BT-Drucksache 18/6485

Entwicklung der jüdischen Einwanderung nach Deutschland aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion

Vom 23. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6485
18. Wahlperiode 23.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Renate Künast, Monika Lazar,
Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg) und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklung der jüdischen Einwanderung nach Deutschland aus den Ländern der
ehemaligen Sowjetunion

Vor 25 Jahren begann die Einwanderung von Jüdinnen und Juden aus der ehema-
ligen Sowjetunion nach Deutschland. Seither sind rund 220 000 Jüdinnen und Ju-
den als sogenannte Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion nach
Deutschland eingewandert. Ein „Geschenk“ – so zitiert Darja Klingenberg in der
„Jüdischen Allgemeinen“ vom 9. Oktober 2015 den ehemaligen Bundesminister
des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble – „dass wieder Jüdinnen und Juden in
Deutschland leben wollten.“

Diese Einwanderung von Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion
markiert – so Darja Klingenberg weiter – „eine historische Zäsur. Deutschland
wurde wieder Einwanderungsland für Juden, und in den letzten 25 Jahren etab-
lierten sich unerwartete, schöne und oft konfliktreiche Formen jüdischen Lebens
inner- und außerhalb der Gemeinden. Die russisch-jüdische Migration trug zu ei-
ner Pluralisierung jüdischer Selbstverständnisse in Deutschland und Europa bei,
deren langfristige Entwicklungen wir noch nicht abschätzen können […] In der
Bundesrepublik ist die Migration postsowjetischer Juden paradigmatisch für das
Entstehen neuer Migrationsmuster und die Etablierung migrantischer Mittel-
schichten, die in allen Bereichen der Gesellschaft sichtbar und auch politisch hör-
bar ist, wenngleich sie weiterhin gegen strukturelle und alltägliche Formen von
Rassismus und Antisemitismus kämpfen muss.“

Insofern ist die Frage der Integration, hier der jüdischen Einwanderinnen und Ein-
wanderer, eine auch heute noch aktuelle Herausforderung.

Im Jahr 2007 wurde die jüdische Einwanderung aus den Ländern der ehemaligen
Sowjetunion (ausgenommen hier die der Europäischen Union beigetreten Staa-
ten) auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt (BGBl 2007 Teil I, S. 748, 751).

Seither orientiert sich das Aufnahmeverfahren insbesondere an den Integrations-
möglichkeiten jüdischer Einwanderinnen und Einwanderer in Deutschland bzw.
in einer der hiesigen jüdischen Gemeinden.

Wanderten in den Jahren 1993 bis 2006 jährlich durchschnittlich rund 14 000 jü-
dische Einwanderinnen und Einwanderer nach Deutschland ein, so ist diese Zahl
seit dem Jahr 2007 auf rund 1 000 Personen gesunken. Im Jahr 2013 sind, dem
aktuellen Migrationsbericht der Bundesregierung zufolge (Bundestagsdrucksa-
che 18/3800, S. 114), sogar nur 246 Jüdinnen und Juden aus den Gebieten der
ehemaligen Sowjetunion in unser Land eingewandert.

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Parallel dazu sei auch, so die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in ih-
rem Zehnten Lagebericht (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 283), die Zahl der
Antragstellungen jüdischer Einwanderungswilliger „weiterhin gering geblieben“.
So waren es im Jahr 2012 lediglich 229 Neuanträge für 291 Personen.

Allerdings habe, so der Migrationsbericht weiter, aufgrund der Entwicklungen in
der Ukraine die Zahl der jüdischen Antragstellerinnen und Antragsteller „wieder
zugenommen“ (ebd.). In welchem Umfang, darüber sagt der Bericht jedoch nichts
aus.

Ein Grund für die geringen Zugangszahlen könnte aber darin zu suchen sein, wo-
rauf die Integrationsbeauftragte bereits in ihrem Neunten Lagebericht hingewie-
sen hatte (Bundestagsdrucksache 17/10221, S. 227), dass im Jahr 2010 rund
40 Prozent und im Jahr 2011 sogar 60 Prozent aller Einwanderungsanträge abge-
lehnt wurden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt hierfür wiederum
zwei Gründe an: Zum einen gebe es Probleme beim Nachweis der jüdischen Ab-
stammung und zum anderen gelinge es jüdischen Antragstellerinnen und Antrag-
stellern – trotz guter Ausbildung – nicht, die geforderte positive Integrationsprog-
nose zu erfüllen (Entscheiderbrief 10/2013, S. 2).

