BT-Drucksache 18/612

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates - Drucksachen 18/295, 18/601 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schulobstgesetzes

Vom 19. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/612
18. Wahlperiode 19.02.2014

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay,
Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
Roland Claus, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael
Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Birgit Wöllert, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates
– Drucksachen 18/295, 18/601 –

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schulobstgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Schulobstgesetz setzt das im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik be-
schlossene EU-Schulobstprogramm um, Verordnung (EU) Nr. 1308/2013). Die
EU-Kommission finanziert das Programm bisher zu 50 bzw. 75 Prozent. Diese
Absatzförderung für regionale Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe wurde mit
der nachhaltigen Heranführung von Kindern an frisches Obst und Gemüse ver-
bunden. In Deutschland beteiligen sich bisher nur sieben Bundesländer an dem
Programm, wobei Kinder überwiegend in der Altersgruppe von sechs bis zehn
Jahren berücksichtigt werden. Wegen fehlender finanzieller Mittel wird das An-
gebot teilweise auf einmal wöchentlich beschränkt. Auch teilnahmewillige Schu-
len wurden aus finanziellen Gründen abgewiesen. In Baden-Württemberg wird
das Programm durch private Sponsoren kofinanziert. Hoher bürokratischer Auf-
wand und fehlende finanzielle Ressourcen hielten die anderen neun Bundesländer
bisher von einer Teilnahme ab. Betreuerinnen und Betreuer sowie Lehrkräfte sind
bislang von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Evaluation des Programms hat
ergeben, dass die Kinder das Obst und Gemüse gern angenommen haben und das
Wissen und die Wertschätzung von Nahrungsmitteln bei den beteiligten Kindern
zugenommen haben.
Das EU-Schulobstprogramm soll in seiner künftigen Ausrichtung stärker auf die
Perspektive der gesunden und abwechslungsreichen Ernährung abstellen. Es kann
einen Beitrag dazu leisten, sozial bedingte Unterschiede im Ernährungsverhalten
zu verringern. Dazu gehört unter anderem die Ernährungsbildung in Theorie und
Praxis, um Kinder und Jugendliche zu einem selbstbestimmten und ausgewogenen
Ernährungsverhalten zu befähigen. Auch soziale und ökologische Gesichtspunkte
bei der Nahrungsmittelerzeugung, den Transportwegen und der Vermeidung von
Lebensmittelabfällen sollten vermittelt werden. Eine Beschränkung der Abgabe
Drucksache 18/612 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

von Obst und Gemüse an Kinder von sechs bis zehn Jahren, wie es das EU-
Schulobstprogramm vorsieht, ist nicht nachvollziehbar. Untersuchungen haben
ergeben, dass auch Jugendliche zu wenig der täglich empfohlenen Menge an Obst
und Gemüse zu sich nehmen. Außerdem ist die Abgabe von kostenfreiem Trink-
wasser in den Bildungseinrichtungen wichtig, um bei Kindern und Jugendlichen
eine gesunde Ernährungsweise zu unterstützen und Übergewicht vorzubeugen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. dafür zu sorgen, dass der Bund die Kosten für den nationalen Anteil zur Kofi-
nanzierung, der ab 2014 nur noch 25 Prozent (bzw. 10 Prozent in Regionen
mit geringem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt) beträgt, vollständig trägt, und
gesetzlich sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler das Obst und
Gemüse unabhängig von Elternbeiträgen kostenfrei erhalten;

2. das Schulobstprogramm mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt aufzustocken,
damit alle Kinder und Jugendlichen täglich mindestens eine Portion Obst und
Gemüse in den Bildungseinrichtungen kostenfrei erhalten;

3. zu regeln, dass auch Kommunen und Schulen in Bundesländern, die nicht am
EU-Schulobstprogramm teilnehmen, von dem Programm profitieren können;

4. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass in der neuen Verordnung zur Än-
derung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr.
1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und
Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen (COM(2014)32 vom
30.1.2014)
a) der bisher für die Teilnahme notwendige Verwaltungs- und Organisati-

onsaufwand so reduziert und vereinfacht wird, dass alle Schulen und
Bundesländer unbürokratisch an dem EU-Schulobstprogramm teilhaben
können,

b) auch die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in
den Bildungseinrichtungen in das Programm als Konsumenten einbezo-
gen werden, um ihre Vorbildfunktion im Ernährungsverhalten für die
Kinder und Jugendlichen ausüben zu können,

c) die EU-Kommission darüber hinaus die pädagogischen Begleitmaßnah-
men wie Schulmaterialien und Unterrichtseinheiten sowie die Einrichtung
und Betreuung von Schulkantinen und Schulgärten zusätzlich finanziell
unterstützt,

d) die EU-Kommission auch die Bereitstellung von Trinkwasserbrunnen als
Wasserspender zur kostenfreien Benutzung in Kindertageseinrichtungen,
Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen finanziell unterstützt.

Berlin, den 18. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.