BT-Drucksache 18/4693

Bürokratie gezielt abbauen statt Stillstand manifestieren

Vom 22. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4693
18. Wahlperiode 22.04.2015
Antrag
der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Dieter Janecek, Ekin
Deligöz, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Tobias
Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Gerhard Schick, Markus
Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bürokratie gezielt abbauen statt Stillstand manifestieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Eine gute Regulierung ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein funktionierendes
Gemeinwesen. So führen u. a. Steuern, Beantragung staatlicher Leistungen oder Be-
richts- und Informationspflichten zu notwendiger Bürokratie. Es ist Aufgabe des Ge-
setzgebers die bestehende Rechtsordnung weiterzuentwickeln und z. B. ökologische
und soziale Standards zu setzen. Deswegen ist der Abbau von Bürokratie nicht über-
all geboten, denn das Thema wird auch missbraucht, um gut begründete Regulierun-
gen zu diskreditieren, wie die Debatte um den Mindestlohn gezeigt hat. Ähnliches
erleben wir gelegentlich auch wenn es um die Themen Umwelt- und Verbraucher-
schutz, Gleichstellung oder Transparenz geht. In diesen Bereichen sind wir auf Vor-
gaben angewiesen, um faires und soziales Wirtschaften unter gleichen Wettbewerbs-
bedingungen zu gewährleisten. In der Bundesrepublik gibt es aber zunehmend Kla-
gen, dass das Maß an Bürokratie und Gesetzesfolgekosten zu hoch seien. Dabei sind
insbesondere Regelungen, die Einzelfallgerechtigkeit schaffen sollen oder von Inte-
ressensvertretern als Ausnahme in Gesetzen eingefordert wurden (Beispiele sind die
Ausnahmen bei der EEG-Umlage, die Sonderfälle bei der Energiesteuer oder dem
Emissionshandel) und die komplexere Gesellschafts- und Wirtschaftsstruktur Grund
für steigende bürokratische Anforderungen. Beklagt werden aber auch Anforderun-
gen, die kaum eine nachvollziehbare positive Wirkung haben, etwa reine Statistik-
pflichten wie es am Beispiel Gewichtsangaben für Waren, für die das Gewicht kei-
nerlei Relevanz hat, aufgezeigt werden kann.

Es braucht deshalb einen differenzierten Blick auf das Thema, um wirklich überflüs-
sige Bürokratie abzubauen, wie es seit mehreren Jahren als politisches Ziel von (fast)
allen politischen und gesellschaftlichen Organisationen formuliert wurde. Die letzte
Große Koalition hatte dazu ein konkretes Ziel gesetzt: Bürokratiekosten sollten über
mehrere Jahre um 25 % gesenkt werden. Gleichzeitig wurde mit dem Nationalen
Normenkontrollrat (NKR) ein Gremium geschaffen, das den Prozess begleitete und
Bürokratie messbar machte. Die Aufgaben des NKR wurden zunehmend erweitert
und auch Gesetzesfolgekosten für Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürger wer-
den heute transparent gemacht. Diesen Trend gilt es zu bestätigen und durch eine
weitere Stärkung des NKR das Thema gute Regulierung, also effektive Gesetze mit

Drucksache 18/4693 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
möglichst wenig Aufwand für Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwal-
tungen stärker zu verankern. Das eingesetzte Fachgremium sollte sich rein auf die
Ermittlung des bürokratischen Aufwands konzentrieren und keine politischen Stel-
lungnahmen abgeben.

Das Bundeskabinett hat im Dezember 2014 insgesamt 21 Punkte zum Bürokratieab-
bau beschlossen. Zentrale Maßnahme soll die Einführung einer „One-in-One-out-
Regel“ sein. Für jeden neuen bürokratischen Aufwand soll gleichwertig Erfüllungs-
aufwand an anderer Stelle gesenkt werden. Letztlich bedeutet diese Zielsetzung, dass
der aktuelle Bürokratieaufwand als angemessen erachtet wird und die Große Koali-
tion Stillstand als Fortschritt verkaufen will. Aber selbst diese Zielsetzung ist eine
echte Mogelpackung, denn sämtliche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sollen
ausgeklammert werden. Damit ist eine Mehrbelastung von Bürgerinnen und Bürgern
sowie der Unternehmen im zweistelligen Milliardenbereich durch zusätzlichen Bü-
rokratieaufwand durch Gesetze der Großen Koalition vorprogrammiert. In Zeiten
der Digitalisierung und der Modernisierungspotenziale in Verwaltungsabläufen ist
eine derart ambitionslose Zielsetzung der Bundesregierung nicht akzeptabel. Gerade
im so genannten E-Government, also der elektronischen Behördenkommunikation,
liegen enorme Potenziale auf Bundes- und Landesebene um Bürgerinnen und Bür-
ger, Unternehmen und insbesondere auch Verwaltungen von bürokratischem Auf-
wand und Bürokratiekosten zu entlasten.