Zum Problem mit dem Nachweis einer jüdischen Abstammung

Von einwanderungswilligen Jüdinnen und Juden wird (neben dem, dass sie sich
zu keiner anderen als der jüdischen Religionsgemeinschaft bekennen dürfen, und
der Nachweis erbracht werden muss, dass die Möglichkeit zu einer Aufnahme in
einer jüdischen Gemeinde im Bundesgebiet besteht) verlangt, dass entweder sie
selbst jüdischer Nationalität sind oder dass sie zumindest von einem jüdischen
(Groß-)Elternteil abstammen.

Im Zuge dessen kam es immer wieder zu Nachweisproblemen; insbesondere bei
der Anerkennung von Personenstandurkunden aus Zeiten der Sowjetunion
(also aus der Zeit vor dem Jahr 1990).

Seit dem Jahr 2011 durften nunmehr auch zusätzliche Dokumente als Personen-
standsurkunden akzeptiert werden, und schließlich verfügte das Bundesministe-
rium des Innern in seiner im Mai 2015 herausgegebenen Neufassung der Anord-
nung über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion,
dass jetzt auch Personenstandurkunden von vor dem Jahr 1990 berücksichtigt
würden.

Zum Problem der Erfüllung einer positiven Integrationsprognose

Als maßgebliches Steuerungselement für die jüdische Einwanderung fungiert seit
dem Jahr 2007 die sogenannte positive Integrationsprognose (also die Möglich-
keit einer eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes, Grundkenntnisse der
deutschen Sprache – Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrah-
mens).

Diese Integrationsprognose wird auf Grundlage eines Punktekataloges getroffen.
Als Kriterien für ein hohes Integrationspotenzial gelten dabei vor allem ein nied-
riges Lebensalter, die schulische und berufliche Qualifikation und die Deutsch-
kenntnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller. Daneben werden aber z. B.
auch das familiäre Umfeld und die Mitgliedschaft in einer jüdischen Organisation
berücksichtigt.

Im Mai 2009 hatte das BAMF einen Evaluierungsbericht über das Aufnahmever-
fahren für jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sow-
jetunion vorgelegt. Im Mittelpunkt dessen standen das sogenannte Punktesystem
sowie die Problematik von sogenannten Zweitanträgen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6485
Grundsätzlich ist demnach die Erstellung einer Integrationsprognose mithilfe ei-
nes Punktekatalogs „ein mögliches Instrumentarium, um eine qualifizierte Zu-
wanderung zu steuern“. Die Bundesregierung bemühte sich, diese gegebenenfalls
verallgemeinerbare Schlussfolgerung nachträglich wieder dahingehend zu relati-
vieren, dass sich dieses Punktesystem lediglich „für diesen speziellen Anwen-
dungsfall [der jüdischen Zuwanderung nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgeset-
zes] grundsätzlich bewährt“ habe (Bundestagsdrucksache 17/2965, S. 6 f.).

Fakt sei aber, so der o. g. Entscheiderbrief des BAMF, dass auch beruflich gut
Qualifizierte aufgrund ihres jugendlichen Alters weder die geforderten längeren
Beschäftigungszeiten noch die guten Deutschkenntnisse nachweisen könnten.

Auf diese Probleme hatte der Beirat Jüdische Zuwanderung in den letzten Jahren
auch reagiert (Bundestagsdrucksache 17/10221, S. 228). So wurde das Punkte-
system modifiziert. Danach sollten künftig junge, (hoch-)qualifizierte Bewerbe-
rinnen und Bewerber auch ohne Vorliegen weiterer Merkmale 50 Punkte errei-
chen und mithin eine positive Integrationsprognose erhalten können.

Zudem reagierte das Bundesministerium des Innern (BMI) in seiner im Ja-
nuar 2015 veränderten Aufnahmeanordnung auf die bei dem erforderlichen
Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen immer wieder auftretenden Prob-
leme. Danach kann jetzt auf den Sprachnachweis dann verzichtet werden, „wenn
[es] durch das Auswärtige Amt bestätigt [aufgrund] regionaler Gegebenheiten auf
absehbare Dauer unmöglich ist“, die geforderten Nachweise über Grundkennt-
nisse der deutschen Sprache zu erwerben. Eine Aufnahmezusage würde in sol-
chen Fällen dann daran gekoppelt werden, dass die einwandernde Person die
Sprachkenntnisse „innerhalb von zwölf Monaten nach Einreise“ nachweist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Einreiseanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2014 von jüdischen Einwanderungswilligen aus der ehema-
ligen Sowjetunion gestellt (bitte nach den Nachfolgestaaten der UdSSR auf-
schlüsseln)?

2. Wie viele der in der Frage 1 erfragten Einreiseanträge wurden in den Jah-
ren 2010 bis 2014 aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion nach
Deutschland positiv bewilligt (bitte nach den Nachfolgestaaten der UdSSR
aufschlüsseln)?

