BT-Drucksache 18/654

Schutz von Beschäftigten vor Mobbing

Vom 21. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/654
18. Wahlperiode 21.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Dieter Janecek,
Katja Keul, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schutz von Beschäftigten vor Mobbing

Der bisher einzige Mobbing-Report der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Jahr 2002 bestätigt, dass mit einer Million eine
relevante Zahl von Beschäftigten in Deutschland von Mobbing betroffen sind.
Obwohl die weitreichenden Folgen und Gesundheitsrisiken von Mobbing am
Arbeitsplatz aufgezeigt wurden, gab es bisher keine weiteren Berichte.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definiert die Bundesregierung Mobbing am Arbeitsplatz, und wird diese

Definition nach Kenntnis der Bundesregierung auch von den Gerichten an-
erkannt und verwendet?

2. Liegen der Bundesregierung aktuelle Daten zu Mobbing vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Mobbing am Arbeitsplatz rele-
vante Probleme bei den Opfern auslöst und in der Folge hohe volkswirt-
schaftliche Kosten verursacht?
Wenn nein, warum nicht?

4. Was wurde durch die Bundesregierung seit dem Jahr 2002 zum Schutz der
Beschäftigten vor Mobbing auf den Weg gebracht?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedlichen Formen von
Mobbing, und wo sieht sie hier besonderen Handlungsbedarf?

6. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung ausreichende gesetzliche
Regelungen, um Beschäftigte vor Mobbing durch Kolleginnen und Kollegen
zu schützen?
a) Welche Regelungen sind das?
b) In welchem Umfang werden sie nach Kenntnis der Bundesregierung

wahrgenommen?
7. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung ausreichende gesetzliche

Regelungen, um Beschäftigte vor strategischem Mobbing durch ihre Vor-
gesetzten zu schützen?
a) Welche Regelungen sind das?
b) In welchem Umfang werden sie nach Kenntnis der Bundesregierung

wahrgenommen?

Drucksache 18/654 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Reichen die gesetzlichen Regelungen nach Ansicht der Bundesregierung
aus, um Mobbing-Opfer ausreichend für das erlittene Unrecht zu entschädi-
gen?

9. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung ausreichende Hilfsangebote für
Mobbing-Opfer?
Wenn ja, welche, und in welchem Umfang werden sie nach Kenntnis der
Bundesregierung angenommen?

10. Welche Maßnahmen zur Prävention, also zur Vorsorge, Verhütung, Vor-
beugung oder Risikominimierung, werden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in den Betrieben und den Verwaltungen gegen Mobbing angewandt,
und wie erfolgversprechend sind sie?

11. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Gesellschaft ausreichend
stark für das Problem Mobbing sensibilisiert ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, was wird die Bundesregierung unternehmen?

12. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine Anti-Stress-Verordnung mit
konkreten Hinweisen zu psychosozialen Belastungen für Betriebe und Ver-
waltungen hilfreich sein könnte?
Wenn nein, warum nicht?

13. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Beschäftigten vor
Mobbing zu schützen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was wird die Bundesregierung auf den Weg bringen?

Berlin, den 21. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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