BT-Drucksache 18/6178

Einsatz von Pestiziden in Entwicklungsländern

Vom 24. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6178
18. Wahlperiode 24.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Harald Ebner, Kordula Schulz-Asche,
Claudia Roth (Augsburg), Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock,
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger,
Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir,
Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner,
Matthias Gastel, Kai Gehring, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Peter Meiwald,
Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel,
Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einsatz von Pestiziden in Entwicklungsländern

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr.
Gerd Müller, betont immer wieder, dass verstärkt private Investitionen in Ent-
wicklungsländern nötig seien. Im Rahmen verschiedener Initiativen – unter
anderem die German Food Partnership, die New Alliance for Food Security and
Nutrition und die Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger – sucht die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit die enge Kooperation mit privaten Unternehmen.
Zu diesen Unternehmen zählen beispielsweise Monsanto Agrar Deutschland,
Syngenta Agro GmbH, Bayer CropScience Deutschland GmbH und BASF SE
(vgl. www.new-alliance.org/ und www.germanfoodpartnership.info/). Die Ein-
stufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“
durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) löste weltweit
Debatten zur Toxizität von Pestiziden aus. Es stellt sich die Frage, inwieweit
entwicklungspolitische Aktivitäten deutscher Bundesministerien diesen Debat-
ten Rechnung tragen, und inwiefern diesen Aspekten dabei auch in Kooperatio-
nen mit Unternehmen, die einschlägige wirtschaftliche Interessen verfolgen,
Vorrang eingeräumt wird.

Der Einsatz von Pestiziden ist in vielen Entwicklungsländern mit erhöhten Risi-
ken verbunden. Studien zufolge fehlen häufig elementare Schutzmaßnahmen,
wie angemessene Schutzkleidung oder sachgemäße Lagerung und Entsorgung
von Pestizidkanister (PAN, 2010: Communities in Peril – Global report on
health impacts of pesticide use in agriculture). In einigen Regionen häufen sich
besonders dramatische Gesundheitsprobleme, die mit dem Pestizideinsatz in
Verbindung gebracht werden. So ist im Umfeld von gentechnisch veränderten
Soja- und Maisplantagen in Südamerika, die mit Glyphosat behandelt werden,
ein starker Anstieg von Krebsfällen, Geburten von Kindern mit Missbildungen
und weiteren Gesundheitsproblemen aufgetreten (Vazquez und Nota, 2010:
Report from the 1st National Meeting of Physicians in the Crop-sprayed towns).
In Sri Lanka häufen sich seit Mitte der 1990er Jahre Nierenerkrankungen, die
unter anderem mit dem Einsatz von Glyphosat und anderen Pestiziden in Ver-
bindung gebracht werden. Besonders betroffen sind Menschen, die in der
Landwirtschaft arbeiten (Jayasumana, Gunatilake und Senanayake, 2014: Gly-

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phosate, Hard Water and Nephrotoxic Metals – Are They the Culprits Behind
the Epidemic of Chronic Kidney Disease of Unknown Etiology in Sri Lanka?,
International Journal of Environmental Research and Public Health).

In vielen Entwicklungsländern werden Pestizide eingesetzt, die in Europa auf-
grund toxischer Wirkungen nicht mehr zugelassen sind, wie beispielsweise
Paraquat oder Endosulphan (www.evb.ch/firmen-institutionen/syngenta/
paraquat/paraquat-forschungsdatenbank/). Zudem wird der besonders toxische
Pestizidbeistoff POE-Tallowamin weltweit nach wie vor eingesetzt, während er
in Deutschland vom Markt genommen wurde.

Darüber hinaus gibt es Hinweise auf gravierende Mängel bei der Zulassung und
Kontrolle von Pestiziden in Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit
(vgl. African Centre for Biosafety: How Much Glyphosate is on Your Dinner
Plate?).

Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft
ist die Frage relevant, mit welchen Risiken der Pestizideinsatz in Partnerländern
verbunden ist und welches Potential ökologische Anbauverfahren ohne den
Einsatz von Pestiziden haben. Studien zeigen, dass mit agrarökologischen Maß-
nahmen erhebliche Ertragssteigerungen bei Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in
Afrika, Asien und Lateinamerika auch ohne den Einsatz von Pestiziden möglich
sind (vgl. Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen
Bundestag (TAB) Nr. 142 „Forschung zur Lösung des Welternährungsprob-
lems“ und Bericht des UN-Berichterstatters für das Recht auf Nahrung, Olivier
de Schutter).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchen Projekten kooperiert das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit Pestizidherstellern bei-
spielsweise bei der Planung und Erstellung von Trainingsmaterialien und
bei der Durchführung von Trainings- und Beratungsmaßnahmen, wie sie
etwa im Rahmen der German Food Partnership oder im Rahmen der Son-
derinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ des BMZ stattfinden?

a) In welchen Ländern kooperieren diese Projekte konkret mit Pestizidher-
stellern, und worin besteht diese Kooperation?

b) Welchen entwicklungspolitischen Mehrwert bietet diese Kooperation
aus Sicht der Bundesregierung jeweils?

2. In welchen Projekten kooperieren das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) oder andere Bundesministerien in Entwick-
lungsländern mit Pestizidherstellern?

a) In welchen Ländern kooperieren diese Projekte konkret mit Pestizidher-
stellern, und worin besteht diese Kooperation?

b) Welchen Mehrwert bietet diese Kooperation aus Sicht der Bundesregie-
rung jeweils?

3. Welche Vorteile für die Ernährungssicherung in Entwicklungsländern ver-
spricht sich die Bundesregierung von der Kooperation mit Pestizidherstel-
lern?

4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von Pestiziden
in den Ländern und Regionen entwickelt, in denen die Bundesregierung
(durch das BMZ, das BMEL u. a.) Programme im Bereich der Landwirt-
schaft durchführt?

a) Hat der Pestizideinsatz zu- oder abgenommen?

b) Welche Untersuchungen gibt es dazu?

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c) Welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus für ihr Regie-
rungshandeln ab?

5. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Einsatz hochgefährlicher
Pestizide (beispielsweise entsprechend der PAN International „List on
Highly Hazardous Pesticides“) in Partnerländern zu reduzieren und zu be-
enden?

a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung dafür
ein?

b) Wenn nein, warum nicht?

6. Spricht sich die staatliche Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregie-
rung in Schulungen, Trainingsmaterialien und in der Beratung für oder ge-
gen einzelne Pestizidwirkstoffe aus?

a) Wenn ja, um welche Pestizide handelt es sich, und an welchen Auflagen
und Kriterien orientieren sich diese Empfehlungen?

b) Wenn nein, warum werden keine derartigen Empfehlungen gegeben?

7. Welche Beschaffungs- und Ausschlusskriterien gelten für die Deutsche Ge-
sellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, und nach
Kenntnis der Bundesregierung für weitere Partner der staatlichen deutschen
Entwicklungszusammenarbeit und ihre regionalen Projektpartner bei Pesti-
ziden?

a) An welchen international anerkannten toxikologischen Einstufungen
orientieren sich die Beschaffungskriterien?

b) Führt beispielsweise die Auflistung eines Pestizids in der PAN Interna-
tional „List on Highly Hazardous Pesticides“ dazu, dass die Beschaffung
eines derartigen Pestizids im Rahmen von Projekten der GIZ und nach
Kenntnis der Bundesregierung anderer Partner ausgeschlossen wird?

Wenn nein, warum nicht?

8. Welche Folgen hat die Einstufung von Glyphosat durch die International
Agency for Research on Cancer (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend
für Menschen“ für die Beratung der staatlichen Entwicklungszusammenar-
beit im Hinblick auf den Einsatz von Glyphosat, insbesondere im Rahmen
von „conservation agriculture“?

9. In welchen Ländern und Projekten fördern Programme des BMZ, BMEL
oder anderer Bundesministerien „conservation agriculture“?

a) Wird dabei Glyphosat oder Glyphosinat eingesetzt?

b) Welche Kenntnisse gibt es darüber, ob die eingesetzten Glyphosat-
Produkte POE-Tallowamine enthalten?

10. Wird die Bundesregierung – unabhängig vom Ausgang des EU-Zulassungs-
verfahrens für Glyphosat – POE-tallowaminhaltige Glyphosatprodukte, die
aufgrund ihrer weitaus toxischeren Wirkung in Deutschland vom Markt ge-
nommen wurden, aus ihren Projekten der deutschen Entwicklungszusam-
menarbeit zu verbannen?