3. Wie viele der in den Jahren 2010 bis 2014 nach Deutschland eingereisten
Jüdinnen und Juden aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion

a) waren sogenannte Übergangsfälle I (das sind Anträge, die vor dem
1. Juli 2001 gestellt worden sind),

b) waren sogenannte Übergangsfälle II (das sind Anträge, die zwischen dem
1. Juli 2001 und dem 31. Dezember 2004 gestellt worden sind),

c) basierten auf Anträgen aus den Jahren 2005 und 2006,

d) basierten auf Anträgen aufgrund der im Jahr 2007 veränderten Rechtslage

(bitte jeweils nach den Herkunftsländern aufschlüsseln)?

4. Wie viele Aufnahmeanträge wurden in den Jahren 2010 bis 2014 bewilligt,
und wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Neuanträgen aus den Jahren 2005
bis 2014 sowie nach den Übergangsfällen I und II aufschlüsseln)?

5. Hat sich die Quote von Bewilligungen und Ablehnungen durch die im
Jahr 2011 ergriffenen Maßnahmen verändert, und wenn ja, inwiefern bzw.
für welche Zielgruppe?

Drucksache 18/6485 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. In wie vielen Fällen handelte es sich bei den in den Jahren 2010 bis 2014
Eingereisten um Personen, die eine Aufnahmezusage aufgrund der Ausnah-
meregelungen zur Familienzusammenführung bzw. im Rahmen der Härte-
fallregelung erhalten hatten?

7. Wie viele Aufnahmeanträge lagen den deutschen Behörden Ende des Jah-
res 2014 noch zur Entscheidung vor (bitte nach Neuanträgen aus den Jah-
ren 2005 bis 2014 sowie nach den Übergangsfällen I und II aufschlüsseln)?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob jüdische Einwanderinnen
und Einwanderer von Deutschland aus in andere Länder weiterwandern, und
wenn ja, wie viele wanderten in den Jahren 2010 bis 2014 in welche Ziellän-
der weiter (bitte nach Ländern und Jahren aufführen)?

9. Wie setzt sich der Beirat Jüdische Zuwanderung zusammen?

a) Wie oft tagt dieser Beirat?

b) Welche Aufgaben hat er, und welche Kompetenzen besitzt er?

c) Inwiefern ist die Arbeit dieses Beirates der Öffentlichkeit bzw. dem Deut-
schen Bundestag gegenüber transparent?

10. Existiert nach wie vor die sogenannte Datei Migrations- und Integrationsda-
ten Aufnahmeverfahrenssystem – MIDAS, die die Durchführung des Auf-
nahmeverfahrens für jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehe-
maligen Sowjetunion unterstützen soll (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8887,
S. 4)?

Wenn nein, gibt es ein Folgesystem?

Wenn ja,

a) welche Datenkategorien werden in dieser Datei erfasst,

b) wie viele Datensätze umfasst diese Datei heute, und wie hat sich die Zahl
der darin enthaltenen Datensätze in den Jahren 2005 bis 2014 entwickelt,

c) wer stellt welche Datenkategorien in diese Datenbank ein,

d) welche Behörde hat Zugriff auf MIDAS,

e) wurde MIDAS bzw. die Durchführung des Aufnahmeverfahrens für jüdi-
sche Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion
in den deutschen Auslandsvertretungen jemals durch den Bundesdaten-
schutzbeauftragten untersucht?

Wenn ja, wann, in welcher deutschen Auslandsvertretung, und mit wel-
chem Ergebnis?

Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

11. Wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung haben seit
dem Jahr 2005 einen Aufnahmeantrag gestellt?

12. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt?

13. Wurden entsprechende Anträge gegebenenfalls auch abgelehnt, und wenn ja,
wie viele, und aus welchen Gründen?

14. Wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sind in den
Jahren 2010 bis 2014 aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion tatsäch-
lich nach Deutschland eingewandert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6485
15. Führt das BAMF inzwischen eine Statistik über die in der Frage 14 erfragte
Gruppe (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2965, S. 5), und wenn nein, warum
nicht?

Zweitanträge

16. Wie viele Zweitanträge wurden seit der Änderung der entsprechenden BMI-
Anordnung vom 22. Juli 2009 geprüft?

17. Wie viele dieser Zweitanträge wurden nun doch bewilligt, bzw. wie viele
wurden abgelehnt (bitte nach Jahren aufführen)?

18. Wie viele Zweitanträge liegen den deutschen Behörden heute noch zur Prü-
fung vor?

Punktesystem

19. Stimmt die Bundesregierung nach wie vor mit dem Ergebnis des Evaluati-
onsberichts überein, wonach das derzeit im Bereich der jüdischen Zuwande-
rung angewandte Punktesystem ein taugliches Instrumentarium sei, um eine
qualifizierte Zuwanderung zu steuern, und wenn nein, warum nicht?

