BT-Drucksache 18/7146

Minderjährige in der Bundeswehr

Vom 18. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7146
18. Wahlperiode 18.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Christine Buchholz,

Nicole Gohlke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Andrej Hunko,

Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold

(Havelland), Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Jörn Wunderlich

und der Fraktion DIE LINKE.

Minderjährige in der Bundeswehr

Die Antwort der Bundesregierung vom 24. November 2015 auf die Schriftliche
Frage 46 des Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam) ergab, dass im
Jahr 2013 1 038, im Jahr 2014 1 385 und im Jahr 2015 (Stand 16. November
2015) 1 348 Soldatinnen und Soldaten als 17-Jährige für den Dienst in den Streit-
kräften und eine militärische Ausbildung eingeplant waren (Bundestagsdrucksa-
che 18/6846).

Die tatsächlichen Diensteintritte von 17-Jährigen in die Bundeswehr sind aber
geringer. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass rund 1 000 Freiwillige
17-Jährige, Mädchen und Jungen, jedes Jahr von der Bundeswehr rekrutiert wer-
den und hier ihren Dienst antreten. Sie unterschreiben als Minderjährige mit dem
Einverständnis der Erziehungsberechtigten Arbeitsverträge mit einer Dauer zwi-
schen zwei und zwölf Jahren. Diese Verträge müssen nach Kenntnis der Frage-
steller bei Erreichen der Volljährigkeit nicht noch mal bestätigt werden.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes äußert in seiner Stellungnahme
zum 3./4. Staatenbericht vom 31. Januar 2014 seine Besorgnis über „die Mög-
lichkeit für Jugendliche ab 17 Jahren, freiwillig die militärische Ausbildung bei
den Streitkräften zu beginnen“ sowie über die Gefahr für die Jugendlichen, „sich
strafbar zu machen, falls sie beschließen sollten, die Streitkräfte nach Ablauf
der Probezeit zu verlassen“ (www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/
Pdf-Anlagen/14-kinderrechteausschuss-arbeitsuebersetzung-deutsch,property=pdf,
bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf; siehe dazu auch Regelungen des
Wehrstrafgesetzes – WStG – u. a. in: Dr. Hendrik Cremer: Schattenbericht
Kindersoldaten 2013, S. 10 unter www.kindersoldaten.info/kindersoldaten_mm/
downloads/Lobbyarbeit/Schattenbericht+Kindersoldaten+2013.pdf). In der Folge
fordert der UN-Ausschuss die Bundesregierung wie bereits 2008 auf, das Rekru-
tierungsalter auf 18 Jahre anzuheben.

Viele Minderjährige sind noch nicht reif genug, um die Folgen einer Verpflich-
tung als Bundeswehrsoldat adäquat einschätzen zu können. Dies bestätigen auch
Angehörige der Bundeswehr, die teilweise von einem Dienst in der Bundeswehr
vor dem Erreichen der Volljährigkeit abraten (vgl. hierzu www.kindersoldaten.
info/kindersoldaten_mm/downloads/Publikationen/Fakten+und+Hintergr%C3%
BCnde+Minderj%C3%A4hrige+und+Bundeswehr.pdf bzw. einzelne Beiträge auf
www.bundeswehrforum.de).

Drucksache 18/7146 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

Minderjährige Soldatinnen und Soldaten werden mit erwachsenen Soldatinnen
und Soldaten zusammen untergebracht. Sie erhalten eine militärische Ausbildung
inklusive Training an der Waffe (ebenda). Sie nehmen an einer Ausbildung teil,
die sowohl physisch als auch psychisch gefährlich ist.

Nach Auffassung der Fragesteller ist es aus Gründen des Jugendschutzes nicht
akzeptabel, dass minderjährige Soldatinnen und Soldaten mit erwachsenen Sol-
datinnen und Soldaten zusammen untergebracht werden und ein militärisches
Training an der Waffe erhalten. Ebenso muss ausgeschlossen sein, dass unter
18-Jährige Auszubildende bei der Bundeswehr in Techniken der realen Kriegs-
führung eingeführt werden, einschließlich der simulierten Tötung. Unter 18-Jäh-
rige dürfen weder Gewalt verherrlichende Filme ansehen, noch Video-Kriegs-
spiele spielen.