Im ersten Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur
Umsetzung der im Dezember beschlossenen Eckpunkte Bürokratieabbau fehlen
wichtige Punkte wie die Weiterentwicklung der One-Stop-Shops für Gründer völlig.
Begrüßenswert ist aber, dass beispielsweise Berichts- und Statistikpflichten für
Start-Ups gesenkt werden sollen. Insgesamt sollen so etwa 500 Millionen Euro Bü-
rokratiekosten für Unternehmen eingespart werden. Das ist aber ein Tropfen auf den
heißen Stein und kann nur der Anfang sein. Gleichzeitig muss in der Debatte auf
populistische Forderungen verzichtet werden. Insbesondere im Bereich des Verbrau-
cherschutzes, der Umweltgesetzgebung und der Sozialgesetze sind Berichts- und In-
formationspflichten für VerbraucherInnen für die Einhaltung von Gesetzen notwen-
dig. Aber auch an dieser Stelle gilt, dass Aufwand und Ertrag in einem richtigen
Verhältnis stehen müssen und dass stringent darauf geachtet werden muss, nur wirk-
lich relevante Daten und Informationen abzufragen. Dies stärkt auch demokratische
Prozesse, denn „gute“ Rechtsetzung wird stärker akzeptiert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich verbindliche und überprüfbare Bürokratieabbauziele zu setzen, die einen
Mehrwert für die Gesellschaft erbringen;

2. unter dieser Vorgabe den Nationalen Normenkontrollrat als Institution zur Be-
gleitung des Bürokratieabbaus und zur Messung der Folgekosten von Gesetzen
unabhängiger von der Bundesregierung zu machen und dadurch zu stärken, dass
er Regierungsverordnungen wie BMF-Schreiben ebenfalls mit öffentlichen An-
gaben über Folgekosten bewertet;

3. unnötigen Bürokratieaufwand bei der Erhebung der Umsatzsteuer abzubauen
durch
a) die Einführung eines Rechts für Unternehmen auf eine verbindliche Aus-

kunft durch die Finanzbehörden,
b) die Abschaffung von Ermäßigungstatbeständen, die eine aktuell nicht mehr

zu rechtfertigende Branchensubvention darstellen oder eine praktisch nicht
umsetzbare Abgrenzungsproblematik hervorrufen, wie z. B. die Ermäßigun-
gen für Hotelübernachtungen, Fast-Food to go oder Ski-Lifte,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4693

c) Abschaffung oder Modifizierung der Gelangensbestätigung (Nachweis für
Steuerbefreiung innereuropäischer Ausfuhrlieferungen),

d) Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgabe einer Umsatzsteuervoran-
meldung durch selbständige Buchhalterinnen und Buchhalter für Unterneh-
men und Selbständige,

4. Statistik- und Berichtspflichten für Unternehmen in einem systematischen auf-
zusetzenden Bewertungsprozess einer kritischen Prüfung zu unterziehen und
ggf. Erleichterungen zeitnah umzusetzen, ohne dabei die für Umwelt-, Verbrau-
cher- und Sozialstandards relevante Datenbasis und Transparenz anzutasten;

5. die Kostenabbau-Potenziale durch elektronische Behördenkommunikation (E-
Government) konsequent umzusetzen und hierfür den IT-Planungsrat als Bund-
Länder-Gremium zu nutzen, um vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu
profitieren;

6. bei steuerlichen Angelegenheiten und bei der Abführung von Sozialversiche-
rungsbeiträgen und wenn möglich weiteren Berichtspflichten terminliche und
inhaltliche Angleichungen anzustreben;

7. die Abschreibungsregeln für Geringwertige Wirtschaftsgüter durch die Ab-
schaffung der Möglichkeit zur Poolabschreibung bei gleichzeitiger Anhebung
der Abschreibungsgrenze von 410 auf 1000 Euro zu vereinfachen und durch die
Eindämmung von Steuergestaltung und Steuerbetrug gegenzufinanzieren;

8. den Absichtserklärungen des Kabinetts schnell Taten folgen zu lassen und die
bürokratischen Hürden für die Gründung eines Unternehmens durch die Ein-
richtung einer „einzigen Anlaufstelle“ für Gründerinnen und Gründer (so ge-
nannter One-Stop-Shop) zu senken.

