BT-Drucksache 18/592

Den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG neu und verantwortungsvoll besetzen

Vom 19. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/592
18. Wahlperiode 19.02.2014

Antrag
der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, Jan Korte,
Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
Roland Claus, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katrin Kunert,
Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze,
Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG neu und verantwortungsvoll
besetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Bilanz nach 20 Jahren Bahnreform fällt hinsichtlich der verkehrspoliti-
schen Ziele durchwachsen, mit Blick auf die Reduktion der staatlichen
Unterstützungsleistungen für die Schiene kritisch und bezüglich des Ziels ei-
nes kundenfreundlichen Schienenverkehrs negativ aus.

2. Die Unternehmensform einer Aktiengesellschaft hat sich für einen Bahnkon-
zern, der sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes befindet, als ungeeig-
net erwiesen. Eine Debatte über eine andere Form des Eigentums der öffent-
lichen Hand an der Deutschen Bahn, beispielsweise die Form einer Anstalt
des öffentlichen Rechts, ist unausweichlich.

3. Die Problematik wurde zum Jahreswechsel 2013/2014 am Fall Ronald
Pofalla deutlich. Die damals designierte neue Bundesregierung begann noch
vor ihrer Vereidigung Mitte Dezember 2013 damit, eine Neuordnung des
Führungspersonals bei der bundeseigenen Deutschen Bahn AG (DB AG)
vorzunehmen. Neben ersten angedachten Auswechslungen auf der Ebene des
Aufsichtsrats wurde bekannt, dass der ehemalige Kanzleramtsminister und
aktuelle Bundestagsabgeordnete Ronald Pofalla neues Vorstandsmitglied des
Bahnkonzerns werden soll. Dies geht offenbar auf eine Absprache zurück,
die laut Medienberichten bereits im November 2013 zwischen dem Vor-
standsvorsitzenden der DB AG, Rüdiger Grube, dem Aufsichtsratsvorsitzen-
den der DB AG, Utz-Hellmuth Felcht, und der Bundeskanzlerin Angela
Merkel getroffen wurde.

4. Gemäß dem Aktiengesetz „beschließt die Hauptversammlung“ (hier der 100-
prozentige Eigentümer Bund) „über die Bestellung der Mitglieder des Auf-
sichtsrats“ (§ 119 des Aktiengesetzes). Der Aufsichtsrat wiederum „bestellt
die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre“ (§ 84 des Aktiengesetzes).
Diese gesetzlichen Regelungen widersprechen einem Vorgehen, bei dem ein

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ehemaliger Minister der vorangegangenen Bundesregierung in die Position
eines Vorstandsmitglieds gebracht werden soll.

5. Im Gegensatz zu allen anderen in Deutschland registrierten Aktiengesell-
schaften werden der Charakter des Schienenverkehrs und damit in erhebli-
chem Umfang auch Grundzüge der Ausrichtung der Geschäftspolitik der
DB AG in der Verfassung festgeschrieben. Gemäß Artikel 87e des Grundge-
setzes ist der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn AG im Bereich des
Schienenverkehrs dem „Wohl der Allgemeinheit“ und auf eine Befriedigung
von „Verkehrsbedürfnissen“ verpflichtet.

6. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung findet sich darüber hinaus
die Aussage, dass sichergestellt werde, „dass alle Gewinne der Eisenbahnin-
frastrukturunternehmen des Bundes in die Infrastruktur zurückfließen.“ Des-
weiteren wird kundgetan, dass „(wir) den Verkehrsträger Schiene weiter
stärken und ausbauen (wollen)“. Und dass „wir (…) die Geschäftspolitik der
DB noch stärker an diesen Zielen ausrichten, ohne die Wirtschaftlichkeit in
Frage zu stellen. Dazu werden wir das Steuerungskonzept für die DB AG un-
ter Berücksichtigung des Aktienrechtes überarbeiten. (…) Die Steuerung der
DB AG im Aufsichtsrat wird von dem im für Verkehr zuständigen Bundes-
ministerium angesiedelten Staatssekretär koordiniert.“ Damit erklärt die neue
Bundesregierung, dass sie sehr wohl sich mit der konkreten „Geschäftspolitik
der DB“ befassen will, ja sogar, dass sie eine „Steuerung der DB AG“ prakti-
zieren werde.

