BT-Drucksache 18/6981

Fuhrparks der Bundesregierung und der Bundesbehörden

Vom 2. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6981
18. Wahlperiode 02.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Karin Binder, Heidrun Bluhm,

Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Birgit Menz,

Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Fuhrparks der Bundesregierung und der Bundesbehörden

Die Bundesregierung wirbt mit ihrem Internetauftritt für die Elektromobilität. Da-
bei gehe sie mit gutem Beispiel voran. Der Fuhrpark der Bundesregierung werde
schrittweise auf Elektrofahrzeuge umgestellt. Künftig sollen 10 Prozent der Neu-
fahrzeuge weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer verbrauchen.

Den Fuhrparks der Bundesregierung, der Bundesministerien sowie deren nachge-
ordneten Behörden kommt tatsächlich eine Vorbildfunktion zu. Die „Wirtschafts-
Woche“ vom 22. Mai 2015 berichtet, dass dieser Umstellungsprozess in den ver-
schiedenen Bundesministerien in unterschiedlicher Geschwindigkeit verlaufe.
Gleichzeitig kommt es trotz der teilweise erheblichen Fuhrparkgrößen bei ver-
schiedenen Gelegenheiten zu externen Kfz-Anmietungen.

Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, Transparenz bezüglich des derzeitigen
und des geplanten Zustandes der Fuhrparks und seiner Kostentwicklung herzu-
stellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie stellt sich der Fuhrpark der Bundesregierung (einschließlich der Bun-
desministerien), der obersten Bundesbehörden sowie der nachgeordneten
Behörden der Bundesministerien per 31. Oktober 2015 dar (bitte nach Bun-
desministerien und Behörden, Fahrzeugtypen einschließlich Motorisierun-
gen und gegebenenfalls Sicherheitsausstattungen sowie Anschaffungswert
des jeweiligen Fahrzeugs, Laufleistung und CO2-Ausstoßwert aufschlüs-
seln)?

2. Wie hat sich der Fuhrpark der Bundesregierung (einschließlich der Bundes-
ministerien), der obersten Bundesbehörden sowie der nachgeordneten Be-
hörden der Bundesministerien seit dem 1. Januar 2013 entwickelt?

Welche und wie viele Fahrzeuge wurden insbesondere ausgemustert und je-
weils wann neu angeschafft (bitte nach Bundesministerien und Behörden,
Fahrzeugtypen einschließlich Motorisierungen und gegebenenfalls Sicher-
heitsausstattungen sowie Anschaffungswert des jeweiligen Fahrzeugs, Lauf-
leistung und CO2-Ausstoßwert aufschlüsseln)?

3. Welche Neuanschaffungen sind für den Fuhrpark der Bundesregierung (ein-
schließlich der Bundesministerien), der obersten Bundesbehörden sowie der
nachgeordneten Behörden der Bundesministerien zu jeweils welchem Datum
geplant bzw. bereits vertraglich vereinbart (bitte nach Bundesministerien und

Drucksache 18/6981 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

Behörden, Fahrzeugtypen einschließlich Motorisierungen und gegebenen-
falls Sicherheitsausstattungen sowie Anschaffungswert des jeweiligen Fahr-
zeugs, Laufleistung und CO2-Ausstoßwert aufschlüsseln)?

4. Wie viele und welche externe Kfz-Anmietungen waren wann für jeweils wel-
chen Zweck seit dem 1. Januar 2013 aus jeweils welchem Grund für welche
Dauer erforderlich (bitte nach Bundesministerien und Behörden, Fahrzeug-
typen einschließlich Motorisierungen und gegebenenfalls Sicherheitsausstat-
tungen sowie Mietpreis des jeweiligen Fahrzeugs, Laufleistung und CO2-
Ausstoßwert aufschlüsseln)?

5. Wie viele vom sogenannten VW-Skandal betroffene Kraftfahrzeuge werden
seitens der Bundesregierung in den Bundesministerien oder obersten Bun-
desbehörden eingesetzt (bitte differenziert nach Behörden angeben sowie je-
weils nach den Veröffentlichungen von VW vom 29. September 2015,
3. November 2015 und 13. November 2015)?

6. Werden Fahrzeuge der vom sogenannten VW-Skandal betroffenen Fahr-
zeugtypen weiterhin angeschafft (bitte begründen)?

Berlin, den 2. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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