20. Hat sich das Punktesystem aus Sicht der Bundesregierung als sogenanntes
lernendes System bewährt, mit dem es möglich ist, auf Veränderungen beim
Zuwanderungsgeschehen gestalterisch zu reagieren, und wenn nein, warum
nicht?

21. Haben die Veränderungen des Punktesystems im Jahre 2011 dazu geführt,
dass junge, (hoch-)qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber nunmehr auch
ohne Vorliegen weiterer Merkmale die geforderte positive Integrationsprog-
nose erhalten, und wenn nein, warum nicht?

22. Wurden weitere Veränderungen am Punktesystem vorgenommen, und wenn
ja, welche, und mit welchem tatsächlichen Ergebnis?

23. Ist es zutreffend, dass jüdische Einwanderinnen und Einwanderer auf Grund-
lage des Punktesystems auch ohne Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes
in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?

a) Ist es zutreffend dass laut des Evaluierungsberichts des BAMF im Unter-
suchungszeitraum lediglich 8 Prozent der Antragstellerinnen und Antrag-
steller ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland vorweisen konn-
ten, und wenn ja, wie hat sich diese Quote in den Jahren 2010 bis 2014
entwickelt?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass jüdische Ein-
wanderinnen und Einwanderer, die ohne Nachweis eines konkreten Stel-
leangebotes nach Deutschland gekommen sind, nach ihrer Einreise (auf-
grund der positiven Integrationsquote des Punktesystems) einen Arbeits-
platz gefunden haben?

c) Würde die Bundesregierung den angebotsorientierten Ansatz des Punkte-
systems (Einwanderung ohne Arbeitsplatz aber mit günstiger Integrati-
onsprognose), so wie er bei der jüdischen Einwanderung praktiziert wird,
als erfolgreich beschreiben, und wenn nein, warum nicht?

Nachweise der jüdischen Nationalität

24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die in den
Jahren 2011 und 2015 erweiterten Möglichkeiten zum Nachweis der jüdi-
schen Nationalität zu tatsächlichen Verbesserungen bzw. Erleichterungen
beim Anerkennungsverfahren geführt haben?

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Deutschkenntnisse

25. Wie viele Lehreinrichtungen sind in welchen Städten welcher GUS-Staaten
derzeit berechtigt, offizielle Sprachzertifikate für den Zuzug nach Deutsch-
land auszustellen?

26. In welchen GUS-Staaten standen einwanderungswilligen Jüdinnen und Ju-
den in den Jahren 2010 bis 2014 an wie vielen Sprachlernzentren insgesamt
wie viele Plätze für einen Deutschkurs zur Verfügung?

27. Haben einwanderungswillige Jüdinnen und Juden einen gleichrangigen Zu-
gang zu solchen von Deutschland finanzierten Deutschkursen wie Spätaus-
siedlerinnen und Spätaussiedler (bzw. deren Familienangehörige)?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dann eine solch nachrangige
Zugangsmöglichkeit, angesichts dessen, dass der Zuzug nach Deutschland
auch bei jüdischen Einwanderinnen und Einwandern vom Nachweis von
Grundkenntnissen der deutschen Sprache (auf dem Niveau A1 des Gemein-
samen Europäischen Referenzrahmens) abhängig gemacht wird?

28. In welchen GUS-Staaten hat das Goethe-Institut keinen Standort?

a) Welche Möglichkeiten bestehen in diesen Ländern, Deutschtests zu ab-
solvieren bzw. Sprachzertifikate zu erwerben, die von deutschen Behör-
den anerkannt werden?

b) Wie viele Jüdinnen und Juden haben seit dem Jahr 2005 in den GUS-Staa-
ten ohne Goethe-Institut, z. B. an der dortigen Deutschen Botschaft, einen
Sprachtest absolviert bzw. das Sprachzertifikat erhalten?

29. Gibt es Feststellungen seitens des Auswärtigen Amts, dass in bestimmten
Regionen der ehemaligen Sowjetunion der Erwerb selbst von Grundkennt-
nissen der deutschen Sprache derzeit bzw. auf absehbare Dauer unmöglich
ist, und wenn ja, für welches Land bzw. für welche Region hat das Auswär-
tige Amt dies gegebenenfalls wann festgestellt?

30. Welche Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2010 bis 2014 für anerkannte
Deutschkurse, Deutschtests bzw. für die Zertifizierung von Deutschkennt-
nissen in den GUS-Staaten bereitgestellt?

Antisemitismus

31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierungen durch
staatliche und nichtstaatliche Stellen, Rassismus und Antisemitismus, dem
diese Einwanderungsgruppe ausgesetzt ist (z. B. sozialrechtliche Benachtei-
ligung, antirussische Ressentiments, etc.)?

Berlin, den 23. Oktober 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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