BT-Drucksache 18/4796

Zunehmende Repressionen in Aserbaidschan

Vom 27. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4796
18. Wahlperiode 27.04.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Luise Amtsberg, Annalena
Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs,
Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Zunehmende Repressionen in Aserbaidschan

Seit Jahren befindet sich Aserbaidschan unter dem Regime von Präsident Ilham
Aliyev auf autoritärem Kurs. Fortschritte bei der Demokratisierung des Landes
sind nicht feststellbar. Stattdessen entfernt sich das Land immer weiter von der
Umsetzung europäischer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der
Achtung der Menschenrechte, denen es sich nicht nur mit seiner Mitgliedschaft
im Europarat verpflichtet hat. Mit massiver Repression gehen die Behörden ge-
gen Nichtregierungsorganisationen und Regimekritikerinnen und Regimekri-
tiker vor. Seit die Familie des heutigen Präsidenten Ilham Aliyev Anfang der
90er-Jahre an die Macht kam, hat es in Aserbaidschan keine freien und fairen
Wahlen entsprechend internationaler Standards gegeben. Auf der aktuellen
Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen nimmt
Aserbaidschan Platz 162 unter 180 untersuchten Staaten ein. Elementare Grund-
rechte wie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit werden in der
Praxis rigoros beschnitten. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnah-
men, politisch motivierten Prozessen sowie Misshandlungen und Folter von
Inhaftierten. In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat
Aserbaidschan mittels erheblichen Drucks und massiver Lobbyarbeit eine Ent-
schließung zur Lage der politischen Gefangenen im Land verhindert, nachdem
es bereits zuvor die Arbeit des zuständigen Berichterstatters behindert und dis-
kreditiert hatte.
Seit 2013 hat sich die Menschenrechtslage in Aserbaidschan nach übereinstim-
menden Berichten lokaler Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsak-
tivisten und einschlägiger internationaler Organisationen wie Amnesty Interna-
tional, Human Rights Watch oder Reporter ohne Grenzen nochmals dramatisch
verschlechtert. Mit einer beispiellosen Repressionswelle gehen die Behörden
gegen kritische Stimmen vor. Amnesty International berichtet von „zahlreichen
Fällen von Aktivisten, Journalisten und Oppositionellen, die bedroht, brutal ge-
schlagen und aufgrund konstruierter Anschuldigungen inhaftiert wurden“
(www.spiegel.de/sport/sonst/amnesty-international-attackiert-aserbaidschan-
a-1021842.html). Immer mehr Kritikerinnen und Kritiker des Regimes landen
hinter Gittern, darunter auch prominente und international renommierte Per-
sönlichkeiten wie die Menschenrechtsaktivistin Leyla Yunus und die Jour-
nalistin Khadija Ismayilova (www.spiegel.de/panorama/menschenrechte-in-
aserbaidschan-kritik-freie-zone-a-996881.html). Die Repressionen überdauer-
ten auch den Vorsitz Aserbaidschans im Europarat, den das Land von Mai bis

Drucksache 18/4796 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
November 2014 inne hatte. Nicht wenige Personen wurden in politisch motivier-
ten Prozessen zu teils jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Ein Kurswechsel des
Regimes ist bislang nicht erkennbar. Nur sehr vereinzelt wurden politische
Gefangene auf Anweisung des Präsidenten Ilham Aliyev wieder freigelassen
(www.eurasianet.org/node/72626).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird Aserbaidschan nach Auffassung der Bundesregierung derzeit den Ver-

pflichtungen der durch Aserbaidschan am 26. April 2002 ratifizierten Euro-
päischen Menschenrechtskonvention (EMRK) inklusive der von Aserbaid-
schan ratifizierten Zusatzprotokolle gerecht?

2. In wie vielen Fällen wurde Aserbaidschan vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte wegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskon-
vention verurteilt, und wie viele dieser Urteile wurden von Aserbaidschan
umgesetzt?

3. Wie hat sich die Tatsache, dass Aserbaidschan in der zweiten Jahreshälfte
2014 dem Ministerrat des Europarates vorgesessen hat, auf den Umgang des
Regimes mit Menschenrechten und insbesondere regierungskritischen Stim-
men ausgewirkt, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung hieraus
in Bezug auf die Bereitschaft Aserbaidschans, die Werte des Europarates, de-
nen es sich verpflichtet hat, zu wahren?

