BT-Drucksache 18/5113

Einsatz von zivilem Personal im Betrieb von HERON 1

Vom 5. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5113
18. Wahlperiode 05.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner,
Dr. Frithjof Schmidt, Katja Keul, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen),
Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Omid Nouripour,
Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einsatz von zivilem Personal im Betrieb von HERON 1

Aus den Antworten der Bundesregierung auf zwei Kleine Anfragen
(Bundestagsdrucksachen 17/6101 und 18/2385) der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN geht hervor, dass beim Einsatz des unbemannten Aufklärungs-
systems HERON auf ziviles Personal verschiedener Firmen, u. a. Cassidian
Airborne Solutions GmbH (CAS, heute: Airbus Defence & Space Airborne
Solutions GmbH) und Rheinmetall Defence Electronics (RDE) zurückgegriffen
wird. Unter zivilem Personal ist im Folgenden jenes nichtmilitärische Personal
von Unternehmen zur Wartung, Instandsetzung und Betrieb von Waffensyste-
men zu verstehen, auf welches die Bundeswehr im Rahmen ihrer Auslandsein-
sätze zurückgreift, um die Erfüllung ihres Auftrages durchzuführen. Nach An-
gaben von Airbus sind zur Wartung der Drohnen circa 40 Ingenieurinnen und
Ingenieure, Pilotinnen und Piloten und andere Expertinnen und Experten vor Ort
(vgl. Reuters Online vom 30. März 2015).
So wurde beispielsweise mit der Firma RDE vereinbart, dass HERON durch die
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr operativ eingesetzt, die gesamte
logistische und technische Unterstützung für die unbemannten Luftfahrzeuge
jedoch durch RDE erbracht wird. Die Bereitstellung von HERON zum Einsatz-
flugbetrieb am Einsatzort Mazar-e Sharif erfolgte daraufhin von zivilen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern, die dabei sowohl erforderliche Wartungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen als auch Starts und Landungen der unbemannten
Luftfahrzeuge durchführten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6101 vom 8. Juni
2011).
Mit dem Auslaufen der Resolution 2120 (2013) des Sicherheitsrates der Ver-
einten Nationen wurde der von der NATO geführte ISAF-Einsatz (ISAF – Inter-
nationale Sicherheitsunterstützungstruppe) in Afghanistan zum 31. Dezember
2014 beendet und in die Resolute-Support-Mission überführt. Auch in diesem
Rahmen übernimmt Airbus für ein weiteres Jahr die Wartung und den Betrieb
der drei durch die Bundeswehr geleasten HERON-Drohnen in Afghanistan.

Drucksache 18/5113 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viel ziviles Personal wird aktuell in Auslandseinsätzen der Bundeswehr

sowohl im Rahmen von Mandaten, die durch den Deutschen Bundestag be-
schlossen wurden, als auch bei nicht vom Deutschen Bundestag mandatierten
Missionen der Bundesregierung mit welchen Aufgaben eingesetzt (bitte nach
Einsatzgebiet, Auftraggeber bzw. entsendende Institution, Tätigkeit bzw.
Auftrag und personellem Umfang aufschlüsseln)?

2. Welche Aufgaben (beispielsweise Instandhaltung für Fahrzeuge, Technik
oder Waffengattungen etc.) übernehmen bei Auslandseinsätzen der Bundes-
wehr zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen
a) Krauss-Maffei-Wegmann,
b) Rheinmetall Landsysteme,
c) General Dynamics,
d) Airbus Defence and Space,
e) Daimler,
f) Mercedes-Benz Defence Vehicles oder
g) weiterer Unternehmen (bitte einzeln mit Namen aufführen)?

3. Was ist die derzeitige Aufgabe des Unternehmens Airbus DS Airborne Solu-
tions GmbH für die Bundeswehr in Afghanistan?
a) Welche Aufgaben übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von

Airbus DS Airborne Solutions GmbH in Afghanistan und ggf. weiteren
Standorten (bitte nach Einsatzort, Tätigkeit bzw. Auftrag und personellem
Umfang aufschlüsseln)?

b) Inwieweit hat sich der rechtliche Status ziviler Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter von Airbus DS Airborne Solutions GmbH seit dem Ende des
ISAF-Einsatzes geändert?

4. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Angaben auf Bundes-
tagsdrucksache 17/6101, in welcher dargestellt wurde, dass „derzeit 38 Mit-
arbeiter für die Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben, die in zwei
Teams von jeweils 19 Personen im Wechsel in Mazar-e Sharif“ von einer Vor-
gängerfirma von CAS für die Wartung der HERON 1 eingesetzt werden, und
auf Bundestagsdrucksache 18/2385, in der die Bundesregierung mitteilte,
dass lediglich noch 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS für die
„Wartung und technische Unterstützung“ der HERON 1 für die ISAF-Mis-
sion in Afghanistan im Einsatz seien?

5. Wie viele weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS arbeiten im Auf-
trag der Bundeswehr im Rahmen des Vertragsprojektes „Zwischenlösung des
Systems zur Abbildenden Aufklärung bis in die Tiefe des Einsatzgebietes
(SAATEG ZwL)“ am Standort Bremen und anderen Standorten des Unter-
nehmens (bitte nach Standort und konkreter Tätigkeit aufschlüsseln)?

6. Arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS dauerhaft an Standorten
der Bundeswehr (falls ja, bitte nach Standort und konkreter Tätigkeit auf-
schlüsseln)?

7. Wie viele zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS im Projekt
HERON 1 waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor Angehörige der
Bundeswehr?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5113
8. Sind die Angaben in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestags-
drucksache 17/14053 hinsichtlich der Ausbildung von 51 UAV-Führerin-
nen und -Führern (UAV – unbemannte Luftfahrzeuge) sowie 31 Sensor-
bedienerinnen und Sensorbedienern noch aktuell?

a) Falls nein, wie viele Personen aus dem zivilen und militärischen Bereich
werden derzeit ausgebildet?

b) Wie viele bei der CAS angestellte UAV-Führerinnen und -Führer sowie
Sensorbedienerinnen und Sensorbediener wurden bisher ausgebildet?

c) Wurden die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am CAS-Projekt
gemeinsam mit den Angehörigen der Bundeswehr für das Bedienen der
HERON 1 ausgebildet?

d) Wo und wie häufig fand diese Ausbildung seit dem Jahr 2009 statt?
9. Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS

im Rahmen der Steuerung der Aufklärungsdrohne HERON 1 keine hoheit-
lich-exekutiven Aufgaben übernehmen?

10. Zu welchen Zeitpunkten während des Einsatzes einer durch die Bundeswehr
geleasten HERON 1 sitzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS zu-
sammen mit Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in einer Boden-
station zur Steuerung des UAV?

11. Arbeiten zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS zusammen mit
Soldatinnen und Soldaten in den Bodenkontrollstationen (falls ja, bitte die
konkrete Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb eines Einsatzes dar-
legen)?

12. Arbeiten zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS zusammen mit
Soldatinnen und Soldaten an den terrestrischen und satellitengestützten
Datenlinks (falls ja, bitte die konkrete Zusammenarbeit innerhalb und
außerhalb eines Einsatzes aufführen)?

13. In welcher Art und Weise erfolgt eine Übergabe des UAV von Bedienerin-
nen und Bedienern der CAS an Soldatinnen und Soldaten, wenn sich das
UAV bereits in der Luft befindet?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass lediglich Soldatinnen und

Soldaten während des Einsatzes eines UAV dieses steuern, dessen Ein-
satz kontrollieren und zusätzlich keine zivilen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter involviert sind?

b) Wie erklärt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass laut der
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey
(Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 17/14803) „im opera-
tiven Einsatz […] das UAV Heron 1 durch Personal der Luftwaffe be-
trieben“ wird und sowohl Starts als auch Landungen „in der Regel von
demselben militärischen Personal, aber in der Verantwortung von CAS
durchgeführt“ werden?