7. Eine Einflussnahme von Bundesregierungen auf die Deutsche Bahn AG im
Allgemeinen und auch auf deren konkrete Geschäftspolitik im Besonderen ist
nicht neu. So erklärte im Herbst 2002 die damalige rot-grüne Bundesregie-
rung im Koalitionsvertrag die Unterstützung für die kurz darauf gescheiterte
Bahnpreisreform (PEP; Preis- und Erlösmanagement Personenverkehr). 1999
und 2009 waren es beim Austausch der Vorstandsvorsitzenden der DB AG
der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin, welche faktisch die Personal-
entscheidungen vornahmen, der Aufsichtsrat wurde im Nachhinein infor-
miert. Die schwarz-gelbe Bundesregierung nahm Anfang des Jahres 2013
massiv Einfluss auf die Entscheidung des Aufsichtsrats der DB AG hinsicht-
lich der unternehmerischen Reaktion auf die neuen, deutlichen Kostensteige-
rungen beim Projekt Stuttgart 21. Es war wohl Kanzleramtsminister Roland
Pofalla, der laut nicht dementierten Medienberichten in Gruppengesprächen
mit Aufsichtsratsmitgliedern und in Telefonaten mit einzelnen Aufsichtsräten
darauf hinwirkte, dass der Aufsichtsrat am 5. März 2013 sein Ja dazu gab,
dass die DB AG die Mehrkosten in Höhe von rund 2 Mrd. Euro trägt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Frage zu überprüfen, inwieweit die Unternehmensform einer Aktienge-
sellschaft geeignet ist, um den Interessen des Gemeinwohls im Allgemeinen
und den Festlegungen des Grundgesetzes im besonderen hinsichtlich des
Schienenverkehrs in Deutschland gerecht zu werden. Sollte diese Überprü-
fung negativ ausfallen, so sind entsprechende alternative Modelle des Eigen-
tums der öffentlichen Hand zu debattieren und zur Entscheidung zu stellen;

2. dafür Sorge zu tragen, dass, solange es bei einer Aktiengesellschaft als Un-
ternehmensform der Deutschen Bahn bleibt, alle Eigentümer-Aufsichtsrats-
mandate von Personen wahrgenommen werden, die durch ihr bisheriges
Handeln nachgewiesen haben, dass sie für eine Stärkung des Schienenver-
kehrs in Deutschland stehen und nicht zuvor bei Lobbyorganisationen der
Automobil- oder Luftfahrtbranche Positionen inne hatten. Im Aufsichtsrat
vertreten sein müssen neben direkten Vertreterinnen und Vertretern des Bun-

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des auch vom Parlament zu bestimmende Personen, die die Bereiche Um-
weltpolitik, Fahrgastinteressen und Verbraucherschutz repräsentieren. Im
Umkehrschluss ist grundsätzlich darauf zu achten, dass keine Personen Auf-
sichtsratsmandate wahrnehmen, die mit Unternehmen oder Strukturen ver-
bunden sind, deren Interessen in einem Widerspruch zu dem Ziel der nach-
haltigen Entwicklung des Schienenverkehrs stehen;

3. die der Eigentümerseite zustehenden Aufsichtsratssitze geschlechterparitä-
tisch, also grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen, zu besetzen;

4. die Liste derjenigen Personen, die für ein Aufsichtsratsmandat der Eigentü-
merseite und für die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden respektive der
Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden, im Deutschen Bundestag
und in der Öffentlichkeit transparent zur Debatte zu stellen.

Berlin, den 19. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Verpflichtung der Schienenverkehrspolitik auf das Allgemeinwohl
Artikel 87e des Grundgesetzes lautet: „Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbe-
sondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes des Bundes sowie bei de-
ren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr be-
treffen, Rechnung getragen wird.“
Das Grundgesetz, in das dieser neue Artikel mit der Bahnreform 1993 aufgenommen wurde, geht also wei-
terhin davon aus, dass der Bund bei der Bahn gemeinwirtschaftliche Aufgaben zu verfolgen hat, und zwar
nicht nur hinsichtlich der Infrastruktur, sondern auch hinsichtlich der „Angebote“ auf diesem Schienennetz.
Ausgenommen ist lediglich der Schienenpersonennahverkehr, der 1994 zur Ländersache wurde. Die Perso-
nen, die die Bahn wirtschaftlich führen, und insbesondere diejenigen, die sie kontrollieren, müssen Gewähr
bieten, dass sie sich „demWohl der Allgemeinheit und nicht privaten Interessen verpflichtet fühlen.