Berlin, den 21. April 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Zu 1)

Die Bundesregierung verweigert verbindliche Bürokratieabbauziele. So entsteht kein Handlungsdruck unnö-
tige Anforderungen an Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen zu überdenken. Ein ambiti-
onsloses „one-in-one-out“ für jedes Ressort, also ein Halten der aktuellen Bürokratielast ist an dieser Stelle
nicht akzeptabel.

Zu 2)

Der Nationale Normenkontrollrat hat sich seit seiner Schaffung als Institution zur Schaffung von Transparenz
im Bereich Bürokratie- und Folgekosten bewährt. Besonders durch den Einbezug der Betrachtung der Folge-
kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung bekommen wir einen transparenten Überblick über
die bürokratischen Folgen von Gesetzentwürfen der jeweiligen Bundesregierung.

Um die Unabhängigkeit des Normenkontrollrats zu stärken, ist eine Kopplung an den Deutschen Bundestag zu
prüfen. Seine Mitglieder sollten dann nicht von der Bundesregierung ernannt, sondern vom Bundestag auf
Vorschlag des zuständigen Ausschusses gewählt werden. Der NKR soll sich dabei ausschließlich auf die Auf-
gabe der Folgekostenbewertung konzentrieren und sich jeglicher politischer Bewertung enthalten.

Drucksache 18/4693 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Rechtsverordnungen der Bundesregierung und BMF-Schreiben werden nur punktuell auf Folgekosten unter-
sucht. Dabei zeigen Beispiele wie die Gelangensbestätigung, dass oft enorme Folgekosten und Rechtsunsicher-
heiten durch Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Runderlasse der Ministerien entstehen. Das
BMF ist zudem für die meisten bürokratischen Anforderungen verantwortlich (www.spiegel.de/poli-
tik/deutschland/buerokratie-welches-ministerium-der-wirtschaft-am-meisten-zumutet-a-1022729.html). Ein
Verweis auf die Folgekosten bei Veröffentlichung neuer Verordnungen würde zumindest Transparenz schaffen
und ggf. zu einer kritischeren Überprüfung dieser Folgekosten führen.

Der Nationale Normenkontrollrat sollte – nach Möglichkeit – auch über den finanziell darstellbaren Nutzen
berichten. So hätte bei der Darstellung der Folgekosten des Mindestlohns eine Darstellung der positiven Aus-
wirkungen auf soziale Sicherungssysteme und die Kaufkraft der (vom Mindestlohn profitierenden) Lohnemp-
fänger die Debatte um die mit Einführung des Mindestlohnes genannten Folgekosten in Höhe von über neun
Milliarden Euro eine rationalere Debatte mit einer Bewertung Kosten/Nutzen ermöglicht.

Auch der Lebenslagenansatz des NKR sollte ausgebaut werden. Hier werden insbesondere Antragsverfahren
für Bürgerinnen und Bürger auf Verbesserungsmöglichkeiten geprüft.

Zu 3)

Die Umsatzsteuer ist für Unternehmen eine Massensteuer. Viele Ausnahmen und Sonderregelungen erschwe-
ren einen reibungslosen Vollzug. Ein Recht auf eine verbindliche Auskunft durch die zuständige Finanzbe-
hörde, analog zur Anrufungsauskunft für Lohnsteuerfragen würde Rechtsunsicherheiten beseitigen und Unter-
nehmen an der Stelle Planungssicherheit, etwa bei Fragen des korrekten Steuersatzes geben. Eine Beschrän-
kung der umsatzsteuerlichen Ermäßigungstatbestände auf die Bereiche Lebensmittel, öffentlicher Personen-
nahverkehr und Kultur würde Abgrenzungsschwierigkeiten insgesamt verringern und so den bürokratischen
Auswand im Vollzug der Steuer verringern.

Rechtsunsicherheiten bestehen aktuell auch bei der durch das BMF eingeführten Gelangensbestätigung, einem
Nachweis für eine innereuropäische Ausfuhrlieferung. Dieser Nachweis ist in anderen EU-Staaten nicht be-
kannt und so kann es sein, dass durch eine fehlende Unterschrift eines Handelspartners deutschen Unterneh-
merInnen die vorgesehene Umsatzsteuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen verweigert wird. Hier gilt es nachzu-
bessern und Rechtssicherheit zu schaffen oder das Konstrukt völlig abzuschaffen, weil es in seiner jetzigen
Form mindestens genauso betrugsanfällig wie andere Ausfuhrnachweise ist und somit auch kein geeignetes
Mittel gegen Umsatzbetrug darstellt.