11. Was versteht die Bundesregierung unter „verbessertem Saatgut“, das in der
staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit des BMZ und der GIZ
gefördert wird?

12. Welche Sorteneigenschaften sind aus Sicht der Bundesregierung für die
Bewertung von Saatgut von entscheidender Bedeutung?

Inwieweit spielen dabei die Aspekte

a) erhöhte Saatgutkosten,

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b) Ansprüche an Bewässerung,

c) Ansprüche an den Einsatz von Pestiziden,

d) Bodenstandorte,

e) Schutzregelungen für geistige Eigentumsrechte

eine Rolle?

13. Befürwortet die Bundesregierung Projekte, die den Umstieg von Kleinbäu-
erinnen und Kleinbauern unter Armutsbedingungen von traditionellen
Saatgutsorten auf Hybridsaatgut fördern?

a) Wenn ja, in welchen Ländern, und warum?

b) Durch welche Konzepte und Maßnahmen sichert die Bundesregierung
im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit den Erhalt traditioneller
und lokaler Saatgutsorten, um dem weiteren Verlust an genetischen Res-
sourcen und der Agrobiodiversität vorzubeugen?

c) Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung diesbezüglich die
New Alliance for Food Security and Nutrition und die durch diese Alli-
anz eingeforderten Saatgutgesetzgebungen in den Partnerländern?

d) Wie wirken sich diese Saatgutgesetzgebungen nach Kenntnis der Bun-
desregierung auf die Verfügbarkeit von lokal angepasstem Saatgut aus?

e) Wie wirken sich diese Saatgutgesetzgebungen nach Kenntnis der Bun-
desregierung auf die Saatgutkosten für Kleinbäuerinnen und Kleinbau-
ern aus?

f) Ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Risiken durch die Ein-
führung von Saatgutgesetzgebungen, und wie könnte diesen Risiken
Rechnung getragen werden?

14. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
eines Umstiegs von traditionellem Saatgut auf Hybridsaatgut vor, dessen
Einsatz in der Regel mit einem zwingend notwendigen, jährlichen Neukauf
einhergeht, um Ertragssteigerungspotentiale auszuschöpfen, im Hinblick
auf den Pestizideinsatz in Entwicklungsländern?

a) Falls keine Informationen durch Evaluationen, Studien etc. vorliegen,
wie rechtfertigt die Bundesregierung Projekte staatlicher, deutscher Ent-
wicklungszusammenarbeit, die den Einsatz von Hybridsaatgut fördern?

b) Inwiefern verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge
der eingesetzten Pestizide beim Umstieg auf Hybridsaatgut?

c) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den ökonomi-
schen Vor- bzw. Nachteilen eines derartigen Anbausystems hinsichtlich
Kosten, Verschuldungsrisiko, Eignung für den Regenfeldbau, Resilienz
gegen abiotische Stressfaktoren etc. vor?

d) Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich nach Kenntnis der Bundesre-
gierung im Vergleich zu ökologischen Anbausystemen mit traditionel-
lem Saatgut für von Armut betroffene Kleinbäuerinnen und Kleinbau-
ern?

15. Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung getroffen wer-
den, um mangelnder Schutzkleidung von Pestizidanwenderinnen und Pesti-
zidanwendern sowie Sicherheitsmängeln bei der Lagerung und Entsorgung
von Pestizidkanistern zu begegnen, wie sie trotz zahlreicher Programme zur
„sicheren Pestizidanwendung“ in Afrika, Asien und Lateinamerika nach
wie vor in gravierendem Ausmaß auftreten (vgl. Vorbemerkung der Frage-
steller)?

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16. Sind solche Maßnahmen in Projekten, die die Bundesregierung finanziell
unterstützt, vorgeschrieben?

Wenn ja, in welchen (bitte nach Projekten und Ländern auflisten)?

Wenn nein, warum nicht?

17. In welchen Projekten finden Trainings und Beratungen für eine sichere Pes-
tizidanwendung in Entwicklungsländern statt?

a) Wird die lokale Bevölkerung über Gefahren der Pestizidanwendung auf-
geklärt?