4. Welche Fortschritte sind bei der Umsetzung des vor einem Jahr (im Vorfeld
des Vorsitzes Aserbaidschans im Ministerrat des Europarates) verabschie-
deten Aktionsplans 2014–2016 zu verzeichnen, mit dem Aserbaidschan bei
der Umsetzung seiner sich aus der Mitgliedschaft im Europarat ergebenden
Verpflichtungen unterstützt werden soll?

5. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an die entwicklungspolitische
Zusammenarbeit mit Aserbaidschan im Justizwesen, und wie bewertet sie die
bisherigen Ergebnisse dieser Zusammenarbeit?

6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der politischen
Gefangenen in Aserbaidschan seit 2012 verändert (im Jahr 2012 ging die
Bundesregierung von 17 Personen aus, die aus politischen Gründen inhaf-
tiert werden, siehe Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
17/9043)?

7. Wer befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Liste poli-
tischer Gefangener in Aserbaidschan, die u. a. von der bekannten Menschen-
rechtsverteidigerin Leyla Yunus bis zu ihrer Verhaftung geführt wurde
(Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Poilitical Prisoners in Azerbaijan,
10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-
Prisoners-in-Azerbaijan.htm)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschani-

schen Behörden gegen die Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus,
Direktorin des Institute of Peace and Democracy, und ihren Ehemann
Arif Yunus, die – offensichtlich aufgrund ihrer menschenrechtlichen Ar-
beit insbesondere zu politisch motivierten Justizverfahren und weil sie
eine Liste mit politischen Gefangenen führten – festgenommen und u. a.
wegen angeblichen Hochverrats, Steuerhinterziehung und Dokumenten-
fälschung angeklagt wurden und sich seit mehr als acht Monaten in Un-
tersuchungshaft befinden (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Pili-
tical Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/
politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human
Rights Watch, World Report 2015, S. 80 www.hrw.org/sites/default/files/
wr2015_web.pdf)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4796
aa) Was weiß die Bundesregierung über die Haftbedingungen und den
Gesundheitszustand Leyla Yunus’, die im Gefängnis verprügelt und
der wiederholt sexualisierte Gewalt angedroht wurde, und die zudem
an Diabetes erkrankt ist (Amnesty International Urgent Action – Leyla
Yunus in Haft geschlagen, 26. September 2014, www.amnesty.de/
urgent-action/ua-182-2014-3/leyla-yunus-haft-geschlagen; Radio Free
Europe/Radio Liberty, Jailed Azerbaijani Activist Says She Was Sexu-
ally Threatened, 5. Dezember 2014, www.rferl.org/content/azerbaijan-
yunus-letter-sexual-threats/26727580.html)?

b) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Menschenrechtsverteidiger Rasul Jafarov, Direktor
des Human Rights Club, der – offensichtlich aufgrund seiner Beteiligung
an der Menschenrechtskampagne „Sing for Democracy“ anlässlich des
Eurovision Song Contests in Baku 2012 und aufgrund seiner Mitarbeit bei
der Erstellung einer Liste aller politischen Gefangenen in Aserbaidschan –
im August 2014 festgenommen und u. a. wegen angeblicher Steuerhinter-
ziehung angeklagt wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet
(Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan,
10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-
Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)?

c) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Rechtsanwalt Intigam Aliyev, Leiter der Legal Edu-
cation Society und Menschenrechtsexperte für internationale Organisatio-
nen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE) und dem Europarat, der – offensichtlich aufgrund seiner zahl-
reichen Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschen-
rechte (EGMR) – im August 2014 u. a. wegen angeblicher Steuerhinter-
ziehung und illegaler Geschäfte festgenommen wurde und sich seitdem in
Untersuchungshaft befindet (siehe Quelle zu Frage 7b)?

d) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschani-
schen Behörden gegen die acht Jugendlichen Bakhtiyar Guliyev, Shahin
Novruzlu, Mahammad Azizov, Rashad Hasanov, Uzeyir Mammadli,
Rashadat Akhundov, Zaur Gurbanli und Ilkin Rustemzadeh, die – offen-
sichtlich aufgrund ihres politischen Engagements in den regierungskriti-
schen Jugendbewegungen „NIDA“ bzw. „Free Youth“ – wegen der angeb-
lichen Planung gewaltsamer Proteste und wegen angeblicher Drogen-
delikte zu sechs bis acht Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurden (Human
Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairman-
ship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September
2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-government-repression-
tarnishes-chairmanship)?

e) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Direktor der „Baku School for Political Studies“, Ilgar
Mammadov, der – offensichtlich aufgrund seines Engagements als Vorsit-
zender der Oppositionspartei „Republikanische Alternative“ und weil er
angekündigt hatte, bei den Präsidentschaftswahlen 2013 kandidieren zu
wollen – zu einer Haftstrafe von sieben Jahren wegen angeblicher Organi-
sation von Massenunruhen und Widerstands gegen die Staatsgewalt ver-
urteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners
in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/
The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch,
World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)?
aa) Wie hat der EGMR den Fall bewertet, und hat die Regierung Aser-

baidschans nach Kenntnis der Bundesregierung das Urteil des EGMR

Drucksache 18/4796 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
umgesetzt (www.hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=
001-144124)?

f) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Tofig Yagublu, der – offensichtlich aufgrund seines re-
gierungskritischen Engagements als stellvertretender Vorsitzender der op-
positionellen Partei „Musavat“ sowie als Kolumnist der oppositionellen
Zeitung „Yeni Musavat“ – zu einer Haftstrafe von fünf Jahren u. a. wegen
angeblicher Organisation von Massenunruhen und Widerstands gegen die
Staatsgewalt verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of
Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/
site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Hu-
man Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/
wr2015_web.pdf)?

g) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Menschenrechtsverteidiger und Regimekritiker
Yadigar Sadigov, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engage-
ments u. a. auch für die oppositionelle Partei „Musavat“ – wegen angebli-
cher Körperverletzung im Januar 2014 zu sechs Jahren Gefängnisstrafe
verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Pri-
soners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/
2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights
Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_
web.pdf)?

h) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Murad Adilov, der – offensichtlich aufgrund seines poli-
tischen Engagement als Aktivist der oppositionellen Partei „Popular
Front“ – wegen angeblichen Drogenbesitzes inhaftiert wurde und dem im
Falle einer Verurteilung bis zu zwölf Jahre Haft drohen (Human Rights
Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_
web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression
Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take
Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-
government-repression-tarnishes-chairmanship)?
aa) Was weiß die Bundesregierung über Haftbedingungen und den Ge-

sundheitszustand Murad Adilovs, dessen Anwalt wegen körperlicher
Misshandlung im Polizeigewahrsam erfolglos Beschwerde eingelegt
hat (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tar-
nishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take
Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-
government-repression-tarnishes-chairmanship)?

i) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Khagani Mammad, der – offensichtlich aufgrund seines
politischen Engagements als Aktivist der oppositionellen Partei „Musa-
vat“ – wegen eines angeblichen Überfalls auf zwei Personen festgenom-
men wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Human
Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/
wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repres-
sion Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should
Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/
azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)?

j) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Journalisten Rauf Mirkadirov, der – offensichtlich
aufgrund seines Bemühens um Verständigung zwischen Aserbaidschan
und Armenien im Bergkarabach-Konflikt und weil er die sich verschlech-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4796
ternde Menschenrechtslage in Aserbaidschan kritisierte – wegen angebli-
cher Spionage und Hochverrats festgenommen wurde und dem im Falle
einer Verurteilung eine lebenslängliche Haftstrafe droht (Leyla Yunus/Rasul
Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-
Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/
sites/default/files/wr2015_web.pdf)?

k) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Parviz Hashimli, der – offensichtlich aufgrund seines po-
litischen Engagements u. a. als Reporter der oppositionellen Zeitung „Bi-
zim Yol“ und Leiter der Menschenrechtsorganisation „Center for the Pro-
tection of Political and Civil Rights“ – im September 2013 wegen angeb-
lichen illegalen Besitzes und Schmuggelns von Waffen festgenommen
und im Mai 2014 zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt wurde
(siehe Quelle zu Frage 7j)?

l) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Seymur Haziyev, der – offensichtlich aufgrund seiner
wiederholten öffentlichen Kritik an Präsident Ilham Aliyev u. a. im Rah-
men seiner Tätigkeit als Kolumnist der oppositionellen Zeitung „Azadlig“
und Moderator des oppositionellen Fernsehkanals „Azerbaijan Hour“ –
wegen angeblichen „Hooliganismus“ verhaftet wurde und dem im Falle
einer Verurteilung bis zu sieben Jahre Haft drohen (Human Rights Watch,
World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf, Hu-
man Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chair-
manship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. Sep-
tember 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-government-
repression-tarnishes-chairmanship)?

m) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Blogger und Social-Media-Aktivisten Abdul Abilov,
der – offensichtlich aufgrund seiner regierungskritischen Onlinearbeit
u. a. über die Fälschung von Wahlen – im November 2013 verhaftet und
wegen angeblichen Besitzes und Handelns mit Drogen zu fünfeinhalb
Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Po-
litical Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/
politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human
Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr
2015_web.pdf)?
Was weiß die Bundesregierung über Haftbedingungen und Gesundheits-
zustand von Abdul Abilov, der angegeben hat, psychischer und physischer
Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein und ein Geständnis nur unter Zwang
unterschrieben zu haben (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political
Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/
politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm)?

n) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Omar Mammadov, der – offensichtlich aufgrund seines
politischen Engagements als Betreiber einer satirischen Social-Media-
Website, Mitgründer der Jugendbewegung „Flow“ und Mitglied der oppo-
sitionellen Partei „Citizens’ Solidarity“ – im Januar 2014 wegen angebli-
chen Drogenbesitzes festgenommen wurde und sich seitdem in Untersu-
chungshaft befindet (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Pri-
soners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/
2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights
Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_
web.pdf)?

Drucksache 18/4796 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
o) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Social-Media-Aktivisten Elsever Murselli (Mursalli),
der – offensichtlich aufgrund seiner regierungskritischen Veröffentlichun-
gen im Internet und der Unterstützung von oppositionellen Wahlkandi-
daten – im Oktober 2013 wegen angeblichen Drogenhandelns zu fünf
Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Po-
litical Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/
politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human
Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr
2015_web.pdf)?

p) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Social-Media-Aktivisten Ilham Muradov, der – of-
fensichtlich aufgrund seiner politischen Karikaturen und Blog-Veröffent-
lichungen u. a. zu sozialen Missständen in seiner Heimatstadt – wegen
angeblichen Drogenbesitzes festgenommen wurde und sich seitdem in
Untersuchungshaft befindet (Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch,
Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council
of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.
hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-
chairmanship)?

q) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Faraj Karimli, der – offensichtlich aufgrund seines poli-
tischen Engagements als Mitglied der oppositionellen Partei „Musavat“
und Betreiber regierungskritischer Websites – im Juli 2013 wegen angeb-
lichen Herstellens und Handelns mit Drogen festgenommen wurde und
sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Leyla Yunus/Rasul Jafarov,
The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-
Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.
org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)?

r) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Bruder Faraj Karimlis, Siraj Karimli, der – of-
fensichtlich, um Druck auf seinen Bruder auszuüben – ebenfalls fest-
genommen wurde und sich in Untersuchungshaft befindet, obwohl er
selbst bislang nicht politisch aktiv gewesen ist (Leyla Yunus/Rasul Jafarov,
The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-
Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/
sites/default/files/wr2015_web.pdf)?

s) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen die Journalistin Khadija Ismayilova, die – offensichtlich
aufgrund ihrer investigativen Recherchen zu Korruption in Regierungs-
kreisen und den Geschäftspraktiken der Familie des Präsidenten Aliyev –
im Dezember 2014 festgenommen wurde und sich seitdem in Haft befin-
det, nachdem sie zuvor wiederholt Opfer von Diffamierungskampagnen
wurde (DER TAGESSPIEGEL, Festnahme von Khadija Ismayilova –
Aserbaidschans mutigste Journalistin im Gefängnis, 10. Dezember 2014
www. tagesspiegel.de/politik/festnahme-von-khadija-ismayilova-
aserbaidschans-mutigste-journalistin-im-gefaengnis/11099712.html,
Reporter ohne Grenzen, Inhaftierte Journalisten und Blogger freilassen)?

t) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen die Oppositionsaktivistin Kemale Benenyarli, die auf ei-
ner Protestkundgebung von der Polizei festgenommen und anschließend
misshandelt wurde, und was weiß die Bundesregierung über den Verbleib