Auch die Rechte von selbständigen Bilanzbuchhalterinnen und Buchhaltern müssen klarer definiert werden.
Aktuell dürfen sie zwar alle Buchungsbelege ihrer Auftraggeber in ein Programm einpflegen, das dann auch
die Umsatzsteuervoranmeldung generiert. Sie dürfen dieses Formular aber offiziell nicht ans Finanzamt geben,
weil das entweder den Unternehmerinnen und Unternehmern oder ihren Steuerberatern vorbehalten bleibt.
Diese wirklichkeitsfremde Berufseinschränkung ist nicht mehr zeitgemäß. Auch hier würde eine Änderung
Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen und Bürokratie in Unternehmen vermeiden.

Zu 4)

Auch nach den aktuell beschlossenen Erleichterungen für Start-Ups bei den Berichts- und Statistikpflichten
muss das Thema weiter auf der politischen Tagesordnung bleiben. Stetige Überprüfungen laufender Berichts-
und Statistikpflichten ermöglichen Korrekturen.

Zu 5)

Der Normenkontrollrat hat in seinem Jahresbericht 2014 deutlich auf die positiven Wirkungen elektronischer
Behördenkommunikation hingewiesen. Mehr als die Hälfte der zwischen 2006 und 2013 erzielten Fortschritte
im Bereich des Bürokratieabbaus gingen auf Neuerungen im Bereich des E-Government zurück. Um weitere
Potenziale an dieser Stelle zu nutzen, sollte eine intensive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erfol-
gen. So können auch Synergien genutzt und Kosten gesenkt werden.

Zu 6)

Unternehmen müssen aktuell die Aufstellung für die Abführung der Sozialabgaben an die Sozialkassen zwei
Mal bearbeiten. Sie müssen zunächst ihre Beiträge anmelden und zu einem späteren Zeitpunkt neu überprüfen
und abführen. Diese bedeutet gerade in Branchen mit stark fluktuierenden Geschäften wie im Gastgewerbe
einen erheblichen Aufwand. Diese Doppelarbeit ließe sich ersparen, wenn zu der alten Regelung, nämlich der

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4693
Zahlung der Sozialabgaben am 15. des Folgemonats zurückgekehrt würde. Hier würde Bürokratie gespart und
zusätzlich ein Liquiditätseffekt erzielt. Um die Auswirkungen auf öffentliche Kassen möglichst gering zu hal-
ten, könnten Unternehmen basierend auf den Vorjahreswerten monatlich zu den aktuell gültigen Fristen 1/12
des Vorjahreswertes an die Sozialkassen überweisen und diesen Wert dann korrigieren, wenn Abweichungen
vorhanden sind. Die Vorabüberweisung würde so zwar bestehen bleiben und der positive Liquiditätseffekt
nicht wirksam werden, aber zumindest würde ein erheblicher Abbau an Bürokratie bewirkt, ohne dass die So-
zialkassen belastet würden. Die aufwändige Vorabschätzung von Personalkosten würde monatlich entfallen
und damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die keine eigene Personalabteilung haben.

Auch andere Fristen sollten auf die Möglichkeit überprüft werden, Doppelarbeiten zu vermeiden und Synergien
zu nutzen.

Zu 7)

Aktuell können Unternehmen wählen, ob sie eine Poolabschreibung oder die Einzelabschreibung geringwerti-
ger Wirtschaftsgüter wählen. Für die Einzelabschreibung liegt die Grenze zurzeit bei 410 Euro. Dieser Wert
wurde seit den 60er-Jahren nicht verändert. Sämtliche Anschaffungen über diesem Wert müssen über mehrere
Jahre nach den geltenden Tabellen abgeschrieben werden. Wobei gerade die Abwägung zwischen der mögli-
chen Einmalabschreibung und der Poolabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen einen nicht zu recht-
fertigenden Aufwand darstellt. Durch eine Abschaffung der Wahlmöglichkeit und einer Anhebung der Einzel-
abschreibungsgrenze auf 1000 Euro würden aufwendige Abschreibungen über mehrere Steuerjahre und damit
verbundene Prüfungen verringert und Unternehmen würde zusätzliche Liquidität bereitgestellt. Die heutige
Grenze von 410 Euro in Hinblick auf typische Anschaffungskosten im Bereich geringwertiger Wirtschaftsgüter
wie Büroeinrichtungen ist bei weitem nicht mehr sachgerecht.

Zu 8)

Nach Berechnungen der Weltbank braucht man in der Bundesrepublik 14 Tage, bis alle bürokratischen Hürden
für eine Unternehmensgründung genommen sind. Dabei müssen Gründerinnen und Gründer oft zu verschiede-
nen Behörden oder Kammern, um alle Anforderungen zu erfüllen. Eine einzige Anlaufstelle für Gründerinnen
und Gründer würde den Aufwand deutlich vermindern. Dies ist bereits in den Eckpunkten zum Bürokratieab-
bau als Absichtserklärung des Kabinetts enthalten, aber nicht mit Maßnahmen unterlegt.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.