BT-Drucksache 18/4939

Richtlinien zum Schutz von Schulen und Hochschulen vor militärischer Nutzung in einem bewaffneten Konflikt umsetzen

Vom 20. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4939
18. Wahlperiode 20.05.2015
Antrag
der Abgeordneten Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger,
Kai Gehring, Kordula Schulz-Asche, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Tom
Koenigs, Luise Amtsberg, Özcan Mutlu, Annalena Baerbock, Marieluise Beck
(Bremen), Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof
Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Katja Dörner, Tabea Rößner, Elisabeth
Scharfenberg, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Richtlinien zum Schutz von Schulen und Hochschulen vor militärischer Nutzung
in einem bewaffneten Konflikt umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Dezember 2014 wurden unter der Schirmherrschaft von Norwegen und Argenti-
nien bei den Vereinten Nationen in Genf die „Guidelines for Protecting Schools and
Universities from Military Use during Armed Conflict“ (Richtlinien zum Schutz von
Schulen und Hochschulen vor militärischer Nutzung in einem bewaffneten Konflikt)
veröffentlicht. Die Richtlinien rufen alle Akteure bewaffneter Konflikte dazu auf,
sich gegen die militärische Nutzung von Schulen und Hochschulen einzusetzen. Der
Bundestag begrüßt diese internationale Initiative zum Schutz von SchülerInnen,
LehrerInnen, Studierenden und ProfessorInnen in bewaffneten Auseinandersetzun-
gen. Die Erarbeitung der neuen Richtlinien erfolgte im Rahmen eines breit angeleg-
ten Konsultationsprozesses der „Global Coalition to Protect Education from Attack“
zusammen mit VertreterInnen nationaler Regierungen, Streitkräften, der EU-Institu-
tionen sowie der NATO.

Nach dem Humanitären Völkerrecht sind Schulen und Hochschulen grundsätzlich
während eines bewaffneten Konfliktes zu schützen. Diesen Schutz verlieren sie al-
lerdings, wenn Militärs diese zu militärischen Zwecken missbrauchen. Die neuen
Richtlinien zum Schutz von Schulen und Hochschulen vor militärischer Nutzung
achten das geltende Völkerrecht, sind freiwillig und rechtlich nicht bindend. Sie set-
zen somit keine neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen, sondern dienen der prak-
tischen Weiterentwicklung von Schutzmechanismen. Der Bundestag fordert die
Bundesregierung auf, den Schutz von Kindern in Kriegen und Konflikten voranzu-
bringen, indem sie die internationalen Bemühungen zum Schutz von Schul- und
Hochschulgebäuden aktiv unterstützt.

Unter Leitung von Norwegen und Argentinien finden derzeit Konsultationen in Genf
statt, die darauf abzielen, eine Staatenerklärung („Safe Schools Declaration“) zu ver-
abschieden, in der die Richtlinien zum Schutz von Schulen und Hochschulen vor
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/4939 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

militärischer Nutzung in einem bewaffneten Konflikt festgehalten und Staaten zu
ihrer Umsetzung verpflichtet werden.

In einem Brief vom 29.04.2015 an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier
fordern die Organisationen, World Vision Deutschland, Kindernothilfe e. V., Save
the Children Deutschland, Human Rights Watch und terre des hommes Deutschland
e. V., die Bundesregierung auf, die Safe Schools Declaration am 28./29. Mai 2015
in Oslo zu unterzeichnen. Der Bundestag schließt sich der Forderung der oben ge-
nannten Organisationen an.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die „Safe Schools Declaration“ am 28./29. Mai 2015 in Oslo zu unterzeichnen und
die Richtlinien zum Schutz von Schulen und Hochschulen vor militärischer Nutzung
in einem bewaffneten Konflikt umzusetzen.

Berlin, den 19. Mai 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Gezielte Angriffe auf Schulen, Hochschulen und Krankenhäuser im Rahmen bewaffneter Konflikte nehmen
derzeit in vielen Ländern zu. Diese Praxis hat verheerende Konsequenzen für SchülerInnen, StudentInnen und
das Recht auf Bildung zur Folge. Die militärische Nutzung von Schulen und Hochschulen bringt nicht nur das
Leben von SchülerInnen und Lehrenden in Gefahr, sondern erhöht das Risiko von sexueller Gewalt, Zwangs-
arbeit und Zwangsrekrutierung durch die BesetzerInnen. Diese besorgniserregende Praxis verlangt ein interna-
tionales Engagement, das den Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrenden wirksam verbessert.

Schulen wie Hochschulen dürfen weder von staatlichen Streitkräften noch von nichtstaatlichen bewaffneten
Gruppierungen militärisch genutzt werden. Im März 2014 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in
seiner Resolution 2143 alle Regierungen dazu aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu entwickeln, um jegliche
militärische Nutzung von Schulen zu unterbinden. Mit den „Lucens Guidelines for Protecting Schools and
Universities from Military Use during Armed Conflict“ und der „Safe Schools Declaration“ werden diese Maß-
nahmen spürbar vorangebracht.

Deutschland hat im Jahr 2011 eine führende Rolle bei der Verabschiedung der UN-Sicherheitsratsresolution
1998 zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten übernommen und damit gleichermaßen großen Ein-
satz für den Schutz von Schulen in bewaffneten Konflikten gezeigt. Diesen Einsatz muss die Bundesregierung
jetzt aufrechterhalten und ein Zeichen für den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten setzen, indem sie
sich der „Safe Schools Declaration“ am 28./29. Mai 2015 in Oslo anschließt.

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