BT-Drucksache 18/5205

Ehe für gleichgeschlechtliche Paare - Der Entschließung des Bundesrates folgen

Vom 16. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5205
18. Wahlperiode 16.06.2015
Antrag
der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Sigrid Hupach, Jan Korte, Caren
Lay, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein,
Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Halina
Wawzyniak, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Ehe für gleichgeschlechtliche Paare – Der Entschließung des Bundesrates folgen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf
vorzulegen, um die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher
Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und
verschiedengeschlechtlichen Paaren im gesamten Bundesrecht herzustellen. Dies
umfasst die Öffnung der Ehe durch Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und
damit die Schaffung eines vollen gemeinschaftlichen Adoptionsrechts für gleichge-
schlechtliche Paare.

Berlin, den 16. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Der Bundesrat hat am 12.06.2015 die Bundesregierung dazu aufgefordert, gleichgeschlechtliche Paare voll-
ständig gleich zu behandeln (Bundesratsdrucksache 274/15). Die Bundesregierung sollte dem Folge leisten,
indem sie unverzüglich einen eigenen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe einbringt. Gleichgeschlechtlichen
Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete rechtliche und symbolische Diskriminierung von
Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit
verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe, gleichgeschlechtliche und nicht-
gleichgeschlechtliche Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit
festzuhalten. Die Fraktion DIE LINKE. hat dazu bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht
(Bundestagsdrucksache 18/8), um die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine voll-
ständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren herzustellen.
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