Wenn ja, durch welche Maßnahmen wird die Bevölkerung aufgeklärt
(bitte nach Programmen und Ländern auflisten)?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in soja-
anbauenden Ländern Südamerikas durch glyphosathaltige Pestizide er-
hebliche Gesundheitsschäden auftreten, und welche Schlussfolgerungen
und Konsequenzen zieht sie aus diesen Entwicklungen (vgl. Vorbemer-
kung der Fragesteller)?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in Sri Lanka
vermehrt Nierenerkrankungen festzustellen sind, die in Verbindung mit
dem Einsatz von Glyphosat gebracht werden, und welche Schlussfolge-
rungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen Entwicklungen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?

18. Wie werden die Allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes
(„Integrated Pest Management“) in Trainings, Trainingsunterlagen und Be-
ratungsmaßnahmen der von der Bundesregierung oder beauftragter Pro-
jektpartnern durchgeführten Projekte in Partnerländern umgesetzt und kon-
kret die Forderung, „nachhaltigen biologischen, physikalischen und ande-
ren nichtchemischen Methoden […] Vorzug vor chemischen Methoden zu
geben, wenn sich mit ihnen ein zufriedenstellendes Ergebnis bei der Be-
kämpfung von Schädlingen erzielen lässt“ (Rahmenrichtlinie 2009/128/EG,
Anhang III; bitte nach Ländern und Maßnahmen auflisten)?

19. Bieten ökologische Anbauverfahren ohne Pestizide aus Sicht der Bundesre-
gierung Vorteile für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern unter Armutsbedin-
gungen in Entwicklungsländern?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

20. Welche Schlussfolgerungen für die Ausrichtung ihrer Entwicklungszu-
sammenarbeit zieht die Bundesregierung aus dem TAB-Bericht Nr. 142
„Forschung zur Lösung des Welternährungsproblems“ und dem Bericht des
UN-Berichterstatters für das Recht auf Nahrung, Olivier de Schutter, wo-
nach eine deutliche Steigerung der Erträge von Kleinbäuerinnen und Klein-
bauern um ca. 80 Prozent mit modernen agrarökologischen Methoden er-
reicht werden kann?

21. Verfolgen die Akteure der staatlichen deutschen Entwicklungszusammen-
arbeit in der Beratung Ansätze einer ökologischen Landwirtschaft ohne
Pestizide?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welchen Ländern werden derartige Ansätze gefördert, und wel-
chen Stellenwert nehmen diese insgesamt im Rahmen der Entwicklungszu-
sammenarbeit ein (bitte finanziellen Umfang bezogen auf das Länderpro-
gramm o. Ä. benennen)?

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22. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung Ansätzen ökologischer
Landwirtschaft ohne Pestizide für die zukünftige Arbeit der staatlichen
deutschen Entwicklungszusammenarbeit ein?

Plant die Bundesregierung, diesen Methoden Vorrang bei der Förderung
einzuräumen?

Wenn nein, warum nicht?

23. Welche Forschungsschwerpunkte verfolgt das Agrarforschungsvorhaben
„Beratungsgruppe Entwicklungsorientierte Agrarforschung“ (BEAF) der
GIZ?

a) Inwiefern beinhaltet es Forschungsprojekte zu ökologischen Anbauver-
fahren, nicht-chemischer Schädlingsbekämpfung sowie die Weiterent-
wicklung traditioneller, lokaler Saatgutsorten?

b) Welchen Anteil haben die genannten Bereiche am gesamten For-
schungsbudget von BEAF?

24. Welche Maßnahmen werden von Deutschland im Rahmen des FAO-
UNDP-Programms zur Abmilderung des Klimawandels in acht Entwick-
lungsländern (siehe AgE-Meldung) im Bereich Land- und Forstwirtschaft
finanziert (bitte auch länderübergreifende Instrumente und länderspezifi-
sche Maßnahmen angeben)?

a) Inwiefern sollen Konzepte der „Climate Smart Agriculture“ (CSA) ge-
fördert werden?

b) Inwiefern ist der Pestizideinsatz Teil der CSA-Konzepte?

c) Werden im Rahmen des Programms weitere Ansätze gefördert, wie sich
die Landwirtschaft dem Klimawandel anpassen und selbst einen Beitrag
zu dessen Bewältigung beitragen kann?

d) Inwiefern ist die Finanzierung des Programms insgesamt an Vorgaben
zum Pestizideinsatz gekoppelt?

Berlin, den 24. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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