Untersuchungen in der britischen Armee, die 16- und 17-Jährige rekrutiert, zei-
gen, dass unter den jüngsten Rekrutinnen und Rekruten die Fälle von psychischen
Traumata wie PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung), Mobbing, Selbstver-
letzung und Selbstmord deutlich höher sind als bei Erwachsenen. Für sie besteht
außerdem ein höheres Risiko von Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Alkoholis-
mus und Kriminalität im Anschluss an ihre Entlassung. Besonders junge weibli-
che Rekrutinnen werden häufig Opfer sexueller Belästigungen und Übergriffe.
Junge Rekrutinnen und Rekruten sind nicht in gleichem Maße belastbar und ein-
satzfähig wie erwachsene Soldaten, auch brechen sie ihre Ausbildung sehr häufig
vorzeitig ab; beides macht ihre Ausbildung deutlich teurer und auch aus militäri-
scher Sicht fragwürdig (vgl. Child Soldiers International (CSI) „One Step For-
ward“ (S. 4 bis 6), www.child-soldiers.org/user_uploads/pdf/onestepforward23april
2013final8658818.pdf und „Catch 16-22“ (S. 9 ff.), www.child-soldiers .org/user
_uploads/pdf/catch1622march20116326279.pdf).

10 Prozent aller Soldaten sind Frauen. Viele davon haben Erfahrungen mit sexu-
eller Diskriminierung und Belästigung machen müssen: Jede vierte (24 Prozent)
wurde Opfer „unerwünschter, sexuell bestimmter körperlicher Berührungen“.
Drei von 100 Frauen in der Bundeswehr wurden nach eigenen Angaben Opfer
sexuellen Missbrauchs (Gerhard Kümmel: „Truppenbild ohne Dame? − Eine
sozialwissenschaftliche Begleituntersuchung zum aktuellen Stand der Integration
von Frauen in die Bundeswehr“, Gutachten 1/2014, www.mgfa.de/html/
einsatzunterstuetzung/downloads/140124studiefrauen2014.pdf?PHPSESSID=
a2fe37adcb22eb54c5cbe74513dd279d). Es ist daher auch davon auszugehen,
dass zahlreiche minderjährige Soldatinnen im Alter von 17 Jahren entsprechende
Erfahrungen machen mussten. Vor diesem Hintergrund sind daher auch spezielle
Schutzvorkehrungen für Minderjährige für die Fragesteller von besonderem Inte-
resse.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird die Bundesregierung die Empfehlung des UN-Ausschusses, das Re-
krutierungsalter für die Bundeswehr auf 18 Jahre anzuheben, umsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

2. Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben seit der Aufhebung der Wehr-
pflicht jeweils jährlich den Dienst angetreten, und wie viele von ihnen waren
zum Dienstantritt unter 18 Jahre (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bundes-
ländern, Geschlecht sowie verhältnismäßig und absolut)?

3. Ist an allen Standorten der Bundeswehr eine Trennung der Unterbringung
insbesondere bezüglich der Schlafstuben zwischen Minderjährigen und Voll-
jährigen gegeben?

Wenn nein,

a) wo nicht,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7146

 

b) ist die Bundesregierung bestrebt, diesen Zustand zu ändern,

c) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr in diesem Zusammen-
hang sexuelle Diskriminierungen bekannt,

d) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr in diesem Zusammen-
hang sexuelle Übergriffe bekannt,

e) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr in diesem Zusammen-
hang altersspezifische Diskriminierungen, Übergriffe etc. bekannt,

f) welche ggf. daraus resultierenden weiteren Probleme sind der Bundesre-
gierung oder der Bundeswehr bekannt

(bitte jeweils detailliert ausführen und begründen)?

4. Welche weiteren Probleme sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr
bezüglich des Umgangs und besonderen Schutzbedarfs von minderjährigen
Soldatinnen und Soldaten bekannt, und wie stellt die Bundeswehr generell
den besonderen Schutzbedarf von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten
sicher (bitte detailliert ausführen)?

