BT-Drucksache 18/6227

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/5901 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3031 - Entwurf eines Gesetzes zur abschließenden Beendigung der verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

Vom 1. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6227
18. Wahlperiode 01.10.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/5901 –

Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle
Schauws, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3031 –

Entwurf eines Gesetzes zur abschließenden Beendigung der
verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener
Lebenspartnerschaften

A. Problem

Zu Buchstabe a

In einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, aber auch des
sonstigen öffentlichen Rechts, werden Ehe und Lebenspartnerschaft unterschied-
lich behandelt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will in derartigen Vor-
schriften die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellen, um die Rechtsordnung zu
vereinheitlichen. Es handelt sich hierbei nach Auffassung der Bundesregierung
im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften von geringerer
praktischer Bedeutung. Gleichzeitig sollen noch unterbliebene Anpassungen des
bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt, das Adoptions-
vermittlungsgesetz an das Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008
über die Adoption von Kindern (revidiert) angepasst sowie weitere notwendige
Änderungen vorgenommen werden.

Drucksache 18/6227 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe b

Die durch das Lebenspartnerschaftsgesetz beabsichtigte rechtliche Gleichstellung
von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren ist nach Auffassung der
einbringenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in weiten Teilen des Rechts
nachvollzogen worden. Trotzdem seien gleichgeschlechtliche Paare in einer
Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber Ehepaaren benachteiligt. Dies
betreffe etwa 150 Regelungen in 54 Gesetzen und Verordnungen. Es gebe eine
ganze Reihe von Vorschriften, die der Existenz des Instituts der eingetragenen
Lebenspartnerschaft nicht Rechnung trügen und Regelungslücken enthielten. Au-
ßerdem gebe es eine Reihe von Regelungen, die aus unerklärlichen Gründen ein-
getragene Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen privilegierten. Dieser Gesetz-
entwurf soll die Schlechterstellungen beseitigen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/5901 in unveränderter Fas-
sung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/3031 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Weitere Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6227
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5901 unverändert anzunehmen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3031 abzulehnen.

Berlin, den 30. September 2015

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Berichterstatterin

Dr. Karl-Heinz Brunner
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

Drucksache 18/6227 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Dr. Karl-Heinz Brunner, Ha-
rald Petzold (Havelland) und Katja Keul

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/5901 in seiner 124. Sitzung am 24. September 2015
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Innen-
ausschuss sowie an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/3031 in seiner 88. Sitzung am 26. Februar 2015
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Innen-
ausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/5901 in seiner 55. Sitzung am 30. September 2015 be-
raten und empfiehlt die Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage auf Drucksache 18/5901 in seiner
43. Sitzung am 30. September 2015 beraten und empfiehlt die Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit der Vorlage auf Bundesratsdrucksache
259/15 (Bundestagsdrucksache 18/5901) in seiner 28. Sitzung am 17. Juni 2015 befasst und festgestellt, dass eine
Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs nicht gegeben sei.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/3031 in seiner 55. Sitzung am 30. September 2015 be-
raten und empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/3031 ins seiner 53. Sitzung am 30. September 2015
beraten und empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf Drucksache 18/3031 in seiner 50. Sitzung am
30. September 2015 beraten und empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage auf Drucksache 18/3031 in seiner
43. Sitzung am 30. September 2015 beraten und empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage auf Drucksache 18/3031 in seiner 52. Sitzung am 30. September
2015 beraten und empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei drei Stimmenthaltungen aus der
Fraktion der SPD.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6227

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlagen in seiner 58. Sitzung am 17. Juni 2015 anbera-
ten und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die er in seiner 68. Sitzung am 28. September
2015 durchgeführt hat. An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Prof. Dr. Jörg Benedict Universität Rostock, Juristische Fakultät,
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privat-
recht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL. M.
Leibniz Universität Hannover, Juristische Fakultät,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Sozialrecht,
Öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungs-
wissenschaft

Manfred Bruns
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland
(LSVD),
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a. D.,
Karlsruhe

Prof. Dr. Jörn Ipsen
Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissen-
schaften,
Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswis-
senschaften

Katharina Jestaedt
Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Katholi-
sches Büro in Berlin,
Stellvertreterin des Leiters

Wolfgang Schwackenberg
Deutscher Anwaltverein e V., Berlin, Rechtsanwalt
und Notar

PD Dr. Friederike Wapler
Goethe-Universität Frankfurt am Main, Fachbe-
reich Rechtswissenschaft,
Entlastungsprofessur für Öffentliches Recht

Es wird auf die Unterlagen der 68. Sitzung am 28. September 2015 verwiesen.

Zu den Vorlagen lagen dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mehrere Petitionen vor.

Er hat die Vorlagen auf Drucksachen 18/5901 und 18/3031 in seiner 69. Sitzung am 30. September 2015 abschlie-
ßend beraten.

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache
18/5901 in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat folgenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf auf Drucksa-
che 18/3031 in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eingebracht:

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Artikel 30 (Änderung der Auslandszuschlagsverordnung) wird ersatzlos gestrichen.

2. Die bisherigen Artikel 31 bis 55 werden zu Artikel 30 bis 54.

Drucksache 18/6227 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Die Auslandszuschlagsverordnung ist bereits durch Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung vom 26. Juni 2012 ge-
ändert worden.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat diesen Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab-
gelehnt.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
18/3031 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Berlin, den 30. September 2015

Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Berichterstatterin

Dr. Karl-Heinz Brunner
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

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