Pofalla und mögliche Interventionen der vorausgegangenen Bundesregierung im Aufsichtsrat der
DB AG

Das Wochenblatt „DIE ZEIT“ berichtete am 28. Februar 2013 wie folgt: „Vergangene Woche waren die
drei Staatssekretäre, die die Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn vertreten, zu Kanzler-
amtschef Ronald Pofalla zitiert. Man beriet. Man redete über die politischen Folgen eines Ausstiegs bei
Stuttgart 21. Kurz darauf ging die Meldung über den ticker: ‚Bahn darf Stuttgart 21 trotz Mehrkosten wei-
terbauen‘. Vergessen war das interne Dossier aus dem Verkehrsministerium, das zuvor tagelang kursiert
war und den Eindruck erweckt hatte, der Bund distanziere sich von dem Milliardenprojekt. (…) Doch am
Donnerstag (= 21. Februar 2013; d. Verf.) war Schluss mit der Debatte. Die Staatssekretäre waren wieder
auf Linie.“
Ähnlich berichtete die Nachrichtenagentur Reuters am 21. Februar 2013 unter der Überschrift „Bahn darf
Stuttgart 21 trotz Mehrkosten weiterbauen.“ In diesem Beitrag hieß es, „die Bundesvertreter im Aufsichtsrat
hatten sich auf diese Linie verständigt. Auf eine Weiterbau-Entscheidung noch vor Beginn der heißen Phase
des Bundestagswahlkampfs hatte das Kanzleramt eingewirkt.“ Laut „DER TAGESSPIEGEL“ vom 7. Janu-
ar 2014 hatte der damalige Chef des Bundeskanzleramts Ronald Pofalla noch am Tag des Aufsichtsratsbe-