5. Ist an allen Standorten der Bundeswehr eine Trennung der Unterbringung
insbesondere bezüglich der Schlafstuben zwischen Soldatinnen und Soldaten
gegeben?

Wenn nein,

a) wo nicht,

b) ist die Bundesregierung bestrebt, diesen Zustand zu ändern,

c) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr in diesem Zusammen-
hang sexuelle Diskriminierungen bekannt,

d) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr diesem Zusammenhang
sexuelle Übergriffe bekannt,

e) sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr in diesem Zusammen-
hang altersspezifische Diskriminierungen, Übergriffe etc. bekannt,

f) welche ggf. daraus resultierenden weiteren Probleme sind der Bundesre-
gierung oder der Bundeswehr bekannt

(bitte jeweils detailliert ausführen und begründen)?

6. Welche weiteren Probleme sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr
bezüglich des Umgangs zwischen Soldatinnen und Soldaten und eines be-
sonderen Schutzbedarfs insbesondere vor sexuellen Diskriminierungen und
vor Übergriffen von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bekannt, und
wie stellt die Bundeswehr generell den besonderen Schutzbedarf diesbezüg-
lich sicher (bitte detailliert ausführen)?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der genannten Studie
„Truppenbild ohne Dame?“, wonach sexuelle Belästigung „keineswegs eine
zu vernachlässigende Erscheinung ist“ (S. 54), und welche Schlussfolgerun-
gen und Maßnahmen leitet die Bundesregierung insbesondere für den Schutz
von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten ab?

8. Sind der Bundesregierung Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz im
Rahmen des Dienstes von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bekannt,
und wenn ja, welche?

Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen leitet die Bundesregierung da-
raus ab (bitte detailliert ausführen)?

Drucksache 18/7146 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

9. Sind der Bundesregierung Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Rah-
men des Dienstes von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bekannt,
und wenn ja, welche?

Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen leitet die Bundesregierung da-
raus ab (bitte detailliert ausführen)?

10. Sind der Bundesregierung Verstöße gegen weitere Gesetze und Verordnun-
gen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen, im Rahmen des
Dienstes von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bekannt, und wenn
ja, welche?

Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen leitet die Bundesregierung da-
raus ab (bitte detailliert ausführen)?

11. Welche Arbeitszeiten haben minderjährige Soldatinnen und Soldaten bei der
Bundeswehr, und inwiefern unterschieden sich diese von den Arbeitszeiten
volljähriger Soldatinnen und Soldaten?

12. Welche Gremien wie z. B. Jugendauszubildendenvertretungen, Personalver-
tretungen, Jugendschutzkomissionen etc. existieren innerhalb der Bundes-
wehr, um die Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften zu kontrollie-
ren bzw. auf deren Einhaltung hinzuwirken (bitte detailliert ausführen)?

13. Wie viele der minderjährigen Soldatinnen und Soldaten sind vor Beginn ih-
res Dienstes von den Dienstverträgen zurückgetreten bzw. haben ihren
Dienst nicht angetreten (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit Abschaffung der
Wehrpflicht und Geschlecht sowie Gründen)?

14. Wie viele bei der Einstellung minderjährige Soldatinnen und Soldaten haben
während ihrer Probezeit den Dienst beendet (bitte aufschlüsseln nach Jahren
seit Abschaffung der Wehrpflicht, Dienstmonat, verbleibender Dienstzeit,
Alter und Geschlecht sowie Gründen)?

15. Welche besonderen Regelungen regeln das Ausscheiden von bei der Einstel-
lung minderjährigen Soldatinnen und Soldaten nach Ablauf der Probezeit?

