BT-Drucksache 18/5691

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

Vom 29. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5691
18. Wahlperiode 29.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij,
Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost,
Dr. Sahra Wagenknecht, Sabine Zimmermann (Zwickau) und
der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 einge-
führt. Mittlerweile ist das Gesetz mehr als ein halbes Jahr in Kraft und es stellt
sich die Frage, wie sich der Mindestlohn beispielsweise auf die Zahlung von
Aufstockerleistungen, die Arbeitslosigkeit, das Arbeitsvolumen, die Löhne oder
die Zahl der sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig Beschäftigten aus-
wirkt.
Vor der Einführung des Mindestlohns gab es eine über viele Jahre geführte, zum
Teil lediglich auf Modellen und Annahmen beruhende Debatte über ebendiese
Wirkungen des Mindestlohns. Während insbesondere arbeitgebernahe Verbände
oder Institute häufig die Gefahr steigender Arbeitslosigkeit heraufbeschworen
haben, haben Gewerkschaften und ihnen nahestehende Forschungsreinrichtun-
gen die positiven Wirkungen einer Lohnuntergrenze, wie zum Beispiel den
Schutz vor weiter sinkenden Löhnen, mehr Lohngerechtigkeit und eine verbes-
serte Kaufkraft, herausgestellt.
Darüber hinaus werden Fragen zur Kontrolltätigkeit der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) und zu den Ergebnissen dieser Kontrollen formuliert.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Finanzmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den

einzelnen Monaten des Jahres 2015 bisher für aufstockende Leistungen an
Erwerbstätige nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gezahlt
(bitte soweit vorhanden die einzelnen monatlichen Werte für das Jahr 2015
ausweisen und wenn möglich bitte nach Vollzeit, Teilzeit und Ost bzw. West
sowie nach Geschlecht und Branche differenzieren; zum Vergleich bitte die
Werte der drei vorangegangenen Jahre angeben)?

2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Erwerbstäti-
gen, die ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem SGB II beziehen, im
Jahr 2015 entwickelt (bitte soweit vorhanden die einzelnen monatlichen
Werte für das Jahr 2015 ausweisen; und wenn möglich bitte nach Vollzeit,
Teilzeit und Ost bzw. West sowie nach Geschlecht und Branche differenzie-
ren; zum Vergleich bitte die Werte der drei vorangegangenen Jahre angeben)?

Drucksache 18/5691 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie hat sich die Zahl der Arbeitslosen nach Kenntnis der Bundesregierung
im Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern diffe-
renzieren, die einzelnen Monatswerte für das Jahr 2015 ausweisen und die
prozentuale Entwicklung darstellen; bitte zum Vergleich die Werte der drei
vorangegangen Jahre angeben und nach Geschlecht, Alter, Qualifikation
und Staatsangehörigkeit differenzieren)?

4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Minijobs im
Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern differen-
zieren, die einzelnen Monatswerte für das Jahr 2015 ausweisen sowie die
prozentuale Entwicklung darstellen und nach Geschlecht, Alter, Branche
und Staatsangehörigkeit differenzieren; bitte zum Vergleich die Werte der
drei vorangegangen Jahre angeben)?

5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Ein-
führung des Mindestlohns zu einer Ersetzung geringfügiger Beschäftigung
durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geführt hat?

6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das gesamtwirtschaftliche
Arbeitsvolumen im Jahr 2015 entwickelt (bitte als Vergleich die Werte der
drei vorangegangenen Jahre angeben und nach Vollzeit und Teilzeit sowie
nach Geschlecht differenzieren)?

7. Wie hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im
Jahr 2015 bisher entwickelt (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern
differenzieren, die einzelnen Monatswerte für das Jahr 2015 ausweisen und
die prozentuale Entwicklung darstellen; bitte zum Vergleich die Werte der
drei vorangegangen Jahre angeben und nach Geschlecht, Alter und Staat-
sangehörigkeit differenzieren)?

8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkung des
Mindestlohns auf die Preisentwicklung vor?

9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkung des
Mindestlohns auf die Binnennachfrage bzw. die Kaufkraft vor?

10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
des Mindestlohns auf die Löhne und die Lohnentwicklung vor (bitte nach
Geschlecht, Branche sowie Voll- bzw. Teilzeit differenzieren)?

11. Wie hat sich im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und
der Anteil der Niedriglohnbeziehenden entwickelt (soweit möglich bitte
nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit sowie unterschiedlichen Be-
schäftigungsformen differenzieren; bitte zum Vergleich die Werte der drei
vorangegangenen Jahre darstellen)?

12. Wie viele Betriebe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
Deutschland (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern differenzieren
und zum Vergleich die Zahlen der vergangenen fünf Jahre angeben)?

13. Wie viele Betriebe hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung in diesem Jahr bereits geprüft (bitte nach Bundesgebiet
und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter differenzieren und
sowohl die bisherige Gesamtzahl der Prüfungen für das Jahr 2015 als auch
die einzelnen Monatswerte ausweisen und wenn möglich bitte nach Bran-
chen und Betriebsgrößen differenzieren)?

14. In wie vielen Fällen hat die FKS im Jahr 2015 Ermittlungen aufgrund von
Verstößen gegen die Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz eingeleitet (bitte
nach Bundesgebiet und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter
differenzieren und wenn möglich bitte nach Branchen und Betriebsgrößen
differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5691
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung beruhend auf den Prüfun-
gen der FKS über die Art der Verstöße gegen Vorgaben aus dem Mindest-
lohngesetz vor (bitte einzeln darstellen, zu welchen Verstößen in welcher
Zahl Ermittlungen eingeleitet wurden)?

16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den derzeitigen Stand und
die Entwicklung des Personalbestandes der FKS im Jahr 2015 sowie über
die weiteren Planungen zur personellen Aufstockung der FKS (soweit vor-
handen bitte die monatlichen Werte der Planstellen und des Ist-Bestandes in
den Jahren 2014 und 2015 ausweisen und die konkreten Planungen für Auf-
stockungen der Planstellen für die nächsten Jahre darstellen)?

17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Probleme bei der Umset-
zung des Mindestlohns in einzelnen Betrieben oder Branchen, und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?

18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob sich die Einfüh-
rung des Mindestlohns auf die Dauer der Arbeitszeit von einzelnen Be-
schäftigten auswirkt (sofern möglich bitte nach Geschlecht, Alter und
Staatsangehörigkeit sowie nach Voll- bzw. Teilzeit und nach einzelnen
Branchen differenzieren)?

19. Welche Urteile von Arbeitsgerichten der verschiedenen Instanzen, welche
die Einführung und Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns betreffen,
sind der Bundesregierung bekannt?

20. Welche Anforderungen werden seitens der verschiedenen Arbeitgeberver-
bände oder der Gewerkschaften für Änderungen bezüglich des Mindest-
lohns an die Bundesregierung herangetragen (bitte einzeln darstellen, wann
Vertreter der Bundesregierung mit welchen Verbänden Gespräche mit wel-
chem Inhalt geführt haben)?

21. Welche Änderungen wurden im Zusammenhang mit dem Mindestlohn seit
Januar 2015 durch die Bundesregierung vorgenommen (bitte sowohl Ver-
ständigungen zur Handhabung, Anweisungen an Kontrollbehörden als auch
neue bzw. geänderte Verordnungen benennen)?

22. Plant die Bundesregierung weitere Änderungen im Zusammenhang mit
dem Mindestlohn?
Wenn ja, welche?

Berlin, den 29. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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