BT-Drucksache 18/7263

Für bezahlbare Mietwohnungen - Modernisierungsumlage reduzieren, Luxusmodernisierungen einschränken

Vom 14. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7263
18. Wahlperiode 14.01.2016
Antrag
der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Sabine
Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze,
Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.

Für bezahlbare Mietwohnungen ‒ Modernisierungsumlage reduzieren,
Luxusmodernisierungen einschränken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In vielen Städten und Ballungszentren in Deutschland herrscht ein eklatanter Mangel
an bezahlbarem Wohnraum. Insbesondere in städtischen Ballungsräumen und Uni-
versitätsstädten ist die Lage geprägt von einer Mietentwicklung, die den Anteil vom
Einkommen, den Menschen für das Wohnen ausgeben müssen, kontinuierlich stei-
gen lässt und viele Menschen in existentielle Nöte treibt.
Die Modernisierung der Wohnung wird für viele Mieterinnen und Mieter zu einem
unbezahlbaren Eingriff in ihre bisherige Wohnsituation, der oft zu unfreiwilligem
Auszug und somit zur Vertreibung aus dem Wohnumfeld und zur Segregation gan-
zer Stadtviertel führt. Dabei spielt es für die Mieterinnen und Mieter keine Rolle, ob
es sich um eine „klassische“ oder um energetische Modernisierung handelt. Die Kos-
ten beider Arten der Modernisierung trägt nach bisheriger Rechtslage einzig und al-
lein die Mieterin oder der Mieter. Diese Tatsache wird zunehmend vermieterseitig
missbraucht, um Bestandsmieterinnen und -mieter zur Kündigung zu nötigen, um
anschließend die Wohnungen hochwertig zu modernisieren, in Einzeleigentum um-
zuwandeln und als Eigentumswohnung mit hoher Profitrate verkaufen zu können.
Die energetische Sanierung der Gebäudesubstanz ist Klimaschutz, darf aber nicht
zur Vertreibung von Mieterinnen und Mietern führen. Klimaschutz ist eine gesamt-
gesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesregierung muss daher im Bundeshaushalt die
erforderlichen Mittel zur Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe be-
reitstellen. Die Finanzierung soll ausschließlich aus dem regulären Bundeshaushalt
erfolgen, die derzeit praktizierte Kofinanzierung über den Energie- und Klimafonds
hat sich als unzuverlässig und damit nicht zielführend erwiesen. Die öffentliche För-
derung der energetischen Sanierung entlastet Mieterinnen und Mieter, aber auch
Vermieterinnen und Vermieter und erhöht so deren gesellschaftliche Akzeptanz. Sie
gewährleistet die dringend notwendige Erhöhung der Sanierungsquote als Voraus-
setzung für die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.

Drucksache 18/7263 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Modernisierung einer Wohnung kann zur Armutsfalle werden und stellt den
Hauptgrund für Gentrifizierung in unseren Städten dar. Es ist an der Zeit, dem ent-
gegenzuwirken. Die Mieterinnen und Mieter des Landes brauchen eine soziale Miet-
rechtsnovelle.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. gesetzliche Regelungen vorzulegen, die Mietsteigerungen nach Modernisierung
auf ein Minimum reduzieren, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
− Eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf die jährliche Miete in Höhe

von elf auf übergangsweise fünf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten
Kosten als einen ersten Schritt. Mittelfristig soll die Modernisierungsumlage
durch eine Regelung ersetzt werden, nach der die Modernisierungskosten
über den Mietspiegel statt über eine Umlage geltend gemacht werden mit dem
Ziel der Warmmietenneutralität.

− Luxusmodernisierung gegen den Willen der Mieterinnen und Mieter ist
dadurch zu beschränken, dass die Modernisierungsumlage auf Maßnahmen
begrenzt wird, die die Wohnung in einen allgemein üblichen Standard ver-
setzen. Als „allgemein üblich“ gilt, wenn mindestens zwei Drittel aller Miet-
wohnungen gleichen Alters in der Region diesen Ausstattungsstandard auf-
weisen.

− Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist auf mindestens 5 Milliarden Euro
jährlich aufzustocken und ein Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung ener-
getischer Modernisierungsmaßnahmen ist einzuführen;

2. eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die soziale Härtefälle in Bezug auf Alter,
Haushaltseinkommen und Gesundheitszustand der im Haushalt lebenden Miete-
rinnen und Mieter definiert und diese vor unzumutbarer Mietererhöhung infolge
von Modernisierungsmaßnahmen und drohender Kündigung der Wohnung
schützt.

Berlin, den 14. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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