BT-Drucksache 18/6199

Den deutschen OSZE-Vorsitz 2016 zur Stärkung der OSZE nutzen

Vom 30. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6199
18. Wahlperiode 30.09.2015

Antrag
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Agnieszka Brugger, Annalena
Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias
Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel
Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Den deutschen OSZE-Vorsitz 2016 zur Stärkung der OSZE nutzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt 2016 den Vorsitz der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Zeiten wachsender Unsicherheit in Eu-
ropa. Russland hat mit der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim und dem mi-
litärischen Vorgehen in der Ostukraine zentrale Pfeiler der europäischen Sicherheits-
architektur, wie sie vor 40 Jahren in der Schlussakte von Helsinki vereinbart und vor
25 Jahren mit der Unterzeichnung der Charta von Paris bekräftigt wurden, in Frage
gestellt. Infolgedessen befindet sich die Zusammenarbeit im Bereich kooperativer
Sicherheit auf einem historischen Tiefpunkt.

Die Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki am 1. August 1975 trug inmitten
des Kalten Krieges erheblich dazu bei, die latente Kriegsgefahr zwischen Ost und
West zu vermindern. Sie markierte den Beginn eines langen Weges zur Überwin-
dung der europäischen Spaltung und schuf die Grundlage eines gesamteuropäischen
Verhandlungs- und Konsultationsrahmen für kooperative multilaterale Sicherheit.
Der von der Schlussakte von Helsinki geprägte multidimensionale Sicherheitsbe-
griff, der die Gleichberechtigung und Interdependenz von politisch-militärischer Si-
cherheit, wirtschaftlich-ökologischen Grundvoraussetzungen und Menschenrechten
betont, ist bis heute wegweisend. Die Zusammenarbeit im Rahmen dieser drei Di-
mensionen der OSZE hat zum Aufbau erfolgreicher Instrumente ziviler Krisenprä-
vention geführt und wurde zudem zum Vorbild für Ansätze regionaler Zusammen-
arbeit in anderen Teilen der Welt.

Vertrauensbildende Maßnahmen und Transparenz, konventionelle Abrüstung sowie
Unterstützung beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen und Hilfe bei der Umset-
zung menschenrechtlicher Normen haben über Jahre Stabilität und Sicherheit in Eu-
ropa gefördert. Die öffentliche Selbstverpflichtung der Teilnehmerstaaten zur Ach-
tung von Menschenrechten und Grundfreiheiten trug dazu bei, dass sich in zahlrei-
chen mittelost- und osteuropäischen Staaten Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
durchsetzen konnten. Sie bildet bis heute eine wichtige Stütze all derjenigen, die sich
im Geltungsraum der OSZE-Prinzipien Unterdrückung und Diskriminierung erweh-

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ren müssen. Mit der Unterzeichnung der Charta von Paris haben sich 1990 alle Teil-
nehmerstaaten zum Aufbau demokratischer Staatswesen bekannt. Heute muss es da-
rum gehen, zum Wesen der OSZE-Grundlagendokumente zurückzukehren und ihren
Prinzipien neue Geltung zu verschaffen. Die Unverletzlichkeit der Grenzen, die po-
litische Souveränität aller Staaten und die Verwirklichung von Demokratie und
Menschenrechten, wie sie in diesen Dokumenten vereinbart sind, bleiben unerläss-
liche Prinzipien für die Herstellung von dauerhafter Stabilität und Sicherheit in Eu-
ropa und als Forderung aktuell.

Die OSZE wieder handlungsfähiger machen

Die seit Jahren manifeste, schwere strukturelle Krise der OSZE dauert an. Ihre Ur-
sprünge liegen in mangelnder Bereitschaft der Teilnehmerstaaten zu alle Dimensio-
nen umfassender Sicherheitskooperation und der wiederholten und folgenlos geblie-
benen Verletzung grundlegender OSZE-Prinzipien durch einzelne Teilnehmerstaa-
ten. Sämtliche Versuche der letzten Jahre, die OSZE funktionsfähiger zu machen
und den massiven Reformstau zu überwinden, müssen als gescheitert betrachtet wer-
den. Den gegenwärtigen wieder erhöhten Erwartungen an die OSZE und ihre Fähig-
keiten zur Konfliktbearbeitung kann die Organisation in ihrem jetzigen Zustand da-
her kaum gerecht werden. Im Jahr 2016 trägt Deutschland als vorsitzender Teilneh-
merstaat eine besondere Verantwortung dafür, das Vertrauen aller 57 Teilnehmer-
staaten in die OSZE wieder zu erhöhen.