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4796
von Kemale Benenyarli (Amnesty International, Urgent Action, Haft-
strafen für Protestierende, 8. Mai 2014, www.amnesty.de/urgent-action/
ua-113-2014/haftstrafen-fuer-protestierende, Human Rights Watch,
World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)?

u) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Hasan Huseynli, der – offensichtlich aufgrund seines En-
gagements für Menschenrechte und bürgerliche Emanzipation als Leiter
des „Intelligent Citizen Enlightenment Center“, welches Bildungspro-
jekte, Auslandsstudien und Projekte für ziviles Engagement organisiert –,
der im April 2014 wegen angeblicher Körperverletzung festgenommen
und zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov,
The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.
meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-
Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/
sites/default/files/wr2015_web.pdf)?

v) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Vorsitzenden des unabhängigen Wahlbeobachtungs-
zentrums „Election Monitoring and Democracy Studies Center“ (EMDS),
Anar Mammadli, der – offensichtlich aufgrund seiner Berichte über die
Manipulation und Fälschung von Wahlen und wegen seiner Tätigkeit als
anerkannter Experte für OSZE, Europäischer Union und Vereinte Natio-
nen – u. a. wegen angeblicher Steuerhinterziehung und illegaler Geschäfte
zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde (siehe Quelle zu Frage 7u)?

w) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Elnur Mammadov, Leiter einer Partnerorganisation des
Wahlbeobachtungszentrums EMDS, der zu zwei Jahren Haft auf Bewäh-
rung verurteilt wurde (United Nations, Office of the High Comissioner for
Human Rights, UN Experts urge Azerbaijan to drop charges against hu-
man rights defenders, 9. Mai 2014, www.ohchr.org/EN/NewsEvents/
Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=14582&LangID=E; Human Rights
Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_
web.pdf)?

x) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Emil Mammadov und Tofig Gasimov, die – offensicht-
lich aufgrund ihres Engagements im Rahmen einer unabhängigen Gruppe
im Südosten Aserbaidschans, die Fälle von Korruption in der Region un-
tersuchten und sich für Menschenrechte einsetzen – im April 2014 wegen
angeblicher Erpressung festgenommen und im September 2014 zu zwei
Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurden (Human Rights Watch,
World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf,
Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes
Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action,
29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-
government-repression-tarnishes-chairmanship)?

y) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Journalisten und Menschenrechtsverteidiger Ilgar
Nasibov, der im August 2014 bei einem Überfall schwer verletzt und an-
schließend selbst wegen angeblicher Körperverletzung angeklagt wurde
(Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/
files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government
Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership
Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/
azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)?

Drucksache 18/4796 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
z) Welche weiteren politisch motivierten Festnahmen oder Verurteilungen
sind der Bundesregierung seit Jahresbeginn bekannt geworden (siehe
etwa: www.eurasianet.org/node/72626)?

8. Ist die Bundesregierung in regelmäßigem Kontakt mit allen genannten In-
haftierten und ihren Angehörigen, und in welchem Rahmen begleitet die
Bundesregierung die hier genannten Verfahren?
a) In welchen Fällen politisch motivierter Justiz zeigen Vertreterinnen und

Vertreter der Bundesregierung kontinuierlich Präsenz im Gerichtssaal?
9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung bilateral und international für den

Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidi-
gern in Aserbeidschan ein?

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Folter und Misshandlun-
gen von Inhaftierten in Aserbaidschan (bitte einzeln nach Vorfällen auflis-
ten)?

11. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der zu-
ständige Unterausschuss der Vereinten Nationen seine Reise nach Aser-
baidschan im September 2014 abgesagt hat, nachdem ihm bereits vorab der
Zugang zu Haftanstalten verweigert worden war (Reuters, U.N. torture
inspectors say barred from Azerbaijan jails, 17. September 2014, www.
reuters.com/article/2014/09/17/us-azerbaijan-un-torture-
idUSKBN0HC1N020140917)?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anfang 2014 von Prä-
sident Ilham Aliyev in Kraft gesetzte Verschärfung der Gesetze über Nicht-
regierungsorganisationen, welche u. a. das Strafmaß für angebliche Verge-
hen erhöht und den Behörden weitere Möglichkeiten an die Hand gibt,
Nichtregierungsorganisationen die Registrierung zu verweigern oder diese
aufzulösen, und welche Auswirkungen dieser Gesetzesverschärfungen auf
die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen sind zu befürchten oder be-
reits festzustellen [European Commission for Democracy Through Law –
Venice Commission, Opinion on the Law on non-governmental Organisa-
tions (Public Associations and Funds) as amended of the Republic of Azer-
baijan, adopted by the Venice Commission at its 101st Plenary Session
(Venice, 12–13 December 2014), www.venice.coe.int/webforms/documents/
?pdf=CDL-AD(2014)043-e]?

