende
des Jahres 2013 ein abgestufter Zeitplan existiert, mithin die Inbetriebnahme
durch Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kro-
atien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei,
Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern nicht gleichzeitig erfolgt?

10. Welche Behörden der Bundesregierung werden mit welchen Abteilungen
an Eurosur angeschlossen?

11. Welche organisatorischen, administrativen oder baulichen Maßnahmen
wurden hierfür getroffen, und wie werden diese finanziert?

12. Wo ist das deutsche „nationale Koordinierungszentrum“ angesiedelt, und
mit welchem Personal ist es ausgestattet?

13. Welche Aufgaben werden dabei dem Bundespolizeipräsidium übertragen
(Bundestagsdrucksache 17/8277)?

14. Mit welchen weiteren „nationalen Koordinierungszentren“ betreibt das Ge-
meinsame Lagezentrum See in Cuxhaven einen Informationsaustausch, und
wie soll sich dies im Rahmen von Eurosur verändern (Bundestagsdruck-
sache 17/8277)?
a) Wie häufig werden „nationale Lagebilder“ erstellt?
b) Wie oft wird eine „regelmäßige Evaluierung nationaler Grenzüber-

wachungsmaßnahmen“ vorgenommen?
15. Inwiefern werden im deutschen „nationalen Lagebild“ auch militärische

Kapazitäten integriert, und um welche handelt es sich dabei?
16. Welche Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu Zwecken der in-

neren Sicherheit fördert die Europäische Union derzeit, und worum handelt
es sich dabei (Bundestagsdrucksache 17/13187)?

17. Was ist das allgemeine sowie konkrete Ziel des EU-Vorhabens „Services
Activations For Growing Eurosur’s Success“ (SAGRES), und welchen
Beitrag übernehmen die deutschen Beteiligten Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung e. V., das Deutsche Zentrum für
Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) sowie EADS Astrium GmbH (EADS =
European Aeronautic Defence and Space Company)?

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18. An welchen weiteren nationalen und internationalen Forschungsprogram-
men, die den Aufbau von Eurosur bzw. die Bereitstellung von Kapazitäten
zum Ziel hatten, waren deutsche Behörden (und, sofern die Bundesregie-
rung davon Kenntnis hat, auch Unternehmen, Hochschulen und Institute)
beteiligt?

19. Welches Finanzvolumen hatten die Vorhaben, und wie wurden diese finan-
ziert?

20. Welche bereits vorhandenen oder noch zu errichtenden landseitigen Über-
wachungsnetzwerke sind der Bundesregierung laut Informationen aus den
Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen Union be-
kannt, die laut der Eurosur-Verordnung in Eurosur integriert werden sollen,
und wer nimmt daran jeweils teil?

21. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informa-
tionen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen
Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem BSRBCC (Baltic Sea Re-
gion Border Control Cooperation) zusammengeschlossen?

22. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare
Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?

23. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und wei-
tergegeben?

24. An welchen Treffen des Grenzüberwachungssystems BSRBCC haben wel-
che Behörden der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 teilgenom-
men, und wie lautete die jeweilige Tagesordnung?

25. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit der
BSRBCC zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur ver-
ändern?

26. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informa-
tionen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen
Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem BSCF (Black Sea Littoral
States Border/Coast Guard Cooperation Forum) zusammengeschlossen?

27. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare
Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?

28. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und wei-
tergegeben?

29. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem BSCF
zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start von Eurosur verändern?

30. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informa-
tionen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen
Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem „Seahorse Atlantic Pro-
jekt“ zusammengeschlossen?

31. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare
Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?

32. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und wei-
tergegeben?

33. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mauretanien,
Marokko, Senegal, Gambia, Guinea Bissau und die Kap Verden hierfür
„Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen geschaffen
bzw. sind derzeit damit befasst (Bundestagsdrucksache 17/11986)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/76
a) Wie wird die „bessere operative Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Schaffung eines sicheren
Informationsnetzwerks zwischen den Strafverfolgungsbehörden“ kon-
kret umgesetzt?

b) Wo sind „Kontaktstellen vor Ort“ angesiedelt?
c) Inwieweit und in welcher Höhe wurden EU-Mittel für die „Technik für

den Zugang zu dem Informationsnetzwerk“ eingesetzt?
34. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem

„Seahorse Atlantic Projekt“ zusammen, und wie wird sich dies mit dem
Start von Eurosur verändern?

35. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informa-
tionen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der Europäischen
Union im seeseitigen Grenzüberwachungssystem „Seahorse Mediterraneo“
zusammengeschlossen?

36. Über welche Lagezentren, „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare
Einrichtungen sind welche nationalen Behörden jeweils integriert?

37. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Algerien,
Tunesien und Ägypten hierfür „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare
Einrichtungen geschaffen bzw. sind derzeit damit befasst?

38. Welche Informationen werden im Netzwerk erhoben, verarbeitet und wei-
tergegeben?

39. Auf welche Art und Weise arbeitet FRONTEX bereits jetzt mit dem
„Seahorse Mediterraneo“ zusammen, und wie wird sich dies mit dem Start
von Eurosur verändern?

40. Was ist der Bundesregierung aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen der
Europäischen Union oder ihrer Teilnahme an der EUBAM-Mission
(EUBAM = European Union Border Assistance Mission to Moldova and
Ukraine) Neueres darüber bekannt, inwiefern bzw. wo Libyen „Koordinie-
rungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen geschaffen hat bzw. derzeit
damit befasst ist (Bundestagsdrucksache 17/14417)?

41. Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, ob die Lagezentren an italie-
nische Einrichtungen angebunden werden sollen (Bundestagsdrucksache
17/14417), und wenn ja, welche Informationen hat sie darüber?

42. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über bilaterale Projekte Italiens
und Libyens hinsichtlich der Grenzsicherung bekannt (etwa zur Fertigstel-
lung einer „elektronischen Grenzüberwachung“, Libya Herald, 3. Novem-
ber 2013), und inwiefern baut EUBAM Libyen auf diese auf (Bundestags-
drucksache 17/14417)?

43. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern Pa-
trouillenschiffe, Schiffsüberwachungssysteme und Radaranlagen an der
libyschen Küste von Italien modernisiert werden?

44. Inwiefern haben die libyschen „Überlegungen zur Grenzsicherung“ mittler-
weile ihren „sehr vorläufigen Charakter“ überwunden (Bundestagsdruck-
sache 17/14417), und welche neueren Ergebnisse kann die Bundesregie-
rung hierzu mitteilen?

45. Was ist der Bundesregierung mittlerweile aus den zuständigen Ratsarbeits-
gruppen der Europäischen Union oder ihrer Teilnahme an der EUBAM-
Mission darüber bekannt, welche Aufgaben den „Mediterranean Border
Cooperation Centres“ (MEBOCC) im „Seahorse Mediterraneo Projekt“
oder in Eurosur zukommen (Bundestagsdrucksache 17/11986)?

Drucksache 18/76 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
46. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch der
Rüstungskonzern EADS an der Errichtung eines Grenzüberwachungssys-
tems in Libyen beteiligt ist bzw. werden sollte (Il Sole 24 ore, 5. November
2013)?
Welche Ausfuhrgenehmigungen wurden hierfür von EADS oder Unterauf-
tragnehmenden beantragt und erteilt bzw. nicht erteilt?

47. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein Vertrag
über 18 Mio. Euro für Sicherheitspersonal der EUBAM-Mission seitens der
Europäischen Union gekündigt wurde (Intelligence Online, 6. November
2013), und welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

48. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nach gegen-
wärtigem Stand der Diskussion zur neuen Verordnung FRONTEX
Flüchtlinge künftig auf dem Meer stoppen und zurückschieben könnte
(taz.die tageszeitung, 3. November 2013), und wie hat sich die Bundesre-
gierung zum dort möglicherweise bald festgeschriebenen „Ausschiffen“ auf
Hoher See positioniert?

49. Welche weiteren, neueren Kenntnisse hat die Bundesregierung (etwa aus
den zuständigen Ratsarbeitsgruppen) über die mögliche Einbindung der
Türkei in EU-Projekte und Vorhaben zur Migrationskontrolle, unter an-
derem zur Errichtung eines gemeinsamen Zentrums zur Polizei- und Zoll-
zusammenarbeit mit Griechenland und Bulgarien (Bundestagsdrucksache
17/5010)?

50. Welchen Inhalt haben die „EU-Twinning-Projekte“ der Türkei mit Deutsch-
land bzw. Finnland, und wie wird die „Verbesserung der innerbehördlichen
Trainingsfähigkeiten der an den Grenzübergängen eingesetzten Grenzpoli-
zisten der türkischen Nationalpolizei“ in entsprechenden Vorhaben konkret
umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/5010)?

51. Welche Mitgliedstaaten waren mit welchen Kapazitäten am „Common
Pre-Frontier Intelligence Picture“ (CPIP) beteiligt, und worin bestand die
„Pilotphase“ (Bundestagsdrucksache 17/7018)?

52. Inwiefern und mit welchen Aufgaben war FRONTEX an dieser „Pilot-
phase“ beteiligt, und wie ist eine spätere Rolle der Agentur im CPIP defi-
niert?

53. Wie wurde die „Erprobung der technischen Umsetzbarkeit einer vernetzten
Informations- und Kommunikationsplattform zwischen den Mitgliedstaa-
ten und FRONTEX in der „Pilotphase“ umgesetzt?

54. Inwiefern und mit welchen technischen, organisatorischen oder administra-
tiven Kapazitäten ist der „Aufwuchs auf insgesamt 18 EU-Mitgliedstaaten
an den südlichen See- und östlichen EU Landaußengrenzen“ mittlerweile
umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/7018)?

55. Auf welche Weise hatte bzw. hat die Bundespolizei einen Beobachterstatus
im CPIP wahrgenommen und sich in „Besprechungen bei FRONTEX“ ein-
gebracht?

56. Inwieweit ist die für das Jahr 2013 vorgesehene „aktive Teilnahme“ der
Bundespolizei mittlerweile umgesetzt (Bundestagsdrucksache 17/7018)?

57. Welche Kapazitäten werden hierfür von deutscher Seite eingebracht oder
entwickelt?

58. Welche technischen Verfahren bzw. Produkte welcher Hersteller kommen,
soweit bislang bekannt, im CPIP zur Anwendung?

59. Inwiefern ist das CPIP in ein „European Situational Picture“ eingebettet,
und worum handelt es sich dabei?

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60. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile hinsichtlich des
Aufbaus eines EU-weiten CPIP sowie des Systems zur Migrationskontrolle
Eurosur bezüglich der Nutzung unbemannter Luft- und Bodenroboter oder
Satellitenaufklärung, wie es etwa im CPIP-Fragebogen (Ratsdok. 6157/10)
abgefragt wurde?

61. Welche EU-Regierungen werden nach gegenwärtigem Stand nicht an
Eurosur teilnehmen, und was ist der Bundesregierung über die Gründe be-
kannt?

62. Inwiefern bzw. mit welchem Inhalt trifft es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung zu, dass zur Teilnahme von Großbritannien und Irland an Eurosur nach
Kenntnis der Fragesteller von einigen Mitgliedstaaten ein Veto oder eine ge-
richtliche Klage angedroht wurde?

Berlin, den 21. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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