Das Konzept der menschlichen Dimension war und bleibt eine zentrale Errungen-
schaft der OSZE. Hierunter fallen verbindliche Abmachungen („Commitments“) der
Mitgliedstaaten zu den Themenkomplexen Menschenrechte und Demokratie. Sie
bilden auch die Arbeitsgrundlage für das Komitee für die menschliche Dimension
der OSZE. Zu den wichtigsten Instrumenten im Bereich der menschlichen Dimen-
sion gehört neben der Beauftragten für Medienfreiheit und dem Hohen Kommissar
für nationale Minderheiten besonders das Büro für demokratische Institutionen und
Menschenrechte (ODIHR). Es ist seine Aufgabe, die Teilnehmerstaaten und die Zi-
vilgesellschaft bei der Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschen-
rechten, Toleranz und Nichtdiskriminierung zu unterstützen und dabei mit demokra-
tischen Nichtregierungsorganisationen zusammenzuarbeiten. Der Deutsche Bundes-
tag erinnert daran, dass sich alle Teilnehmerstaaten aus freien Stücken der Förderung
dieser Werte verpflichtet und sie zur notwendigen Grundlage für wirtschaftlichen
und sozialen Fortschritt erklärt haben. Die Teilnehmerstaaten sind zur Wahrung der
OSZE-Prinzipien unabdingbar auf die verdienstvolle Arbeit von ODIHR und die un-
ter seinem Dach durchgeführten professionellen, unabhängigen und langfristig an-
gelegten Wahlbeobachtungsmissionen angewiesen. Konkret gilt dies auch für die
Kurzzeit-Missionen der Parlamentarischen Versammlung der OSZE (OSZE PV), die
ergänzend einen wichtigen Beitrag zur Wahlbeobachtung leisten. Nicht nur im Rah-
men des OSZE-Vorsitzes muss Deutschland auf die Stärkung der menschlichen Di-
mension drängen und jegliche Versuche, ihre Geltung infrage zu stellen oder ihre
Instrumente zu diskreditieren, zurückweisen. Der Deutsche Bundestag bekräftigt,
dass der Austausch zwischen den Parlamentarierinnen und Parlamentariern aller
Teilnehmerstaaten aus Anlass der drei Mal jährlich stattfindenden Parlamentari-
schen Versammlungen der OSZE zur Verständigung im OSZE-Raum beiträgt. Ge-
rade wo Konflikte direkte Gespräche zwischen den Teilnehmerstaaten erschweren,
kann die Parlamentarische Versammlung vermittelnd wirken. Voraussetzung hierfür
ist, dass den Delegierten aus allen Teilnehmerstaaten gemäß den geltenden Regula-
rien die Teilnahme an den Parlamentarischen Versammlungen ermöglicht wird.

Stärkung der zivilen Krisenprävention

Auch die Fähigkeiten der OSZE im Bereich zivile Krisenprävention müssen ausge-
baut und gestärkt werden. Dies betrifft insbesondere die bewährten Instrumente der

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OSZE-Feldmissionen und lokalen Büros. Das lokale Engagement der OSZE in Süd-
osteuropa, Osteuropa, der Südkaukasus-Region und Zentralasien leistet einen wert-
vollen Beitrag zur frühzeitigen multilateralen Bearbeitung von Konflikten. Dass ein-
zelne Teilnehmerstaaten immer wieder versuchen, die Arbeit der Missionen zu un-
terbinden oder zu erschweren, ist nicht hinnehmbar und stellt einen Angriff auf die
in den OSZE-Prinzipien festgehaltenen, gemeinsamen Zielsetzungen der Teilneh-
merstaaten dar. Die vorgelegten Empfehlungen der von der OSZE-Vorsitz-Troika
eingesetzten hochrangigen ExpertInnengruppe sehen sinnvolle Maßnahmen zur
Stärkung der OSZE im Bereich Konfliktprävention und zur Erleichterung der Arbeit
der Missionen vor. Diese sollten von der Bundesregierung aufgegriffen und hoch-
ranging im Kreise der Teilnehmerstaaten diskutiert werden.