16. Wie viele minderjährige Soldatinnen und Soldaten haben nach Ablauf der
Probezeit den Dienst vorzeitig/vor Vertragsende beendet bzw. einen entspre-
chenden Antrag gestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit Abschaffung
der Wehrpflicht, Dienstmonat, verbleibender Dienstzeit und Geschlecht so-
wie Gründen)?

a) In wie vielen Fällen wurde ein solcher Antrag abgelehnt, in wie vielen
stattgegeben, und im Falle einer Ablehnung, wie wurde diese begründet?

b) In wie vielen Fällen wurde die Entlassung aus dem Dienst mit Regressan-
sprüchen verbunden?

c) In welcher Höhe wurden Regressforderungen geltend gemacht?

d) Wie wurden die Regressforderungen hergeleitet?

e) Wie wird mit einer Nichterfüllung von Regressforderungen seitens der
Bundeswehr umgegangen?

f) In wie vielen Fällen wurde auf Regressansprüche verzichtet?

g) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG eingeleitet?

h) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG eingestellt?

i) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG mit Freiheitsstra-
fen und Geldstrafen abgeschlossen?

j) In welcher Höhe fielen die entsprechenden Strafen nach Abschluss von
Verfahren nach dem WStG aus?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7146

 

k) In wie vielen Fällen wurden sowohl Regressforderungen geltend gemacht
wie auch Strafverfahren nach dem WStG eingeleitet

(bitte jeweils detailliert ausführen und aufschlüsseln nach Kalenderjahren
seit Abschaffung der Wehrpflicht sowie Höhe der individuellen Regressfor-
derungen)?

17. Wie viele der Soldatinnen und Soldaten, die als Minderjährige den Dienst
angetreten haben und nach Ablauf der Probezeit volljährig waren, haben
nach Ablauf der Probezeit den Dienst vorzeitig/vor Vertragsende beendet
bzw. einen entsprechenden Antrag gestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahren
seit Abschaffung der Wehrpflicht, Dienstmonat, verbleibender Dienstzeit,
Alter und Geschlecht sowie Gründen)?

a) In wie vielen Fällen wurde ein solcher Antrag abgelehnt, in wie vielen
stattgegeben, und im Falle einer Ablehnung, wie wurde diese begründet?

b) In wie vielen Fällen wurde die Entlassung aus dem Dienst mit Regressan-
sprüchen verbunden?

c) In welcher Höhe wurden Regressforderungen geltend gemacht?

d) Wie wurden die Regressforderungen hergeleitet?

e) Wie wird mit einer Nichterfüllung von Regressforderungen seitens der
Bundeswehr umgegangen?

f) In wie vielen Fällen wurde auf Regressansprüche verzichtet?

g) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG eingeleitet?

h) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG eingestellt?

i) In wie vielen Fällen wurden Verfahren nach dem WStG mit Freiheitsstra-
fen und Geldstrafen abgeschlossen?

j) In welcher Höhe fielen die entsprechenden Strafen nach Abschluss von
Verfahren nach dem WStG aus?

k) In wie vielen Fällen wurden sowohl Regressforderungen geltend gemacht
wie auch Strafverfahren nach dem WStG eingeleitet

(bitte jeweils detailliert ausführen und aufschlüsseln nach Kalenderjahren
seit Abschaffung der Wehrpflicht sowie Höhe der individuellen Regressfor-
derungen)?

18. Wie viele bei der Einstellung minderjährige Soldatinnen und Soldaten wur-
den im Laufe ihrer Dienstzeit in Auslandseinsätze der Bundeswehr geschickt
(bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren seit Abschaffung der Wehrpflicht,
Geschlecht, Alter bei der Einstellung, Alter bei Antritt des Auslandseinsat-
zes, Einsatzort, Einsatzdauer vor Ort)?

19. Wie viele dieser Soldatinnen und Soldaten kamen bei diesen Einsätzen kör-
perlich oder seelisch zu Schaden (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren
seit Abschaffung der Wehrpflicht, Geschlecht, Einstellungsalter, Alter bei
Antritt des Auslandseinsatzes, Verletzungsfällen, Todesfällen, Selbstmor-
den, PTBS-Diagnosen (auch nach dem Einsatz) sowie anderen psychische
Krankheiten wie Angststörungen, Depressionen, Suizidgefahr, Suchtkrank-
heiten etc.)?

Berlin, den 18. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.