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schlusses vom 5. März 2013 persönlich mit einzelnen Aufsichtsräten telefoniert, sie sollten unbedingt fri-
sche Milliarden für Stuttgart 21 freigeben.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats am Anfang des Jahres 2014
Grundsätzlich besteht der Aufsichtsrat der DB AG aus zehn Mitgliedern, die die Arbeinehmerseite vertre-
ten, und aus zehn Mitgliedern, die den 100-prozentigen Kapitaleigner Bund vertreten. Darunter ist der Auf-
sichtsratsvorsitzende, der nur mit Zustimmung der Kapitalseite gewählt werden kann und der faktisch vom
Bund bestimmt wird.
Bei den Arbeitnehmervertretern handelt es sich überwiegend um Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrs-
gewerkschaft (EVG; früher Transnet), die in den vergangenen zwei Jahrzehnten in diesem Gremium die
Unternehmenspolitik des jeweiligen Bahnvorstands unterstützten, den Kurs auf Privatisierung und Börsen-
gang sowie die Expansion im Ausland jeweils eingeschlossen. Seit Frühjahr 2010 ist die Gewerkschaft
Deutscher Lokomotivführer (GDL) erstmals mit einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten. Dieses Auf-
sichtsratsmitglied stimmte im März 2013 als einziges gegen eine Übernahme der zusätzlichen Kosten von
Stuttgart 21. Unter den zehn Vertretern der Arbeitnehmerseite befindet sich ein Aufsichtsratsmitglied, das
vom Konzernsprecherausschuss gewählt wurde. Dieser Ausschuss vertritt die 3 350 leitenden Angestellten
des DB-Konzerns.
Die Vertreter der Kapitalseite setzen sich wie folgt zusammen: Aufsichtsratsvorsitzender ist seit 2009 Prof.
Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht. Herr Felcht ist zugleich Managing Director bei One Equity Partners (OEP),
dem Investmentarm von JPMorgan Chase & Co. Von OEP werden auch Unternehmen aus der Reisebran-
che kontrolliert – so das Unternehmen Carlson Wagonlit Travel, das einen Umsatz von 25 Mrd. US-Dollar
hat und als weltweit führendes Unternehmen im Bereich des Managements von Geschäftsreisen gilt. Die
OEP-Mutter JP Morgan war bei früheren Großgeschäften der Deutschen Bahn AG aktiv – so 2002 als Bera-
ter der DB AG bei der Übernahme der Stinnes AG (heute Schenker). Der ehemalige Bundesverkehrsminis-
ter Ramsauer begründete 2010 diese Personalie unter anderem damit, dass Felcht „ein exzellenter Kenner
des Börsengeschehens“ sei, was in Hinblick auf den nach wie vor „politisch gewünschten Börsengang mit-
tel- und langfristig wichtig“ sei (Süddeutsche Zeitung, 11.3.2010).
Unter den übrigen neun Aufsichtsratsmitgliedern der Kapitalseite sind drei Bundesministerien jeweils durch
einen Staatssekretär vertreten: das Bundeswirtschafts-, das Bundesfinanz- und das Bundesverkehrsministe-
rium. Darüber hinaus gibt es bislang weiterhin mit Patrick Döring einen FDP-Vertreter, der in gewisser
Weise die frühere Bundesregierung mit repräsentiert. Er könnte durch einen Parlamentarier, der einer der
drei Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD angehört, abgelöst werden.
Von den übrigen fünf Aufsichtsratsmitgliedern der Kapitalseite stehen vier mit Interessen in Verbindung,
die in Widerspruch zu den Interessen der Bahn selbst stehen: Christoph Dänzer-Vanotti ist ein ehemaliges
Mitglied des Vorstands des Energiekonzerns E.ON. Die Bahn ist über das Projekt des Kohlekraftwerks
Datteln mit E.ON verbunden. Der Bahnkonzern schloss im Herbst 2013 einen neuen Stromlieferungsvertrag
mit E.ON und bezieht ab 2015 pro Jahr 900 Millionen Kilowattstunden Strom von diesem Konzern.
Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied ist der Milliardär Heinrich Weiss. Er ist Geschäftsführer und Großaktio-
när des Maschinenbaukonzerns SMS. Weiss ist Mitglied im Board des kanadischen Flugzeugherstellers und
Bahntechnik-Konzerns Bombardier. Bombardier ist maßgeblicher Lieferant der Deutschen Bahn AG.
Jürgen Krumnow, ein weiteres DB-AG-Aufsichtsratsmitglied, ist ehemaliges Mitglied des Vorstands der
Deutschen Bank.
Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied, das den Bund in diesem Gremium vertritt, ist Knut Löschke, bis 2009
Vorstandsvorsitzender von PC Ware in Leipzig. Löschke hält die „Klimakatastrophe“ für eine Idee von
„Paranoikern und Schizophrenen“ (Rede auf dem 2. Regionalforum Demographie in Leipzig, 9. März
2007). Klimaschutz ist laut Löschke „Nonsens“ – so seine Feststellung im Januar 2012 bei einem Vortrag
an der Universität Passau. Das Online-Portal Klimaretter.info schrieb dazu am 26.03.2012: „Der Auftritt,
den die Ortsgruppe der marktradikalen Hayek-Gesellschaft organisiert hatte, sorgte damals an der Universi-
tät für Wirbel. Wie die Passauer Neue Presse berichtete, verließen einige Studenten unter Protest den Saal,
als Löschke seine Thesen zur Erderwärmung vortrug.“
Ein weiterer Aufsichtsrat der Kapitalseite ist der Milliardär und langjährige RWE-Chef Jürgen R. Groß-
mann. Großmann ist Eigentümer und geschäftsführender Gesellschafter der Georgsmarienhütte (GM-
Hütte), einer Holding, die rund 50 Unternehmen mit einem addierten Umsatz von 2,8 Mrd. Euro (2012)
kontrolliert. Die Unternehmen der GM-Holding sind in den Bereichen Stahl, Maschinenbau, Autozuliefe-

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rung und – vor allem – Bahntechnik engagiert. Mit der Bochumer Verein Verkehrstechnik GmbH und der
Bahntechnik Brand-Erbisdorf GmbH ist die GM-Hütte nach Eigendarstellung „der führende Radsatzherstel-
ler in Europa“. Wichtigster Kunde in diesem Bereich ist dabei laut eigenen Angaben die DB AG. Teil des
Imperiums der GM-Holding ist die GMH Prüftechnik GmbH in Nürnberg, die unter anderem Hohlwellen-
prüfanlagen und Ultraschallprüfeinrichtungen für ICE-Radsätze herstellt.

Geschlechterparitätische Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Die Eigentümer-Aufsichtsratsmandate bei der Deutschen Bahn AG werden bisher zu 100 Prozent durch
Männer wahrgenommen. Dies steht in Widerspruch zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, in
dem es heißt: „Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland erhöhen. Deshalb werden
wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und
Aufsichtsräten in Unternehmen gesetzlich einführen. Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und
börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von
mindestens 30 Prozent aufweisen.“ Dies steht auch in Kontrast dazu, dass Frauen grundsätzlich in stärke-
rem Maß als Männer auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind, da rund 81,1 Prozent der Männer, je-
doch nur 74,4 Prozent der Frauen im Alltagsverkehr über einen Pkw verfügen (vgl. Verkehr in Zahlen
2012/2013, S. 235).

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