Mehr Unterstützung für die OSZE-Missionen in der Ukraine

Bei der Konfliktbearbeitung in der Ostukraine fehlt es weiterhin an politischer Un-
terstützung für die Versuche der beiden OSZE-Missionen SMM (Special Monitoring
Mission) und OM (Observer Mission), Transparenz herzustellen. Es ist nicht hin-
nehmbar, dass der SMM beständig der Zugang in bestimmte Teile der nicht von der
ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete verwehrt wird. Im Falle der OM an
den russisch-ukrainischen Grenzstationen Gukovo und Donetsk hat Russland eine
notwendige Ausweitung und Befähigung der Mission zur Überwachung des gesam-
ten Grenzgebietes gegen die große Mehrheit der OSZE-Teilnehmerstaaten bislang
verhindert. Umfassende und detaillierte Berichte über die Umsetzung der in Minsk
getroffenen Vereinbarungen sind für Fortschritte in der Konfliktbearbeitung aber un-
verzichtbar. Deshalb unterstreicht der Deutsche Bundestag ausdrücklich die Not-
wendigkeit einer weiteren Verlängerung der Mandate beider Missionen in der Ukra-
ine. Des Weiteren hält er es für erforderlich, die Rolle der OSZE bei der Konfliktbe-
arbeitung in der Ukraine zu stärken und die Missionen entlang der Vorschläge des
Generalsekretärs der OSZE und der von der OSZE-Vorsitz-Troika eingesetzten
hochrangigen ExpertInnengruppe weiterzuentwickeln. Die Gewährleistung der Si-
cherheit der eingesetzten zivilen Beobachterinnen und Beobachter muss dabei im
Mittelpunkt stehen.

Die OSZE stößt bei der Überwachung des Waffenstillstandes in der Ukraine immer
wieder an ihre Grenzen. Die Beobachterinnen und Beobachter gehen beim Einsatz
in der von andauernder Gewalt geprägten Region ein hohes persönliches Risiko ein.
Dass sie befürchten müssen, vor Ort entführt zu werden oder der Gewalt schutzlos
ausgesetzt zu sein, ist nicht akzeptabel. Vor diesem Hintergrund hat der OSZE-
Generalsekretär Lamberto Zannier im Juni 2015 vorgeschlagen, die Beobachtungs-
missionen in der Ukraine durch robustere Komponenten zu ergänzen, wie beispiels-
weise durch den Einsatz unbewaffneter Aufklärungsdrohnen und durch eine leichte
Bewaffnung der Beobachterinnen und Beobachter zum eigenen Schutz, damit sich
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mission künftig „in Gebieten bewegen kön-
nen, die derzeit unerreichbar sind“ (vgl. Der Tagesspiegel, 22. Juni 2015). Diese
Vorschläge sollten von den OSZE-Teilnehmerstaaten sorgfältig diskutiert und auch
im Hinblick auf ihre kurz- und langfristige Wirkung geprüft werden. Die OSZE-
Missionen in der Ukraine sollten in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt werden und
der Schutz der eingesetzten Beobachterinnen und Beobachter muss ausgebaut wer-
den.

Mehr Unterstützung für Rüstungskontrolle und Prozesse der Vertrauensbildung

Im Bereich konventioneller Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung konnten in-
folge der Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki zahlreiche bewährte Mecha-
nismen und Instrumente etabliert werden. Angesichts der sich verstärkenden Krise
der konventionellen Rüstungskontrolle bedürfen diese jedoch dringend der Erneue-
rung und Überprüfung, um Vertrauen und Transparenz im OSZE-Raum wieder zu