13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Einfrieren der Konten
von mindestens 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen oder deren Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Behörden Aserbaidschans, und wie
bewertet sie die Vorgänge (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government
Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership
Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/
azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)?

14. Welche Angehörigen der demokratischen Zivilgesellschaft Aserbaidschans
sind nach Kenntnissen der Bundesregierung mit Reiseeinschränkungen be-
legt worden?

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen der Behör-
den Aserbaidschans, welche darauf abzielen, die Finanzierung zivilgesell-
schaftlicher Organisationen durch internationale Geber zu erschweren oder
zu verhindern [European Commission for Democracy Through Law –
Venice Commission, Opinion on the Law on non-governmental Organisa-
tions (Public Associations and Funds) as amended of the Republic of Azer-
baijan, adopted by the Venice Commission at its 101st Plenary Session

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4796
(Venice, 12–13 December 2014), www.venice.coe.int/webforms/documents/
?pdf=CDL-AD(2014)043-e]?

16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die im November 2014
von Präsident Ilham Aliyev in Kraft gesetzten Gesetzesänderungen bezüg-
lich der Registrierungs- und Dokumentationsvorschriften von internationa-
len Gebern oder Partnerorganisationen, und wie wirken sich diese praktisch
auf die Möglichkeit zur Unterstützung aserbaidschanischer Nichtregie-
rungsorganisationen und ihre Unabhängigkeit von staatlichen Stellen aus
(siehe Quelle zu Frage 15)?

17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorgehen der Behör-
den Aserbaidschans gegen das Institute for Reporters Freedom and Safety
(IRFS), eine der führenden zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Be-
obachtung der Lage der Medien in Aserbaidschan, deren Büro im August
2014 durchsucht wurde, wobei Berichte und Computer beschlagnahmt und
das Büro geschlossen wurde, und was weiß die Bundesregierung über die
momentane Situation des IRFS, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und seines Direktors, Emin Huseynov (Human Rights Watch, Azerbaijan:
Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s
Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/
2014/09/29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)?

18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorgehen der Behör-
den Aserbaidschans gegen die „Legal Education Society“ und ihren Leiter
Intigam Aliyev, deren Büro im August 2014 geschlossen wurde und die bis
zu ihrer Schließung hunderte von Fällen aus Aserbaidschan vor den EGMR
gebracht hat (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression
Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take
Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-
government-repression-tarnishes-chairmanship)?

19. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage der Meinungs- und
Pressefreiheit in Aserbaidschan (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Rund-
funk, Printmedien und Onlinemedien), insbesondere vor dem Hintergrund
jüngster Gesetzesverschärfungen (Reporter ohne Grenzen, Azerbaidschan –
Inhaftierte Journalisten und Blogger freilassen, 19. Januar 2015, www.
reporter-ohne-grenzen.de/nc/aserbaidschan/alle-meldungen/meldung/
aserbaidschans-praesident-alijew-muss-inhaftierte-journalisten-und-
blogger-freilassen/), die
a) die Schließung von Medien ermöglichen, wenn diese aufgrund des staat-

lich kontrollierten Anzeigenmarktes und der systematischen Einschüch-
terung von Oppositionellen finanzielle Unterstützung aus dem Ausland
erhalten?

b) es den aserbaidschanischen Behörden ermöglichen, Medien zu schlie-
ßen, wenn diese innerhalb eines Jahres zweimal wegen Verleumdung le-
diglich angeklagt wurden?

c) es ermöglichen, gegen Journalistinnen und Journalisten bereits aufgrund
von Recherchen zu bestimmten Themen vorzugehen?

20. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die Lage der Pressefreiheit
in Aserbaidschan aus der Durchsuchung des Büros von Radio Azadliq, dem
aserbaidschanischen Dienst von Radio Free Europe/Radio Liberty in Baku
– deren Ausstrahlung bereits 2009 in Aserbaidschan verboten wurde –
durch die aserbaidschanischen Behörden, bei der Computer, Akten, Kame-
ras und Bildmaterial beschlagnahmt und das Büro anschließend geschlossen
wurde (Reporter ohne Grenzen, Azerbaidschan – Inhaftierte Journalisten
und Blogger freilassen, 19. Januar 2015, www.reporter-ohne-grenzen.de/nc/

Drucksache 18/4796 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
aserbaidschan/alle-meldungen/meldung/aserbaidschans-praesident-alijew-
muss-inhaftierte-journalisten-und-blogger-freilassen/)?

21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der opposi-
tionellen Zeitung „Azadliq“, die sich zahlreichen Verleumdungsklagen und
behördlicher Restriktionen ausgesetzt sieht und seit den Jahren 2011 bzw.
2013 nicht mehr an Straßenständen und U-Bahnhöfen verkauft werden darf,
und wie bewertet die Bundesregierung, dass „Azadliq“ vorübergehend das
Erscheinen einstellen musste, nachdem staatliche Unternehmen Rechnun-
gen der Zeitung nicht beglichen hatten (siehe Quelle zu Frage 20)?

22. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Versammlungsfreiheit in
Aserbaidschan garantiert und gewährt?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die Lage der Versamm-

lungsfreiheit in Aserbaidschan aus der wiederholten gewaltsamen Auflö-
sung von regierungskritischen Demonstrationen in der Hauptstadt Baku
sowie in den Regionen (Human Rights Watch, Azerbaijan: Unnecessary
Police Force at Peaceful Protests, 12. März 2013, www.hrw.org/news/
2013/03/12/azerbaijan-unnecessary-police-force-peaceful-protests)?

b) Wo sind in Aserbaidschan nach Einschätzung der Bundesregierung re-
gierungskritische Demonstrationen de facto noch möglich?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verschärfung des
Demonstrationsrechtes 2012 (Reporters without Borders, New Legis-
lative Amendments Further Erode Rights to Freedom of Expression and
Peaceful Assembly, 16. Mai 2013, http://en.rsf.org/azerbaijan-new-
legislative-amendments-further-16-05-2013,44622.html)?

23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den seit Jahren andauern-
den Abriss von Wohnhäusern in Baku, bei dem nach Angaben von lokalen
Nichtregierungsorganisationen die Rechte der Bewohnerinnen und Bewoh-
ner vielfach verletzt werden, und wie viele Menschen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung hiervon betroffen (FAZ, Abbruch in Baku – Mit
Baggern gegen Menschenrechtler, 16. August 2011, www.faz.net/aktuell/
finanzen/2.3017/abbruch-in-baku-11106125.html; Human Rights Watch,
Azerbaijan: Stop Forced Evictions, Illegal Demolitions, 6. Mai 2013,
www.hrw.org/news/2013/05/06/azerbaijan-stop-forced-evictions-illegal-
demolitions; Human Rights Watch, Aserbaidschan: Rechtswidrige Räu-
mungen im Vorfeld des Eurovision Song Contest, 17. Februar 2012,
www.hrw.org/de/news/2012/02/17/aserbaidschan-rechtswidrige-r-umungen-
im-vorfeld-des-eurovision-song-contest; Radio Free Europe/Radio Liberty,
Azerbaijani Homeowners Protest Demolition, Insufficient Compensation,
21. Juli 2013, www.rferl.org/content/azerbaijan-forced-evictions-baku/
25062581.html)?

24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Lage der Religionsfrei-
heit in Aserbaidschan und das staatliche Vorgehen gegen religiöse Aktivis-
tinnen und Aktivisten?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Lage der Menschenrechte
in Aserbaidschan?

26. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung seit 2012 die Lage der Men-
schenrechte in Aserbaidschan verbessert oder verschlechtert?

27. Plant die Bundesregierung im Rahmen des laufenden Review Prozesses zur
Östlichen Partnerschaft, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union
und Aserbaidschan in eine neue vertragliche Zusammenarbeit zu überfüh-
ren, und wie möchte die Bundesregierung in der zukünftigen vertraglichen
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan De-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4796
mokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechtsschutz konkret för-
dern?

Berlin, den 27. April 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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