14. Stellt die Inbetriebnahme sowie das Starten und Landen eines UAV einen
hoheitlich-exekutiven Einsatz dar (Antwort bitte mit Begründung)?
Falls ja, wie ist dieser Umstand mit der Tatsache zu vereinbaren, dass Berei-
che, die hoheitlich-exekutive Eingriffe mit Anordnungs- oder Zwangsbe-
fugnissen darstellen, dem Staat und seinen Streitkräften vorbehalten sind?

15. Wie ist es möglich, als ein Team, bestehend aus zivilen und militärischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gemeinsam ein UAV zu steuern, wenn
die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht den Befehlen eines ver-
antwortlichen und befehlsgebenden Bundeswehrangehörigen folgen müs-
sen, da sie nicht in die Befehlsketten der Bundeswehr eingebunden sind und

Drucksache 18/5113 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
nicht der Gehorsamspflicht oder einer sonstigen Dienstaufsicht im Sinne
des Soldatengesetzes unterliegen?

16. Welche Gebäude wurden in den Einsatzgebieten, in den Feldlagern und an-
deren Liegenschaften der Bundeswehr für den Einsatz von Privatfirmen er-
richtet, und wer trug dafür die Kosten?

17. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zivilen Unternehmen, die
derzeit in den Einsatzgebieten der Bundeswehr tätig sind, waren nach
Kenntnis der Bundesregierung zuvor als Soldatinnen und Soldaten oder An-
gestellte des Bundesministeriums der Verteidigung und bzw. oder nach-
geordneten Behörden tätig (Antwort bitte nach Institution, Angestellten-
verhältnis und der Übergangszeit zwischen beiden Tätigkeiten aufschlüs-
seln)?

18. Inwieweit unterstützt die Bundeswehr gezielt den Einstieg von ausscheiden-
den Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten sowie Berufssoldatinnen und Berufs-
soldaten bei Sicherheitsdienstleistern der Bundeswehr
a) durch den Berufsförderungsdienst und bzw. oder
b) durch andere Programme?

19. Wie hoch waren die Kosten im Jahr 2014 durch den Einsatz externer Unter-
nehmen in den Einsatzgebieten (Antwort bitte nach Kostenart aufschlüs-
seln)?

20. Welche Kosten sind der Bundeswehr in den Jahren von 2008 bis 2013 durch
den Einsatz externer Unternehmen entstanden?

21. Welche Gründe sprechen jenseits einer eventuellen Wirtschaftlichkeit dafür,
dass sämtliche Aufgabengebiete, in welchen ziviles Personal von Unter-
nehmen eingesetzt wird, extern ausgelagert („outgesourced“) werden?

22. In welchem Zusammenhang steht der Einsatz ziviler Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im (vor-)militärischen Aufgabenbereich mit den von der
Bundesregierung jeweils beschlossenen Mandatsobergrenzen?

23. Sollte nach Einschätzung der Bundesregierung das Einsatzversorgungsver-
besserungsgesetz einschließlich der Ansprüche einer einmaligen Entschädi-
gungszahlung, welche derzeit lediglich für Bundesbedienstete greift, auch
auf andere Zivilpersonen, zum Beispiel auf das Personal von Unternehmen,
ausgeweitet werden, insofern diese an einem Einsatz beteiligt sind?

24. Wer hat nach Auffassung der Bundesregierung beim Einsatz ziviler Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter durch externe Sicherheitsdienstleister im
Rahmen militärischer Auslandseinsätze das Risiko zu tragen, ggf. Entschä-
digungszahlungen zu leisten oder im Nachhinein für psychologische Hilfe
aufkommen zu müssen?
Hat die Bundesregierung hierzu irgendwelche Vereinbarungen mit den
Sicherheitsdienstleistern getroffen (bitte nach Einsatz und Unternehmen
einzeln auflisten)?

Berlin, den 5. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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