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stärken. Nach dem faktischen Zusammenbruch der rüstungskontrollpolitischen Ver-
einbarungen im Rahmen des KSE-Vertrages ist es dringend erforderlich, mit neuen
Impulsen die konventionelle Rüstungskontrolle wieder zu beleben. Dabei sollte sich
um eine zeitgemäße konventionelle Rüstungskontrolle bemüht werden, die die Er-
fassung der tatsächlichen militärischen Fähigkeiten in den Vordergrund rückt. Die
durch den Open-Skies-Vertrag ermöglichten, gegenseitigen vertrauensbildenden
Überwachungsflüge werden rege in Anspruch genommen und von keinem Beteilig-
ten in Frage gestellt. Hier sind eine geographische Ausdehnung des vom Open-
Skies-Vertrag abgedeckten Gebietes und eine Intensivierung der gegenseitigen Flug-
bewegungen anzustreben. Auch das Wiener Dokument bedarf der Fortentwicklung
und Modernisierung, damit zukünftig Veränderungen bezüglich des Umfangs der
Streitkräfte, der vorhandenen Waffensysteme, der Größe des Militärhaushalts und
der militärischen Planungen schneller festgestellt werden können und tatsächlich
sämtliche Manöver im Vorfeld zu melden sind. Den Vereinbarungen der Schlussakte
von Helsinki über die vorherige und wahrheitsgemäße Ankündigung größerer Ma-
növer und über den Austausch von Beobachterinnen und Beobachtern zu diesen Ma-
növern muss wieder umfassende Geltung verschafft werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

− sich auf höchster politischer Ebene für die Stärkung der OSZE einzusetzen;
− gegenüber den OSZE-Teilnehmerstaaten auf der fortwährenden Geltung der

grundlegenden Prinzipien der Organisation zu bestehen und deren Verletzung
entschieden zurückzuweisen;

− den deutschen OSZE-Vorsitz 2016 sowie die Beteiligung im Rahmen der O-
SZE-Vorsitz-Troika zu nutzen, um die existierenden und bewährten Instru-
mente der drei Dimensionen (politisch-militärische, wirtschaftlich-ökologische
und menschliche Dimension) zu festigen und weiterzuentwickeln;

− die Stärkung der menschlichen Dimension, die elementarer Bestandteil des um-
fassenden Sicherheitsansatzes der OSZE ist, ins Zentrum des deutschen Vorsit-
zes zu rücken;

− sich in der menschlichen Dimension insbesondere für die Stärkung des Büros
für demokratische Institutionen und Menschenrechte in Warschau sowie der
Beauftragten für Medienfreiheit (Wien) und des Hohen Kommissars für natio-
nale Minderheiten (Den Haag) einzusetzen;

− die Entwicklung effektiverer Instrumente in der menschlichen Dimension zu
unterstützen, um die OSZE-Verpflichtungen umzusetzen, insbesondere durch
verstärkte Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen;

− sich im Einklang mit den Sanktionsbeschlüssen der Europäischen Union dafür
einzusetzen, allen Delegierten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE
die Teilnahme an deren Tagungen zu ermöglichen;

− sich intensiv um die Stärkung der OSZE im Bereich Konfliktprävention zu be-
mühen und die Rolle der OSZE bei Frühwarnung, ziviler Krisenprävention und
Krisenbewältigung zu stärken und auszubauen;

− öffentlich und mit Nachdruck für ein langfristiges und funktionsfähiges Mandat
der OSZE-Missionen SMM und OM in der Ukraine einzutreten;

− sich insbesondere dafür einzusetzen, dass die OSZE-SMM uneingeschränkten
und sicheren Zugang in das gesamte Konfliktgebiet in der Ostukraine erhält;

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− innerhalb der OSZE dafür zu werben, die beiden Missionen in der Ukraine pla-

nerisch, personell, finanziell und technisch adäquat zur Erfüllung ihres Mandats
auszustatten und dabei für die OSZE-SMM Vorschläge wie die vom OSZE-
Generalsekretär Lamberto Zannier angeregte Schutzkomponente im Kreis der
Teilnehmerstaaten zu diskutieren und im Hinblick auf ihre kurz- und langfris-
tige Wirkung zu prüfen;

− mit Nachdruck für einen umfassenden Ansatz zur Abrüstung und Rüstungskon-
trolle im OSZE-Raum zu werben und sich um eine Wiederbelebung konventi-
oneller Rüstungsvereinbarungen zu bemühen;

− dem Bundestag einen Zwischenbericht über ihre Initiativen im Rahmen des
deutschen OSZE-Vorsitzes 2016 vorzulegen und hierin auch die Rückmeldun-
gen der anderen Teilnehmerstaaten zu thematisieren.

Berlin, den 29. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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